Der Leitantrag benennt völlig zu Recht den Schutz vor Femiziden und geschlechtsspezifischer Gewalt. Er lässt jedoch eine der gefährlichsten Quellen für diese Gewalt außer Acht: Die strukturelle Unterdrückung in geschlossenen, stark patriarchalen
oder religiös-fundamentalistischen Milieus. Der Europäische Gerichtshof hat bezüglich Ungarn geurteilt: Der Verweis auf „nationale Identität“ rechtfertigt niemals den Bruch fundamentaler Grundrechte. Weder „kulturelle Eigenart“ noch „religiöse Tradition“ dürfen als Schutzschild dienen, um die Unterdrückung von Frauen, Mädchen oder TIN-Personen zu rechtfertigen.
Emanzipatorische Politik bedeutet im Sinne einer kritischen Staatstheorie, schützende Institutionen gezielt gegen unterdrückende Institutionen zu wenden, aber auch die beteiligten Individuen dennoch nicht aus ihrer Verantwortung zu entlassen. Die
Verankerung des Rechts auf Loslösung als Staatsziel in der Landesverfassung sowie als verbindliches Bildungsziel zieht das Fundament für diese emanzipatorische Praxis: Sie macht präventive Aufklärung zur verfassungsrechtlichen Pflicht und stärkt die Resilienz junger Menschen, noch bevor schädigende Dynamiken greifen können.
Ein der Emanzipation verpflichtetes Gemeinwesen darf zudem nicht zulassen, dass Meldebehörden oder Familiengerichte zu Handlangern von Clans oder fundamentalistischen Gruppen werden, die geflüchtete Frauen aufspüren. Wenn eine junge
Frau in der Not niemanden außerhalb ihrer eigenen Familie benennen kann, ist das das gewollte Resultat systematischer patriarchaler Isolation. Die Frauenemanzipation ist der wirksamste Hebel, um diese Kollektive aufzubrechen. Wer aus einer religiös-fundamentalistischen Unterdrückung flieht, darf in der Jugendhilfe nicht von Trägern aufgefangen werden, die selbst ein reaktionäres Familienbild predigen oder eng mit islamistischen Netzwerken wie Millî Görüş oder evangelikalen Kreisen verflochten sind. Um das Schutzversprechen einzulösen, müssen wir die lähmende Silologik der Behörden überwinden: Jede*r einzelne Beamte*in steht in der proaktiven Dienstpflicht, bei begründeten Zweifeln unverzüglich zu handeln. Weil sich toxische Systeme schneller wandeln als staatliche Aktenordner, muss die erlebte Toxizität in der Praxis genügen, um Hilfe zu leisten und den Aufbau fehlender Konzepte auf Landesebene zu triggern.
Gleichzeitig macht die Geografie unseres Bundeslandes deutlich, dass Gewaltschutz nicht an der Landesgrenze enden darf. Wenn patriarchale und fundamentalistische Strukturen das offene Europa nutzen, um Kinder dem Radar von Schulen und Jugendämtern zu entziehen oder Opfer in die Benelux-Staaten zu verschleppen, muss der Staat mit einer starken, grenzüberschreitenden Euregio-Sicherheitsarchitektur und transnationalen Fluchtwegen antworten.
Da totalitäre Netzwerke bundesweit agieren, müssen wir den Gewaltschutz zudem über eine Bundesratsinitiative im SGB VIII verankern. Allerdings richtet sich der Antrag scharf gegen Tendenzen der aktuellen SGB-VIII-Reformdebatte, Infrastruktur als Vorwand für Kostendämpfung zulasten individueller Rechtsansprüche zu missbrauchen. Wahre Emanzipation verlangt die reale Möglichkeit zur vollständigen biografischen Autarkie Frauenrechte sind der Gradmesser der Freiheit – es ist die politische Generalverantwortung, schützende Institutionen kompromisslos auf die Seite der Bedrohten zu stellen und das Individuum vor der Tyrannei der Gruppe zu verteidigen.