| Antrag: | Humanität sichern und Asylrecht umsetzen: Die Asylverfahrensberatung muss vor Ort weiter finanziert werden! |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Landesvorstand NRW (dort beschlossen am: 11.06.2026) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | Gestern, 10:33 |
V-11-017: Humanität sichern und Asylrecht umsetzen: Die Asylverfahrensberatung muss vor Ort weiter finanziert werden!
Antragstext
Von Zeile 17 bis 26:
2.
2. Landesfinanzierung prüfen
Beratung für Geflüchtete in NRW bereitstellen
Sollte die Bundesentscheidung bestehen bleiben, appellieren wir an die Landesregierung NRW, die Fördermittel, die ab 2024 ins Bundesprogramm überführt wurden, ab 2027 wieder aus dem Landeshaushalt zu kompensieren. Wir GRÜNEN in NRW warten nicht nur, sondern agieren. Wir prüfen im Rahmen der Haushaltsberatungen, inwiefern Finanzierungsmöglichkeiten für Asylverfahrensberatung ermöglicht werden können oder ungenutzte Mittel kurzfristig umgeschrieben werden und für die Wiederaufnahme der unabhängige AVB im NRW Landesförderprogramm „Soziale Beratung für Geflüchtete in NRW“ bereitgestellt werden können.
Der Bund zieht sich aktuell aus einer gestaltenden Integrationspolitik und der Verantwortung für Geflüchtete heraus. Das ist ein fatales Signal für unsere Einwanderungsgesellschaft. Diese Politik reißt sowohl bei den Sprachkursen als auch bei der Asylverfahrensberatung große Lücken, die aus den Haushalten der Länder nicht einfach aufgefangen werden können. Wir GRÜNE in NRW hingegen handeln. Wir wollen prüfen, wie die Mittel aus dem Landesförderprogramm „Soziale Beratung für Geflüchtete in NRW“ im Sinne der Menschen bereitgestellt und dabei auch die Orientierung in ausländer- und asylrechtlichen Fragen unterstützt werden können.