Schon im Wahlprogramm 2022 haben wir versprochen, „die Kirchenaustrittsgebühr und mit dem Austritt einhergehende bürokratische Hürden abzuschaffen“. In der Realität wird die Digitalisierung des Kirchenaustritts in NRW jedoch durch die CDU-geführte Staatskanzlei (unter Minister Liminski) gezielt blockiert, indem der Austritt als bewusste Ausnahme von der allgemeinen Verwaltungsdigitalisierung behandelt wird. Dahinter steht das Kalkül, den Mitgliederschwund der Kirchen durch künstliche bürokratische Hürden zu bremsen: Austrittswillige warten bei den überlasteten Amtsgerichten oft monatelang auf einen Termin, zahlen in dieser Zeit weiter Kirchensteuer und müssen 30 Euro Gebühr entrichten. Unsere Rechtspfleger*innen an den Amtsgerichten rennen personell gegen die Wand; wir dürfen kein hochqualifiziertes Justizpersonal für das Abstempeln von Vereinsaustritten verschwenden. Die klerikale Ausnahme vom Onlinezugangsgesetz (OZG) muss sofort fallen.
| Kapitel: | Ein Land der Vielfalt |
|---|---|
| Antragsteller*in: | LAG Säkulare (dort beschlossen am: 25.10.2026) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | Gestern, 07:53 |