| Veranstaltung: | Landesdelegiertenkonferenz 20./21. Juni 2026 in Troisdorf |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 3.2. Bis es für alle Frauen gilt: Sicherheit, Freiheit und Gleichberechtigung! |
| Status: | Beschluss |
| Beschluss durch: | Landesdelegiertenkonferenz |
| Beschlossen am: | 21.06.2026 |
| Antragshistorie: | Version 2 |
Bis es für alle Frauen gilt: Sicherheit, Freiheit und Gleichberechtigung
Beschlusstext
Bis es für alle Frauen gilt: Sicherheit, Freiheit und Gleichberechtigung
NRW ist stark, weil Frauen dieses Land jeden Tag mitgestalten und voranbringen.
Mehr als die Hälfte der Menschen in Nordrhein-Westfalen sind Frauen – mit
unterschiedlichen Lebensrealitäten, Erfahrungen, Träumen und Zielen. Sie sind
Arbeitnehmerinnen, Gründerinnen, Studierende, Mütter, Großmütter, Ehrenamtliche
und vieles mehr. Hinter jeder dieser Frauen steht eine eigene Geschichte und der
Wunsch, das eigene Leben selbstbestimmt zu gestalten und die eigenen Chancen
verwirklichen zu können. Die Vielfalt von Lebensrealitäten, Familienformen und
biografischen Erfahrungen macht Nordrhein-Westfalen stark und ist Ausdruck einer
offenen, demokratischen Gesellschaft.
Sie alle haben ein Recht auf ein Leben frei von Angst und Gewalt – zu Hause, im
öffentlichen Raum, im Netz, im Beruf und in der Pflege. Wo Sicherheit fehlt,
fehlt Freiheit. Wo Freiheit fehlt, gibt es keine vollständige
Gleichberechtigung.
Frauen erleben Diskriminierung und Gewalt nicht alle auf die gleiche Weise.
Frauen mit Behinderungen, Frauen mit Migrationsgeschichte, queere Frauen sowie
trans, inter und nicht-binäre Menschen sind häufig von Mehrfachdiskriminierung
betroffen und besonderen Gefährdungen ausgesetzt. Ebenso erleben Frauen, die von
Rassismus, Antisemitismus, antimuslimischem Rassismus oder anderen Formen
gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit betroffen sind, häufig Mehrfachangriffe,
die geschlechtsspezifische und rassistische Diskriminierung miteinander
verbinden. Diese Mehrfachdiskriminierungen zeigen sich besonders häufig im
digitalen Raum.
Gleichzeitig erleben wir einen wachsenden antifeministischen Backlash – kein
Randphänomen, sondern eine ernsthafte Bedrohung für Gleichberechtigung,
Demokratie und gesellschaftlichen Zusammenhalt, die sich vor allem im digitalen
Raum radikalisiert.
Für uns ist klar: Gleichstellungspolitik muss die unterschiedlichen
Lebensrealitäten und Diskriminierungserfahrungen von Frauen und queeren Menschen
in den Blick nehmen und wirksam schützen. Echte Freiheit heißt, dass Frauen
selbstbestimmt über ihr Leben entscheiden können – ohne Angst, ohne Gewalt, ohne
strukturelle Benachteiligung. Unser Anspruch ist eindeutig: Wir wollen ein NRW,
in dem jede Frau sicher und gleichberechtigt leben kann – im Alltag, im Beruf
und in der Gesellschaft.
Dafür handeln wir auf mehreren Ebenen: Wir stärken den Schutz vor Gewalt,
analog, flächendeckend in der Stadt, in ländlichen Regionenund digital. Wir
sichern wirtschaftliche Unabhängigkeit, körperliche Selbstbestimmung und echte
Wahlmöglichkeiten im Alltag. Und wir treiben Gleichstellung und
Frauenemanzipation als gesamtgesellschaftliche Aufgabe entschlossen voran.
Schutz vor Gewalt – analog und digital
Gewalt gegen Frauen ist eine zentrale Frage innerer Sicherheit und geht uns alle
an. Gewalt hat viele Formen: körperliche, psychische, finanzielle,
sexualisierte, geschlechtsspezifische und digitale. Digitale Gewalt wie
Hasskommentare, Bedrohungen, Doxing, Deepfakes oder bildbasierte sexualisierte
Gewalt ist kein virtuelles Problem, sondern ein realer Angriff mit massiven
Folgen: Angst, Rückzug, eingeschränkte Freiheit. Der Fall Collien Fernandes
zeigt für viele andere nicht so prominente Fälle exemplarisch, was das bedeutet:
gezielt sexualisiert, ihrer Identität beraubt, öffentlich bloßgestellt zu
werden. Das Erstellen von Deepfakes ohne Zustimmung der Betroffenen muss
strafbar sein. Frauen brauchen effektive rechtliche Instrumente, um auch die
Betreiber von Plattformen in die Pflicht zu nehmen, sich gegen Eingriffe in ihre
Freiheit wirksam zur Wehr setzen zu können. Plattformen müssen verpflichtet
werden, strafbare Inhalte schnell zu entfernen, Betroffene bei der
Rechtsdurchsetzung zu unterstützen und transparente Meldestrukturen
bereitzustellen. Schützen Betreiber die Rechte von Frauen nicht oder verdienen
sie etwa an der Verbreitung von Deepfakes Geld, müssen sie haften.
