Transparenzgesetz NRW — ein eigenes Versprechen einlösen
IFG NRW gilt seit 2001 nach Antragsprinzip, Open.NRW ist freiwillig. Die Landesregierung hat 2022 im Koalitionsvertrag selbst eine Überarbeitung zum Transparenzgesetz angekündigt – die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit kritisiert öffentlich, dass sie „nicht vorankommt“. Der Antrag fordert die Einlösung eines eigenen, vier Jahre offenen Versprechens.