Der Zugang zu Schutz- und Beratungsangeboten darf nicht an sprachlichen oder kulturellen Barrieren scheitern. Frauen mit Einwanderungs- oder Fluchtgeschichte sowie Frauen mit geringen Deutschkenntnissen stehen bei der Inanspruchnahme von Hilfsangeboten häufig vor zusätzlichen Hürden. Mehrsprachige, barrierefreie und kultursensible Angebote tragen dazu bei,
dass bestehende Schutzstrukturen tatsächlich für alle betroffenen Frauen zugänglich sind und der Anspruch des Antrags auf Schutz und Gleichberechtigung für alle Frauen eingelöst wird.
| Antrag: | Bis es für alle Frauen gilt: Sicherheit, Freiheit und Gleichberechtigung |
|---|---|
| Antragsteller*in: | BuntGrün NRW (dort beschlossen am: 11.06.2026) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | Gestern, 22:56 |