Auch im Bereich der amtsgerichtlichen Zuständigkeit werden Verfahren der sexualisierten Gewalt verhandelt. Hier- wie bei den Landgerichten- bedarf es, um im Interesse der Opfer und der Angeklagten ein rechtsstaatliches Verfahren zu sichern, einer kontinuierliche Professionalisierung und Fortbildung der Richter*innen. Dies gilt beispielsweise insbesondere auch für Audio-visuelle Vernehmungen. Diese sind im Bereich sexualisierte Gewalt ein wichtiges Instrument, um einerseits Verfahren zu beschleunigen und andererseits die Belastungen für die Opferzeug*innen zu reduzieren.
Auch hier bedarf es aber spezieller Kenntnisse Seitens der Richter*innen sowie auch einer entsprechenden technischen und räumlichen Ausstattung bei Gericht - auch bei den Amtsgerichten.
Gleichzeitig kann auf Grund der hohen Arbeitsbelastung nicht verlangt werden, dass sich alle Richter*innen in diesem Bereich gleichermaßen auskennen. Um dennoch eine Professionalisierung zu erreichen, sollten auch Schwerpunkts-Amtsgerichte gebildet werden. Dabei ist zum Schutz der Richter*innen bei einer solchen Zuständigkeitskonzentration darauf zu achten, dass es neben kontinuierlicher Fortbildung auch Angebote zur Supervision gibt, um die psychische Belastung zu reduzieren. (Auch) um die Arbeit in solchen Gerichten/Kammern attraktiv zu machen und, um die hoch anspruchsvolle Arbeit in diesem Bereich zu honorieren, ist darauf zu achten, dass Spezialisierung kein Hindernis für die Karriere, sondern vielmehr für diese förderlich ist.
Die dem Antrag zugrunde liegende Forderung wurde durch die LAG Demokratie und Recht für das Landtagswahlprogramm und von der LAG Frauen als Antrag beschlossen. Der Änderungsantrag wird daher durch die Sprecherinnen beider LAGen gestellt.
| Antrag: | Bis es für alle Frauen gilt: Sicherheit, Freiheit und Gleichberechtigung |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Martha Schuldzinski (KV Düsseldorf) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | 07.06.2026, 13:19 |