| Veranstaltung: | Landesdelegiertenkonferenz 20./21. Juni 2026 in Troisdorf |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 8. Verschiedenes |
| Status: | Beschluss |
| Beschluss durch: | Landesdelegiertenkonferenz |
| Beschlossen am: | 21.06.2026 |
| Antragshistorie: | Version 2 |
Humanität sichern und Asylrecht umsetzen: Die Asylverfahrensberatung muss vor Ort weiter finanziert werden!
Beschlusstext
Bundesinnenminister Dobrindt hat angekündigt, die Finanzmittel für das
Bundesprogramm zur unabhängigen Asylverfahrensberatung (AVB) zum 31. Dezember
2027 vollständig zu streichen. Begründet wird die Entscheidung mit Spargründen.
Zugleich werden enorme Summen für die GEAS-Reform und eine Politik der Härte
gegenüber Geflüchteten aufgewendet. Damit setzt Innenminister Dobrindt seinen
migrationspolitischen Kurs fort, der auf Abschottung statt auf Humanität sowie
auf rechtsstaatlich gesicherte und faire Verfahren im europäischen Asylsystem
ausgerichtet ist. Dieser politisch motivierte Vorstoß wird ein folgenschwerer
Rückschritt sein. Unabhängige Beratung stärkt die Rechte von Schutzsuchenden,
reduziert Klageverfahren und entlastet das Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge und alle weiteren Behörden. Das fatale Signal, das hier vom Bund
gesendet wird, lassen wir GRÜNE nicht unbeantwortet stehen.
1. Der Bund muss die behördenunabhängige Asylverfahrensberatung erhalten und
stärken
Wir GRÜNE in NRW fordern den Bund auf, die Pläne zur bundesweiten Abschaffung
der Fördermittel für die behördenunabhängige Asylverfahrensberatung ab 2027 zu
stoppen und stattdessen eine verlässliche, mehrjährige und strukturell
abgesicherte Finanzierung der Asylverfahrensberatung sicherzustellen. So fordert
es auch die Integrationsminister*innenkonferenz in ihrem Beschluss von April
2026 auf Antrag aus NRW. Wir setzen uns auch in weiteren Ländergremien dafür
ein.
2. Beratung für Geflüchtete in NRW bereitstellen
Der Bund zieht sich aktuell aus einer gestaltenden Integrationspolitik und der
Verantwortung für Geflüchtete heraus. Das ist ein fatales Signal für unsere
Einwanderungsgesellschaft. Diese Politik reißt sowohl bei den Sprachkursen als
auch bei der Asylverfahrensberatung große Lücken, die aus den Haushalten der
Länder nicht einfach aufgefangen werden können. Die Strukturen der unabhängigen
Asylverfahrensberatung drohen wegzubrechen, wenn sie nicht eine auskömmliche
Finanzierung erhalten. Wir GRÜNE hingegen handeln. Wir prüfen kurzfristig, wie
die Mittel aus dem Landesförderprogramm „Soziale Beratung für Geflüchtete in
NRW“ im Sinne der Menschen bereitgestellt und dabei auch die Orientierung in
ausländer- und asylrechtlichen Fragen berücksichtigt werden können.
Perspektivisch wollen wir dafür sorgen, dass die Asylverfahrensberatung aus
Landesmitteln finanziert wird.
3. Transparenz und rechtsstaatliche Standards sichern
Die GEAS-Reform verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Einrichtung von
Asylgrenzverfahren. Die damit verbundenen geschlossenen oder haftähnlichen
Strukturen sehen wir insbesondere mit Blick auf Kinder und Familien kritisch und
setzen uns dafür ein, dass die Umsetzung menschenrechtsorientiert und unter
Wahrung rechtsstaatlicher Garantien erfolgt. Die Umsetzung des Gemeinsamen
Europäischen Asylsystems (GEAS) darf nicht zu einer weiteren Einschränkung
rechtsstaatlicher Verfahrensgarantien führen. Die bestehenden europarechtlichen
Vorgaben dürfen nicht über das notwendige Maß hinaus verschärft werden.
4. Verantwortung übernehmen
Wir GRÜNE bekräftigen gemeinsam mit vielen anderen Akteuren wie dem
Paritätischen Wohlfahrtsverband die Verantwortung für eine menschenwürdige
Asylpolitik. Ohne verlässliche Finanzierung der bisherigen Strukturen gehen
wichtige Voraussetzungen für eine gelingende Integration in den Arbeitsmarkt
verloren – zum Nachteil der Geflüchteten und der gesamten Gesellschaft, die
angesichts des Fach- und Arbeitskräftemangels auf Zuwanderung dringend
angewiesen ist. Neben der verlässlichen Finanzierung schafft eine öffentlich
zugängliche Wirksamkeitsprüfung Transparenz und eine realistische Einschätzung
der Bedarfe. Transparenz und Nachvollziehbarkeit sind Voraussetzung für
verantwortungsvolle Entscheidungen über die Zukunft der unabhängigen
Asylverfahrensberatung.
5. Geschlechtersensible Asylberatung stärken
Geflüchtete Frauen sind in besonderem Maße auf eine unabhängige und verlässliche
Asylverfahrensberatung angewiesen. Viele von ihnen haben geschlechtsspezifische
Gewalt, Diskriminierung, Menschenhandel oder sexualisierte Übergriffe erlebt,
sowohl in ihren Herkunftsländern als auch auf der Flucht. Eine sensible,
niedrigschwellige und unabhängige Beratung schafft geschützte Räume, in denen
Frauen ihre Fluchtgründe offen darlegen und ihre Rechte wahrnehmen können.
Gerade bei komplexen Asylverfahren ist qualifizierte Unterstützung entscheidend,
um besondere Schutzbedarfe frühzeitig zu erkennen und faire Verfahren
sicherzustellen.
Dies betrifft insbesondere auch minderjährige Geflüchtete sowie besonders
schutzbedürftige Gruppen wie LSBTIQ*-Geflüchtete und traumatisierte Personen.
6. Queere Asylberatung stärken
Geflüchtete queere Menschen sind auf eine unabhängige und verlässliche
Asylverfahrensberatung angewiesen. Queere Geflüchtete sind überdurchschnittlich
häufig von Verfolgung und Diskriminierung betroffen. Gleichzeitig haben sie
größere Hürden im Asylverfahren, da sie ihre queere Identität glaubhaft
darstellen müssen, obwohl sich viele aufgrund von Angst vor weiterer
Diskriminierung sowie fehlender Informationen und rechtlicher Unsicherheiten
schwertun, sich überhaupt im Verfahren zu outen. Fehlende queersensible und
rechtlich spezialisierte Beratung führt dazu, dass Betroffene ihre Rechte im
Asylverfahren nicht oder nur eingeschränkt wahrnehmen können. Dies kann zur
Folge haben, dass Personen, denen nach geltendem Recht Schutz zusteht, diesen
nicht erhalten und in lebensgefährliche Situationen zurückgeführt werden. Der
Abbau dieser Beratungsstrukturen würde verstärkt geflüchtete queere Menschen
treffen und bestehende Schutzlücken weiter verschärfen.
Wir GRÜNE müssen weiter Druck auf die Entscheidungsträger*innen im Bund ausüben.
Wir fordern ein klares Bekenntnis zu einer menschenwürdigen Asylpolitik und die
Sicherstellung der unabhängigen Asylverfahrensberatung in NRW.