Nicht alle von Gewalt betroffenen Frauen können Schutzangebote gleichermaßen in Anspruch nehmen. Insbesondere Frauen mit unsicherem Aufenthaltsstatus oder aufenthaltsrechtlichen Abhängigkeiten befinden sich häufig in einer besonders vulnerablen Situation. Die Ergänzung verdeutlicht, dass der Schutz vor Gewalt für alle Frauen gewährleistet sein muss und bestehende Schutzstrukturen auch diejenigen erreichen müssen, die mit zusätzlichen rechtlichen oder sozialen Hürden konfrontiert sind.
| Antrag: | Bis es für alle Frauen gilt: Sicherheit, Freiheit und Gleichberechtigung |
|---|---|
| Antragsteller*in: | BuntGrün NRW (dort beschlossen am: 11.06.2026) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | Gestern, 22:58 |