Wir GRÜNEN NRW können nicht einerseits lautstark für die Stärkung von Frauen in Politik und Gesellschaft eintreten, und andererseits zulassen, dass kommunale Entscheidungen wieder und wieder von Männern getroffen werden, weil junge Frauen gar nicht erst für ein Mandat kandidieren. Nicht weil sie kein Interesse haben oder weil ihnen die Kompetenz fehlt. Sondern weil die Strukturen, in denen kommunale Politik stattfindet, noch immer so gebaut sind, als hätten Ratsmitglieder keine Kinder zu versorgen, keine Angehörigen zu pflegen und keine Arzttermine, die sich nicht verschieben lassen. Wer Gleichberechtigung ernst nimmt, muss auch die Orte verändern, an denen Entscheidungen fallen.
Der Änderungsantrag greift dabei auf einen Auftrag zurück, den der Landtag NRW sich selbst gegeben hat. Am 25. Januar 2024 beschloss das Parlament mit den Stimmen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen den Antrag „Kommunale Demokratie und kommunales Ehrenamt als Fundament unserer freiheitlichen Demokratie stärken und fördern“ (Drucksache 18/7768). Darin beauftragte der Landtag die Landesregierung ausdrücklich, in enger Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden zu evaluieren und zu prüfen, inwieweit die digitale und hybride Durchführung von Gremiensitzungen weiterentwickelt werden kann. Ergänzend wurde die Landesregierung beauftragt, die rechtlichen Möglichkeiten einer Mandatsauszeit (beispielsweise bei Elternzeit, Pflege oder längerer Krankheit) verfassungskonform zu prüfen. Beide Aufträge wurden mit dem erklärten Ziel erteilt, die Attraktivität kommunaler Mandate zu steigern und eine breitere, vielfältigere Beteiligung zu ermöglichen. Die Grüne Landtagsfraktion hielt dabei ausdrücklich fest, dass Eltern junger Kinder und insbesondere Frauen, die deutlich häufiger familiäre Care-Arbeit leisten, in kommunalen Gremien immer noch deutlich unterrepräsentiert sind.
Mehr als zwei Jahre später ist dieser Auftrag noch nicht eingelöst. Eine konkrete Gesetzänderung zur Erweiterung des § 47a GO NRW – der Norm, die hybride Vollratssitzungen aktuell nur in Katastrophen- oder Pandemielagen erlaubt – liegt nicht vor. Der vorliegende Änderungsantrag zur LDK benennt deshalb, was „Weiterentwicklung“ bedeuten muss: Ratsmitglieder sollen auch im Normalbetrieb aus persönlichen Verhinderungsgründen per Video an Ratssitzungen teilnehmen und abstimmen können. Das ist kein utopisches Ziel, Bayern ermöglicht hybride Gemeinderatssitzungen seit 2021 dauerhaft und ohne Notfallvorbehalt. Es braucht jetzt politischen Druck, damit aus dem NRW-Prüfauftrag eine echte Gesetzänderung wird.
Weiterführende Links:
- Antrag (Drucksache 18/7768): https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD18-7768.pdf
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Hintergrundartikel der Grünen Landtagsfraktion NRW: https://gruene-fraktion-nrw.de/fachnewsletter-ausgaben/kommunalinfo-ehrenamt-staerken/