Antimuslimischer Rassismus ist in NRW gesellschaftliche Realität. Er zeigt sich bei der Arbeits- und Wohnungssuche, im Bildungssystem, in den Medien und im Alltag. Betroffen sind Menschen, die als muslimisch wahrgenommen werden, unabhängig davon, ob sie religiös sind oder wie sie selbst ihre Zugehörigkeit definieren. Ein besonderes Merkmal dieser Form von Rassismus ist, dass sie häufig nicht als Rassismus erkannt, sondern als Kritik an Religion, Kultur oder Integrationsverweigerung relativiert wird. Gerade diese Relativierung macht die ausdrückliche Benennung notwendig, denn sie verhindert, dass Betroffene ernst genommen werden und dass Institutionen Handlungsbedarf erkennen.
| Kapitel: | Ein Land der Vielfalt |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Samy Charchira (KV Düsseldorf) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | Heute, 08:28 |