Schon im Wahlprogramm 2022 haben wir versprochen, „die Kirchenaustrittsgebühr und mit dem Austritt
einhergehende bürokratische Hürden abzuschaffen“. In der Realität wird die Digitalisierung des
Kirchenaustritts in NRW jedoch durch die CDU-geführte Staatskanzlei (unter Minister Liminski) gezielt
blockiert, indem der Austritt als bewusste Ausnahme von der allgemeinen Verwaltungsdigitalisierung
behandelt wird. Dahinter steht das Kalkül, den Mitgliederschwund der Kirchen durch künstliche
bürokratische Hürden zu bremsen: Austrittswillige warten bei den überlasteten Amtsgerichten oft
monatelang auf einen Termin, zahlen in dieser Zeit weiter Kirchensteuer und müssen 30 Euro Gebühr
entrichten. Unsere Rechtspfleger*innen an den Amtsgerichten rennen personell gegen die Wand; wir
dürfen kein hochqualifiziertes Justizpersonal für das Abstempeln von Vereinsaustritten verschwenden. Die
klerikale Ausnahme vom Onlinezugangsgesetz (OZG) muss sofort fallen
| Kapitel: | Ein Land der Vielfalt |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Kreisverband Köln (dort beschlossen am: 02.11.2026) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | Heute, 10:32 |