Andere Ermittlungen belegen schockierende Ausmaße: Netzwerke von Männern, die
sexualisierte Gewalt anwenden und sich darüber mit anderen Tätern austauschen,
sind weltweit tätig und erfahren immer mehr Zulauf. Was im analogen Raum
verboten ist, muss auch digital strafbar sein und konsequent verfolgt werden:
bestehende Gesetze müssen umgesetzt und Gesetzeslücken geschlossen werden.
Die häufigste Form der Gewalt gegen Frauen findet jedoch im Privaten statt. Alle
drei Minuten erlebt eine Frau in Deutschland häusliche Gewalt. Insbesondere
Frauen mit Behinderungen, Frauen mit Migrationsgeschichte und queere Frauen sind
oft mit zusätzlichen Hürden beim Zugang zu Schutz- und Unterstützungsangeboten
konfrontiert. Schutz beginnt mit einer starken Infrastruktur: Wir brauchen mehr
Präventionsangebote, damit Gewalt gar nicht erst entsteht, Frauenhausplätze und
Schutzwohnungen, barrierefreie, niedrigschwellige, mehrsprachige und inklusive
Angebote sowie eine verlässliche Finanzierung. Mit dem Gewalthilfegesetz des
Bundes haben Frauen ab dem Jahr 2032 einen bundesweiten Rechtsanspruch auf
Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt. Unsere
Gleichstellungsministerin Verena Schäffer arbeitet mit Hochdruck an der
Umsetzung des Gewalthilfegesetzes in NRW.
Gewaltschutz muss die Lebensrealität betroffener Familien in den Blick nehmen.
Frauen dürfen nicht vor die Entscheidung gestellt werden, welches ihrer
minderjährigen Kinder sie in Sicherheit bringen können und welches nicht.
Insbesondere ältere Söhne stoßen in Schutzangeboten teilweise noch auf
Ausschlussregelungen, obwohl auch sie Teil des familiären Gewaltkontextes sind
und Schutz benötigen. Deshalb müssen Schutzangebote so weiterentwickelt werden,
dass Frauen mit ihren minderjährigen Kindern unabhängig vom Alter der Kinder
Schutz und Unterstützung erhalten können. Wo dies in bestehenden Einrichtungen
nicht möglich ist, braucht es ergänzende und passgenaue Schutz- und
Unterbringungskonzepte.
Wir werden die Frauenhausplätze sowie die Beratungsangebote ausbauen, damit jede
Frau mit ihren Kindern den Schutz und die Sicherheit finden kann, die ihr
zustehen – in der Stadt und auf dem Land. Dazu gehören insbesondere
barrierefreie Frauenhäuser, Schutzangebote für queere Frauen, bedarfsgerechte
Plätze im ländlichen Raum sowie verlässliche Dolmetschungs- und
Unterstützungsangebote für Frauen mit Flucht- oder Migrationsgeschichte. Wir
setzen uns für mehrsprachige und kultursensible Angebote ein, damit auch
Frauen
mit Einwanderungs- und Fluchtgeschichte sowie Frauen mit
geringen
Deutschkenntnissen schnellen und diskriminierungsfreien Zugang zu
Unterstützung erhalten.
Frauen mit Kindern haben ein höheres Risiko, von (Ex-)Partnerschaftsgewalt
betroffen zu sein, und häufig beginnt oder verschlimmert sich
Partnerschaftsgewalt in der Schwangerschaft. Um Frauen vor Zwangskontrolle
gewaltausübender Väter zu schützen, muss weiterhin - anders als von der
Bundesregierung geplant - das alleinige Sorgerecht bei nicht-verheirateten
Müttern gelten, solange keine Sorgeerklärung abgegeben wurde. Die
Deeskalationshaft ist erforderlich, um im äußersten Fall, wenn alle anderen
staatlichen Maßnahmen nicht mehr helfen, Betroffene effektiv zu schützen.
Besondere Aufmerksamkeit benötigen Frauen, die aufgrund ihres Aufenthaltsstatus
oder familiärer Abhängigkeiten zusätzliche Hürden bei der Inanspruchnahme von
Schutz- und Beratungsangeboten erleben.
