Antimuslimischer Rassismus ist in Nordrhein-Westfalen alltägliche Realität. Er zeigt sich in Beleidigungen und Übergriffen, in Diskriminierung auf dem Wohnungs- und Arbeitsmarkt, in Schulen und Behörden sowie in der digitalen Hetze. Betroffen sind nicht nur gläubige Muslime, sondern alle, die als muslimisch wahrgenommen werden. Die Landespolitik hat diese Problemlage bislang nicht mit einem eigenen, systematischen Ansatz beantwortet. Wirksame Bekämpfung braucht strukturelle und institutionelle Maßnahmen, nicht nur Sensibilisierung. Appelle und einzelne Informationsangebote reichen nicht aus, wenn Diskriminierung in Abläufen, Routinen und Zuständigkeiten verankert ist.
Eine ressortübergreifende Landesstrategie trägt dem Rechnung. Antimuslimischer Rassismus betrifft Bildung, Inneres, Soziales, Arbeit, Wohnen, Gesundheit und Justiz gleichermaßen. Ohne gemeinsame Zielsetzung, klare Zuständigkeiten und überprüfbare Maßnahmen bleibt es bei Einzelinitiativen, die nebeneinander herlaufen. Die systematische Verankerung in den bestehenden Landesprogrammen, insbesondere im Handlungskonzept gegen Antisemitismus, Rassismus und Rechtsextremismus, vermeidet Doppelstrukturen, nutzt vorhandene Erfahrungen und stellt sicher, dass antimuslimischer Rassismus als eigenständige Erscheinungsform des Rassismus anerkannt und bearbeitet wird. Das ist ein Gebot der Gleichbehandlung, denn andere Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit werden bereits mit eigenen Konzepten adressiert.
Betroffene brauchen zudem Anlaufstellen, denen sie vertrauen. Unabhängige Beratungs- und Unterstützungsstrukturen erfassen Vorfälle, begleiten Betroffene und machen das tatsächliche Ausmaß sichtbar, das in amtlichen Statistiken häufig unterzeichnet bleibt, weil viele Taten nicht angezeigt werden. Damit diese Strukturen Wirkung entfalten, brauchen sie langfristige und verlässliche Förderung. Projektförderungen mit kurzen Laufzeiten bedeuten ständige Unsicherheit, Personalwechsel und den Verlust aufgebauten Vertrauens.
Ebenso wichtig ist die Stärkung der Selbstorganisation und Community-Arbeit muslimischer Communities. Sie kennen die Lebenslagen vor Ort, genießen Vertrauen und erreichen Menschen, zu denen staatliche Stellen oft keinen Zugang finden. Wer Betroffene zu Beteiligten macht, erhöht die Wirksamkeit der Maßnahmen und stärkt zugleich die demokratische Teilhabe.
Schließlich berücksichtigt der Antrag, dass Diskriminierung nicht alle gleich trifft. Muslimische Frauen, insbesondere Kopftuchträgerinnen, erleben antimuslimischen Rassismus häufig in Verbindung mit Sexismus und sind besonders von Benachteiligung in Ausbildung, Beruf und öffentlichem Raum betroffen. Das Gleiche gilt für Menschen, die zusätzlich aufgrund ihrer Herkunft, einer Behinderung, ihrer sexuellen Orientierung oder ihres Aufenthaltsstatus marginalisiert werden. Gezielte Maßnahmen sind hier keine Sonderbehandlung, sondern die Voraussetzung dafür, dass Schutz und Unterstützung tatsächlich alle erreichen.