Begründung (für alle ÄA der LAG Schule und Bildung)
Bildungsgerechtigkeit entsteht nicht allein durch strukturelle Leitbilder, sondern durch konkrete Verbesserungen im Alltag von Kindern, Familien und Schulen. Der Änderungsantrag präzisiert deshalb die im Antrag formulierten Ziele und verbindet sie mit realistischen, unmittelbar wirksamen und landespolitisch umsetzbaren Maßnahmen.
Das Ziel längeren gemeinsamen Lernens bleibt aus grüner Perspektive zentral. Statt jedoch ausschließlich eine perspektivische Systemdebatte zu führen, stärkt der Änderungsantrag konkrete Durchlässigkeit und Chancengerechtigkeit innerhalb des bestehenden Systems. Wenn alle Schulformen zu einem ersten Abschluss führen, werden Bildungswege offengehalten und frühe Selektion abgeschwächt. Das schafft mehr Bildungsgerechtigkeit unabhängig von Herkunft und Wohnort.
Auch bei Leistungsbewertung verfolgt der Änderungsantrag einen pragmatischen und pädagogisch fundierten Ansatz. Qualifizierte Rückmeldungen, individuelle Lernentwicklungsberichte und alternative Bewertungsformen fördern Lernmotivation, Selbstwirksamkeit und individuelle Entwicklung stärker als reine Ziffernnoten. Gleichzeitig wird anerkannt, dass Schulen unterschiedliche Wege benötigen, um diesen Wandel professionell umzusetzen.
Im Bereich der Inklusion konkretisiert der Änderungsantrag die notwendige strukturelle Unterstützung. Multiprofessionelle Teams sind ein zentraler Baustein grüner Schulpolitik, weil Inklusion, individuelle Förderung und psychosoziale Unterstützung nicht allein durch Lehrkräfte getragen werden können. Die ausdrückliche Verankerung von MPT-Kräften an allen Schulen stärkt die Verlässlichkeit inklusiver Bildung und verbessert zugleich die Arbeitsbedingungen an Schulen.
Die Ergänzungen zur digitalen Infrastruktur tragen der Realität an Schulen Rechnung. Digitale Teilhabe ist heute Voraussetzung für Bildungsgerechtigkeit. Dazu gehören nicht nur Endgeräte, sondern auch dauerhaft finanzierte Supportstrukturen. Lehrkräfte müssen entlastet werden, damit pädagogische Arbeit nicht durch technische Verwaltungsaufgaben verdrängt wird. Deshalb ist die Forderung nach landesweit finanziertem First- und Second-Level-Support konsequent.
Auch die Änderungen im Bereich sozialer Gerechtigkeit folgen einem zielgenauen Mitteleinsatz. Die Konzentration des Bildungsfonds auf Schulen mit besonders hoher sozialer Belastung ermöglicht eine wirksamere Unterstützung dort, wo Herausforderungen am größten sind. Gleichzeitig bleibt das Ziel bestehen, Bildungsarmut entschlossen zu bekämpfen.
Die vorgeschlagene Vereinfachung bei BuT-Anträgen orientiert sich an der Lebensrealität vieler Familien. Leistungen, die Kindern zustehen, dürfen nicht an komplizierten Verwaltungsverfahren scheitern. Wenn Schulen und Fachkräfte Familien unbürokratisch unterstützen können, stärkt dies Teilhabe, entlastet Eltern und sorgt dafür, dass Hilfen tatsächlich bei den Kindern ankommen.
Der Änderungsantrag verbindet damit grüne Leitlinien von Bildungsgerechtigkeit, Inklusion, Teilhabe und kommunaler Entlastung mit konkreten und umsetzbaren Verbesserungen für Schulen in Nordrhein-Westfalen