Um Frauen vor gewalttätigen (Ex-)Partnern und Stalkern besser zu schützen, haben
wir in Nordrhein-Westfalen die Einführung der elektronischen
Aufenthaltsüberwachung nach dem spanischen Modell auf den Weg gebracht. Dieses
System kann frühzeitig vor der Verletzung von Annäherungs- und Kontaktverboten
warnen und ermöglicht ein schnelleres Eingreifen der Sicherheitsbehörden. Damit
haben wir ein wichtiges Instrument geschaffen, um Betroffene besser vor erneuter
Gewalt zu schützen. Nun gilt es, die Anwendung konsequent auszubauen, den Zugang
niedrigschwellig und barrierefrei zu gestalten und die Wirksamkeit
kontinuierlich zu evaluieren.
Angriffe auf Gleichstellungsarbeit, feministische Einrichtungen und queere
Strukturen zielen auf die Einschränkung von Freiheit, Selbstbestimmung und
demokratischer Teilhabe. Diesen Entwicklungen müssen Politik und Gesellschaft
entschieden entgegentreten. Deshalb braucht es einen Nationalen Aktionsplan
gegen Antifeminismus, der Bund, Länder, Kommunen und Zivilgesellschaft einbindet
und Prävention, Schutz, Bildung sowie Demokratieförderung stärkt.
Auf kommunaler Ebene leisten insbesondere Gleichstellungsbeauftragte wichtige
Arbeit für Demokratie, Gewaltschutz und Teilhabe. Sie stärken die
Gleichstellungspolitik vor Ort und sind zentrale Ansprechpartnerinnen für
Betroffene und Zivilgesellschaft. Dafür braucht es ausreichende personelle und
finanzielle Ressourcen, verbindliche Beteiligungsrechte sowie politischen
Rückhalt gegen antifeministische Angriffe.
Feministische Infrastruktur ist eine tragende Säule demokratischer
Gesellschaften. Frauenhäuser, Fachberatungsstellen, Mädchenprojekte, queere
Zentren, Notrufe, Gleichstellungsstellen und zivilgesellschaftliche Initiativen
leisten täglich unverzichtbare Arbeit. Diese Strukturen müssen dauerhaft
abgesichert, ausgebaut und vor politischen Angriffen geschützt werden.
Auch geschlechtsspezifische Gewalt im öffentlichen Raum bleibt ein Problem.
Fälle wie der Übergriff auf Yanni Gentsch zeigen, wie bestehende Gesetzeslücken
Betroffene ungeschützt lassen. Wir fordern die zügige Umsetzung einer
eindeutigen Gesetzgebung gegen voyeuristische Aufnahmen, wie sie Justizminister
Benjamin Limbach im Bundesrat eingebracht hat.
Femizide sind die extremste Form geschlechtsspezifischer Gewalt. Fast täglich
wird in Deutschland eine Frau ermordet, nur weil sie eine Frau ist. Wir fordern
die Anerkennung von Femiziden als eigenständiges Mordmerkmal beziehungsweise die
grundsätzliche Bejahung des besonderen öffentlichen Interesses bei
Körperverletzungsdelikten innerhalb der Partnerschaft.
Die Istanbul-Konvention muss in NRW verbindlich umgesetzt werden. Die
Landesregierung erarbeitet daher aktuell einen ressortübergreifenden
Landesaktionsplan, der Prävention, Schutz und Strafverfolgung zusammenführt. NRW
hat bereits Fortschritte erzielt, etwa beim Ausbau von Frauenhausplätzen und der
Einführung einer zusätzlichen Fachkraftstelle pro Frauenhaus für die
Unterstützung von Kindern. Wir wollen die Strukturen weiter stärken und setzen
uns im Bundesrat für schärfere Gesetze und die Schließung von Gesetzeslücken
ein.
Die feministische Politik von uns Grünen NRW bezieht alle Frauen ein und soll
die unterschiedlichen Lebensrealitäten von Frauen abbilden. Dazu gehören auch
die Perspektiven von Sexarbeiterinnen. Wir möchten deshalb die Rechte,
Sicherheit und Gesundheit von Sexarbeiterinnen in NRW stärken, Stigmatisierung
abbauen und Ausbeutung, Menschenhandel sowie Zwangsprostitution bekämpfen, ohne
selbstbestimmt arbeitende Sexarbeiterinnen einzuschränken. Um das zu erreichen,
wollen wir Beratungsangebote niedrigschwellig, diskriminierungssensibel und
flächendeckend zugänglich machen, Fortbildungen zur Sensibilisierung von
Polizei, Ordnungsämtern, Gesundheitsämtern und Justiz ausweiten und den Schutz
für Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution ausbauen. Das
Prostituiertenschutzgesetz muss dahingehend grundlegend reformiert werden. Dabei
ist es wichtig, Sexarbeiterinnen und auch Opfer von Menschenhandel sowie
Zwangsprostitution bei der Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen
einzubeziehen. Sexarbeit darf nicht pauschal kriminalisiert oder in unsichere
Verhältnisse verdrängt werden.
