| Veranstaltung: | Landesdelegiertenkonferenz 20./21. Juni 2026 in Troisdorf |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 8. Verschiedenes |
| Antragsteller*in: | LV Grüne Jugend NRW (dort beschlossen am: 08.05.2026) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 09.05.2026, 00:24 |
V-11: Humanität sichern und Asylrecht umsetzen: Die Asylverfahrensberatung muss vor Ort weiter finanziert werden!
Antragstext
Das Bundesinnenministerium hat angekündigt, die Finanzmittel für das
Bundesprogramm zur unabhängigen Asylverfahrensberatung (AVB) zum 31. Dezember
2027 vollständig zu streichen. Begründet wird die Entscheidung mit einer nicht-
öffentlichen Evaluation, die die Wirksamkeit des Programms in Frage stelle.
Damit setzt Innenminister Dobrindt seinen migrationspolitischen Kurs fort, der
auf Abschottung statt auf Humanität und faire Verfahren setzt. Dieser politisch
motivierte Vorstoß wird ein folgenschwerer Rückschritt sein in einer Zeit, in
der die Asylverfahren durch die anstehende GEAS-Reform weiter verkompliziert
werden. Unabhängige Beratung stärkt die Rechte von Schutzsuchenden, reduziert
Klageverfahren und entlastet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Das
fatale Signal, das hier vom Bund gesendet wird, dürfen wir GRÜNE nicht
unbeantwortet stehen lassen.
Sollte die Bundesentscheidung bestehen bleiben, appellieren wir an die
Landesregierung NRW, die Fördermittel, die ab 2024 ins Bundesprogramm überführt
wurden, ab 2027 wieder aus dem Landeshaushalt zu kompensieren. Wir GRÜNEN in NRW
warten nicht nur, sondern agieren. Wir prüfen im Rahmen der Haushaltsberatungen,
inwiefern Finanzierungsmöglichkeiten für Asylverfahrensberatung ermöglicht
werden können oder ungenutzte Mittel kurzfristig umgeschrieben werden und für
die Wiederaufnahme der unabhängige AVB im NRW Landesförderprogramm „Soziale
Beratung für Geflüchtete in NRW“ bereitgestellt werden können.
Wir GRÜNEN bekräftigen unsere Verantwortung für eine menschenwürdige
Asylpolitik, unterstützen die Empfehlungen des Paritätischen Wohlfahrtsverbands
und stellen sicher, dass die AVB nicht durch intransparente Bundesentscheidungen
gefährdet wird. Eine Wirksamkeitsprüfung sollte zwingend öffentlich zugänglich
und über einen realistischen Zeitraum zwischen Einführung des Bundesprogramms,
Förderzusagen, Bereitstellung der Mittel und Umsetzungsphase von über einen
signifikanten Zeitraum stattfinden. Ohne verlässliche Finanzierung gehen
Fachkräfte und Expertise verloren – zum Nachteil der Geflüchteten und der
gesamten Gesellschaft.
Geflüchtete Frauen sind in besonderem Maße auf eine unabhängige und verlässliche
Asylverfahrensberatung angewiesen. Viele von ihnen haben geschlechtsspezifische
Gewalt, Diskriminierung, Menschenhandel oder sexualisierte Übergriffe erlebt,
sowohl in ihren Herkunftsländern als auch auf der Flucht. Eine sensible,
niedrigschwellige und unabhängige Beratung schafft geschützte Räume, in denen
Frauen ihre Fluchtgründe offen darlegen und ihre Rechte wahrnehmen können.
Gerade bei komplexen Asylverfahren ist qualifizierte Unterstützung entscheidend,
um besondere Schutzbedarfe frühzeitig zu erkennen und faire Verfahren
sicherzustellen. Der Abbau dieser Beratungsstrukturen würde verstärkt
geflüchtete Frauen und ihre Kinder treffen und bestehende Schutzlücken weiter
verschärfen.