Nach dem Sturz des Assad-Regimes ist die Lage in Syrien weiter instabil und regional sehr unterschiedlich; für Minderheiten bleibt sie gefährlich. Am 23.12.2025 wurde erstmals seit 2011 ein Mensch aus Deutschland nach Syrien abgeschoben, das Bundesinnenministerium will solche Abschiebungen künftig regelmäßig durchführen (ZDFheute) und die Widerrufsprüfungen ausweiten.
Viele Syrer*innen leben seit Jahren in NRW, arbeiten, machen eine Ausbildung oder haben hier Familie. Der Antrag knüpft an den Entwurf an, nach dem sich Widerrufsentscheidungen an der tatsächlichen Lage im Herkunftsland orientieren müssen (Z. 673–674), und nutzt den Ermessensspielraum der Ausländerbehörden beim Aufenthaltsrecht (§ 52 AufenthG).