Es braucht zur Verteidigung der Freiheit aller Frauen einen feministischen
Paradigmenwechsel im Strafrecht, der die Perspektive der meist weiblichen
Betroffenen und nicht die der meist männlichen Täter einnimmt. Es gibt ein
gesellschaftliches Momentum für grundlegende Veränderungen. Es ist daher keine
Zeit für Stückwerk, sondern eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die mit breitem
politischen Konsens alle Schutzlücken schließt.
Die in den vielen Fällen hohe Qualität der Arbeit von Polizei und Justiz wollen
wir gleichzeitig gemeinsam mit den Beamt*innen und Richter*innen noch weiter
steigern, um den Bedürfnissen aller Opfer und Zeug*innen noch besser gerecht zu
werden. Die Zusammenarbeit von Polizei und Justiz wollen wir im Sinne aller
Opfer verbessern.
Es braucht verpflichtende Fortbildungen zu geschlechterspezifischer Gewalt, zum
Umgang mit Opfern und Zeugenvernehmungen und zur Auswirkung von
Traumatisierungen, um Betroffene ernst zu nehmen und sekundäre Viktimisierung zu
vermeiden.
Wir wollen Gewalt-, Opfer- und Kinderschutzbeauftragte bei den
Präsidialgerichten und die Ausweitung des Aufgabenbereichs der bereits
existenten Opferschutzbeauftragten, unterstützt durch eine angemessene
Freistellung. Wir wollen spezialisierte Ermittler*innen, Staatsanwält*innen und
Richter*innen, die über vertieftes Fachwissen in diesen sensiblen Themen
verfügen. Zudem müssen an allen Landgerichten in Deutschland spezialisierte
Kammern für Sexualstrafrecht sowie spezialisierte Amtsgerichte eingerichtet
werden.
Auch in unseren Hochschulen müssen Frauen vor Machtmissbrauch, Diskriminierung
und Gewalt geschützt werden. Einige Fälle der letzten Jahre haben eklatante
Lücken aufgezeigt. Unser neues Hochschulstärkungsgesetz wird bundesweit
Standards für Betroffenenrechte im Beschwerdeverfahren setzen, gibt Hochschulen
den klaren Auftrag, zu sicheren Räumen für alle zu werden und etabliert
Mechanismen zur sofortigen Gefahrenabwehr bei sexuellen Übergriffen, Belästigung
und Diskriminierung. Mit klaren Schutz- und Vielfaltskonzepten und einer
Stärkung der Gleichstellungsarbeit ermöglichen wir echte Wissenschaftsfreiheit:
Denn Forschung ist nur so frei, wie die einzelnen Personen im System. Frauen
können nur dann frei forschen und lehren, wenn sie sicher sind. Die Sicherheit
von Frauen begrenzt also Wissenschaftsfreiheit nicht, sie macht sie erst
möglich.
Nur ein Bruchteil der Fälle sexualisierter Gewalt wird angezeigt. Das zeigt, wie
groß die Hürden und Ängste sind. Betroffene müssen wissen: Wir nehmen euch
ernst. Wir kümmern uns. Wir lassen euch nicht allein.
Wir GRÜNE NRW stehen für ein klares Zustimmungsprinzip im Sexualstrafrecht: Nur
Ja heißt Ja. Sexuelle Handlungen dürfen nur bei eindeutiger, freiwilliger und
bewusster Zustimmung als einvernehmlich gelten. Denn nur weil eine Frau aus
Schock, Angst oder Unsicherheit nicht widerspricht, kann daraus kein
Einverständnis abgeleitet werden.
Gewaltschutz endet nicht beim Strafrecht. Prävention ist genauso entscheidend.
Wir stärken Gewaltprävention und Medienkompetenz an Schulen, bauen die Arbeit
mit Jungen und Männern weiter aus, um Gewalt präventiv zu verhindern, und setzen
auf gesellschaftliche Aufklärung.
Männer müssen stärker in die Verantwortung genommen werden. Die Scham muss die
Seite wechseln. Täterarbeit erreicht bislang aber nur einen kleinen Teil der
Täter. Wir wollen einen verpflichtenden Hinweis auf Angebote der Täterarbeit in
§ 34a PolG NRW aufnehmen. In diesem Zusammenhang wollen wir Anti-Gewalt-,
Beratungs- und Täterarbeitsangebote deutlich ausbauen, frühzeitige Intervention
stärken und Programme zur Rückfallprävention flächendeckend verfügbar machen.
Täter müssen lernen, Verantwortung für ihr Verhalten zu übernehmen, Gewaltmuster
zu erkennen und zu durchbrechen. Gleichzeitig ist es aber auch unsere
gesellschaftliche Aufgabe, dass Menschen nicht zu Tätern werden. Hier braucht es
einen offenen Blick, ein empathisches Miteinander und frühe präventive Angebote
in Schulen und Bildungseinrichtungen.
Vereinbarkeit von Familie und Beruf – Freiheit im Alltag
sichern
Echte Freiheit bedeutet, über das eigene Leben selbstbestimmt entscheiden zu
können. Für viele Frauen ist diese Freiheit eingeschränkt: durch fehlende
Verlässlichkeit in der Kinderbetreuung, unflexible Arbeitszeiten sowie Aus- und
Fortbildungszeiten und ungleich verteilte Care-Arbeit. Wer kurzfristig Betreuung
organisieren muss oder Pflegeverantwortung trägt, stößt häufig auf strukturelle
Hürden – bei der beruflichen Entwicklung, der gesellschaftlichen Teilhabe, der
eigenen Gesundheit und der persönlichen Freiheit.
Noch immer basiert ein großer Teil unseres Sozial- und Pflegesystems auf
unbezahlter Sorgearbeit, die überwiegend von Frauen geleistet wird – mit
direkten Folgen für Erwerbsbiografien, Einkommen und Altersvorsorge.
Gleichberechtigung scheitert im Alltag oft an strukturellen Hürden. Besonders
Alleinerziehende und Frauen mit niedrigem Einkommen tragen ein hohes Risiko von
Armut, sozialer und ökonomischer Unsicherheit. Viele sind unfreiwillig in
Teilzeit, weil geeignete Unterstützung und Flexibilität des Arbeitgebers fehlt.
Deshalb braucht es verlässliche und bedarfsgerechte Betreuungsangebote. Mit der
Reform des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) verfolgen wir zwei wichtige Ziele: die
hohe Qualität in der frühkindlichen Bildung und eine bessere Verlässlichkeit der
Kitas. Wir nehmen über 420 Millionen Euro zusätzlich in die Hand für eine
bessere finanzielle Ausstattung der Kitas, für die Personaloffensive, für die
Entlastung der Fachkräfte und für die Stärkung der Sprachbildung. Verlässliche
Kitas sind für uns eine Frage der Vereinbarkeit und damit ein frauen- und
gleichstellungspolitisches Ziel. Davon profitieren insbesondere auch
Alleinerziehende.
Care-Arbeit muss gerechter verteilt werden, auch durch arbeits- und
sozialpolitische Instrumente. Unbezahlte Sorgearbeit darf nicht länger zu
struktureller Benachteiligung, finanzieller Abhängigkeit und Altersarmut führen.
Die ungleiche Verteilung von Care-Arbeit verschärft bestehende soziale
Ungleichheiten und trifft insbesondere Menschen mit geringem Einkommen und
Alleinerziehende. Pflegende Angehörige, insbesondere dort, wo mehrere
Sorgeaufgaben zusammenkommen, dürfen wir nicht aus dem Blick verlieren. Eltern,
die zusätzlich Angehörige pflegen, sowie Alleinerziehende mit
Pflegeverantwortung brauchen bessere Unterstützung und flexible Angebote.
Geleistete Care-Arbeit muss sich auch für ein würdevolles Leben im Alter und in
der Rente widerspiegeln.
Die Landesregierung erarbeitet aktuell einen Familienbericht, der eine
wissenschaftlich fundierte Bestandsaufnahme der Familien in Nordrhein-Westfalen
aufzeigen wird und zentrale Themen wie Familienvielfalt, den Umgang mit
gesellschaftlichen Krisen, die ökonomische Situation von Familien, Fragen
sozialer Teilhabe sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in den Blick
nimmt.
Ein wichtiger Schritt ist die Einführung einer gesetzlich verankerten
Familienstartzeit auf Bundesebene: eine vergütete Freistellung für den zweiten
Elternteil bei der Geburt eines Kindes – für einen gleichberechtigten Einstieg
in die gemeinsame Familienverantwortung und eine strukturelle Stärkung der
Vereinbarkeit.
Alleinerziehende – überwiegend Frauen – sind besonders häufig von Armut und
struktureller Benachteiligung betroffen. Deshalb lehnen wir Kürzungen beim
Unterhaltsvorschuss ab und setzen uns für sozial gerechte steuer- und
familienpolitische Rahmenbedingungen ein. Das Ehegattensplitting verstärkt
traditionelle Rollenverteilungen und wirtschaftliche Abhängigkeiten.
Gleichstellungspolitik muss deshalb auch steuerpolitische Fehlanreize abbauen
und eigenständige Existenzsicherung stärken. Wir lehnen Kürzungen und
Einschränkungen beim Elterngeld entschieden ab.
Vereinbarkeit darf kein Kraftakt sein, sondern muss verlässlich funktionieren,
damit Frauen ihr Leben selbstbestimmt gestalten und gleichberechtigt an
Gesellschaft, Familie und Beruf teilhaben können. Denn ohne diese Freiheit
bleibt Gleichberechtigung im Alltag unvollständig.
Vereinbarkeit endet jedoch nicht bei Familie und Beruf. Auch ehrenamtliches und
politisches Engagement muss mit Sorgeverantwortung vereinbar sein. Demokratie
lebt von den Perspektiven und Erfahrungen aller Menschen. Deshalb wollen wir die
Rahmenbedingungen für kommunale Mandate und ehrenamtliches Engagement so
weiterentwickeln, dass Menschen mit Care-Verantwortung auch Verantwortung in
Gesellschaft und Politik übernehmen können. Dazu gehören auch zeitgemäße und
flexible Beteiligungsformen, die politische Teilhabe erleichtern und kommunalen
Mandatsträger*innen grundsätzlich aus persönlichen Verhinderungsgründen
(beispielsweise Kinderbetreuungsnotfall oder Pflege von Angehörigen) die
digitale Teilnahme an Rats- und Kreistagssitzungen sowie die rechtliche
Anerkennung ihrer Stimmabgabe auf diesem Weg zu ermöglichen. Darüber hinaus muss
es möglich werden, in bestimmten Lebenssituationen (beispielsweise während der
Elternzeit) ein kommunales Mandat ohne Verlust zeitweise ruhen zu lassen.
Mehr wirtschaftliche Teilhabe – Frauen in Führung
Frauen gehört die Hälfte der Macht! Wirtschaftliche Unabhängigkeit ist eine
zentrale Voraussetzung für Selbstbestimmung. Alleinerziehende, Frauen mit
geringem Einkommen sowie Frauen in prekären Beschäftigungsverhältnissen sind
besonders häufig von wirtschaftlicher Unsicherheit betroffen. Frauen mit
Behinderungen sowie Frauen mit Migrationsgeschichte stoßen weiterhin auf
erhebliche Barrieren beim Zugang zu Ausbildung, Arbeitsmarkt und
Führungspositionen. Noch immer arbeiten Frauen häufiger in Teilzeit und häufiger
unterhalb ihrer erworbenen Qualifikation, sind seltener in Führungspositionen
vertreten, verdienen durchschnittlich weniger als Männer und tragen ein deutlich
erhöhtes Risiko für Altersarmut. Besonders Frauen in Minijobs und sozialen
Berufen erleben geringe Löhne, unsichere Beschäftigung und fehlende
Aufstiegsperspektiven. Frauen gründen seltener und haben schlechteren Zugang zu
Kapital, Netzwerken und Förderstrukturen. Dabei zeigen zahlreiche Beispiele:
Wenn Frauen führen, entstehen innovative, nachhaltige und erfolgreiche
Unternehmen.
Ein entscheidender Hebel ist der gleichberechtigte Zugang zu Kapital und
Netzwerken. Frauen müssen die gleichen Chancen haben, Investitionen zu erhalten,
Unternehmen zu skalieren und sich unternehmerisch zu vernetzen. Unsere
Wirtschaftsministerin Mona Neubaur stärkt Programme für Gründerinnen und
Unternehmerinnen, etwa durch die Weiterentwicklung der Meistergründungsprämie,
gezielte Förderangebote, mehr Sichtbarkeit im Innovationsbereich und bessere
Rahmenbedingungen für Selbstständige, etwa beim Mutterschutz. Diese Programme
wollen wir ausbauen und breiter zugänglich machen.
Wirtschaftliche Selbstbestimmung ist jedoch nicht nur eine Frage von
Aufstiegschancen, sondern auch von sozialer Gerechtigkeit. Frauen sind
überdurchschnittlich häufig von Niedriglöhnen, unfreiwilliger Teilzeit,
finanzieller Abhängigkeit und Altersarmut betroffen. Deshalb müssen wir
insbesondere Frauen stärken, die von mehrfachen Benachteiligungen betroffen
sind. Dazu gehören auch migrantisierte und geflüchtete Frauen, deren Zugang zu
Ausbildung, Qualifizierung, Beschäftigung und beruflichem Aufstieg häufig durch
strukturelle Hürden erschwert wird. Besonders Frauen in Minijobs, prekären
Beschäftigungsverhältnissen und sozialen Berufen erleben geringe Löhne,
unsichere Beschäftigung und fehlende Aufstiegsperspektiven.
Wir GRÜNE NRW wollen den Anteil von Frauen in Führungspositionen erhöhen, im
öffentlichen Dienst wie in der Wirtschaft. Vielfalt in Führung ist kein
Selbstzweck, sondern stärkt Innovation, Wettbewerbsfähigkeit und gerechte
Entscheidungen. Dabei gilt: Nicht alle Frauen profitieren gleichermaßen von
bestehenden Aufstiegschancen. Frauen mit Einwanderungsgeschichte, Schwarze
Frauen, Frauen mit Behinderungen und andere strukturell benachteiligte Gruppen
sind in Führungspositionen weiterhin deutlich unterrepräsentiert. Vielfalt in
Führung bedeutet deshalb auch, bestehende Barrieren abzubauen und gleiche
Chancen für alle Frauen zu schaffen. Hierfür setzen wir auf Förderungen bereits
an den Universitäten und Berufsschulen durch Mentoring, Empowerment und
Netzwerkveranstaltungen, die sich auf die Bedürfnisse von Frauen konzentrieren.
Auf Bundesebene braucht es weitere Schritte: Gender Pay Gap und Gender Pension
Gap müssen konsequent abgebaut werden, etwa durch stärkere Tarifbindung und
konsequente Umsetzung des Entgelttransparenzgesetzes. Gute Löhne, soziale
Absicherung und faire Arbeitsbedingungen insbesondere in sozialen, pflegerischen
und erzieherischen Berufen sind dabei zentrale Voraussetzungen für echte
Gleichstellung. Wir wollen bessere Bedingungen für den Wiedereinstieg in
Vollzeit, das Recht auf die Rückkehr von Teilzeit in Vollzeit darf von der
aktuellen Bundesregierung nicht abgeschafft werden.
Selbstbestimmung und körperliche Autonomie sichern
Selbstbestimmung über den eigenen Körper ist ein Grundrecht und eine zentrale
Voraussetzung für gesellschaftliche, berufliche und wirtschaftliche Teilhabe.
Wer nicht frei über eine ungeplante Schwangerschaft entscheiden kann, kann auch
nicht selbst über Bildung, Beruf und Lebensplanung entscheiden.
Wir setzen uns dafür ein, den Zugang zu reproduktiver Gesundheitsversorgung
flächendeckend zu sichern. Dazu gehört, Versorgungslücken bei
Schwangerschaftsabbrüchen – gerade auch im ländlichen Raum – zu schließen. In
vielen Regionen ist es für Frauen schwierig, überhaupt eine Ärztin oder einen
Arzt zu finden, die oder der einen Schwangerschaftsabbruch durchführt. Das ist
unhaltbar. Schwangerschaftsabbrüche müssen niedrigschwellig, wohnortnah und ohne
Stigmatisierung Teil der regulären medizinischen Versorgung sein.
Der Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen darf nicht von regionalen
Versorgungsstrukturen abhängen. Deshalb brauchen wir eine transparente Erhebung
der tatsächlichen Versorgungslage in Nordrhein-Westfalen und wirksame Maßnahmen
zum Abbau bestehender Versorgungslücken. Bei der Umsetzung des Krankenhausplans
NRW muss die Sicherstellung entsprechender Versorgungsangebote berücksichtigt
werden, damit reproduktive Gesundheitsversorgung flächendeckend gewährleistet
werden kann. Darüber hinaus setzen wir uns dafür ein, dass Kenntnisse über
Schwangerschaftsabbrüche in der gynäkologischen Aus- und Weiterbildung verankert
werden.
Wir setzen uns auf Bundesebene für die Streichung des § 218 StGB ein und dafür,
Schwangerschaftsabbrüche als Teil der gesundheitlichen Grundversorgung
anzuerkennen.
Selbstbestimmung in der Gesundheitsversorgung geht weit darüber hinaus. Der
Gender Health Gap führt dazu, dass Krankheiten bei Frauen oft später erkannt
werden, Therapien weniger passgenau sind und Forschung zu selten
geschlechtersensibel erfolgt. Zudem erleben Frauen mit Behinderungen,
migrantische Frauen und queere Menschen im Gesundheitswesen häufig zusätzliche
Diskriminierung und schlechtere Versorgung. Das wollen wir durch gezielte
Forschungsförderung, bessere Ausbildung im Gesundheitswesen und eine stärkere
Berücksichtigung von Geschlechterunterschieden in Diagnostik und Behandlung
ändern. Dabei müssen auch rassistische Diskriminierungserfahrungen und weitere
Formen struktureller Benachteiligung im Gesundheitswesen stärker berücksichtigt
werden. Eine gerechte Gesundheitsversorgung setzt voraus, dass unterschiedliche
Lebensrealitäten und Zugangsbarrieren mitgedacht werden.
Auch die Situation der Geburtshilfe zeigt dringenden Handlungsbedarf: Fast jede
zweite Hebamme denkt laut Studien darüber nach, den Beruf zu verlassen. Lange
Anfahrtswege, Personalmangel und fehlende 1:1-Betreuung stehen einer sicheren
und selbstbestimmten Geburt entgegen. Hohe Kosten für die Berufshaftpflicht
setzen insbesondere freiberufliche Hebammen zusätzlich unter Druck und treiben
sie aus dem Beruf. Wir wollen bessere Arbeitsbedingungen, faire Vergütung und
verlässliche Strukturen, damit die Versorgung von Schwangeren und Familien
gesichert bleibt. AuchSchwangere und Gebärende sind in unserem aktuellen
Gesundheitssystem unzureichend berücksichtigt. Die Folgen der Depriorisierung
der physischen und psychischen Gesundheit von Gebärenden sind vielfach Gewalt
unter der Geburt, Kreißsaalschließungen und lange Anfahrtswege - gerade im
ländlichen Raum- , die die Versorgungssicherheit von Schwangeren und Familien
gefährden. Zudem stehen Personalmangel und fehlende 1:1-Betreuung einer sicheren
und selbstbestimmten Geburt entgegen. Dies kann zu lebenslangen gesundheitlichen
Folgen führen, die in unserer Gesellschaft oft noch tabuisiert sind.
Gleichstellung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe – neue
Perspektiven auf Männlichkeit
Gleichstellung darf nicht nur von Frauen erkämpft werden. Gleichstellung und
Gewaltschutz sind gesamtgesellschaftliche Aufgaben. Männer tragen dabei eine
besondere Verantwortung, Teil der Lösung zu sein. Starre Rollenbilder und
überholte Vorstellungen von Männlichkeit schaden nicht nur Frauen, sondern allen
Geschlechtern: Sie setzen Männer unter Druck, stabilisieren Ungleichheiten und
begünstigen Gewalt. Antifeministischen und frauenfeindlichen Online-Netzwerken –
der sogenannten „Mannosphäre" – setzen wir klare politische Antworten entgegen:
durch Aufklärung, Prävention und Programme, die demokratische Werte und
Gleichberechtigung stärken. Umso fataler sind die Umstrukturierungspläne des
Bundes zu dem wichtigen Programm “Demokratie leben!”. Hier drohen wichtige
Präventionsprojekte gegen Antifeminismus eingestellt zu werden. Wir fordern die
Bundesregierung auf, diesen Kahlschlag in der Präventionsarbeit zu unterlassen.
Gleichstellungspolitik richtet sich an alle Geschlechter und sie beginnt früh.
Jungen sollten selbstverständlich lernen, was Gleichberechtigung bedeutet:
Respekt, Konsens, Akzeptanz der Grenzen anderer und die Übernahme von
Verantwortung für das eigene Handeln. Bildungseinrichtungen, Jugendarbeit und
Familien spielen dabei eine zentrale Rolle. Wir wollen Programme stärken, die
Jungen alternative, vielfältige Rollenbilder vermitteln.
Neben der Entgegnung toxischer Männlichkeit, braucht es ein positives Bild
davon, was eine gleichberechtigte und verantwortungsvolle Rolle von Männern sein
kann. Moderne Männlichkeit bedeutet, Verantwortung zu übernehmen, Fürsorge zu
zeigen, Grenzen zu respektieren und die Freiheit anderer ebenso zu achten wie
die eigene.
Jungen und Männer müssen aktiv in Präventions- und Gleichstellungsarbeit
einbezogen werden. Sie sind Teil der Lösung.
Frauenrechte, sexuelle Selbstbestimmung und Gleichberechtigung dürfen niemals
durch Machtstrukturen eingeschränkt werden. Wir stellen uns entschieden gegen
patriarchale und fundamentalistische Ideologien, unabhängig davon, ob sie
religiös oder politisch begründet werden. Besonders Frauen und Mädchen, die von
übergriffiger Kontrolle, Zwangsverheiratung, sogenannter „Ehrgewalt“ oder
systematischer sozialer Isolation betroffen sind, brauchen verlässliche Schutz-
und Unterstützungsangebote. Wir wollen entsprechende säkulare,
zivilgesellschaftliche und öffentliche Beratungs- und Ausstiegsstrukturen
stärken und proaktiv Fachkräfte in Schulen, Jugendhilfe und Gewalthilfe
sensibilisieren. Unser Ziel ist eine Gesellschaft, in der jede Frau frei und
selbstbestimmt über ihren Lebensweg entscheiden kann, unabhängig von Herkunft,
Familie oder religiösem Umfeld.
Bis es für alle Frauen gilt
Sicherheit, Freiheit und Gleichberechtigung dürfen nicht davon abhängen, woher
jemand kommt, wie viel sie verdient oder wie sie lebt. Dafür braucht es
konsequentes politisches Handeln, starke Strukturen und eine Gesellschaft, die
Verantwortung übernimmt. Gleichstellung ist kein Nebenprojekt, sondern ein
Maßstab für unsere Demokratie.
Wir hören nicht auf. Wir geben nicht nach. Bis es für alle Frauen gilt.