Änderungen von V-11 zu V-11
| Ursprüngliche Version: | V-11 (Version 1) |
|---|---|
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 09.05.2026, 00:23 |
| Neue Version: | V-11 (Version 2) |
|---|---|
| Status: | Beschluss |
| Eingereicht: | 26.06.2026, 08:13 |
Titel
Antragstext
Von Zeile 1 bis 37:
Das BundesinnenministeriumBundesinnenminister Dobrindt hat angekündigt, die Finanzmittel für das Bundesprogramm zur unabhängigen Asylverfahrensberatung (AVB) zum 31. Dezember 2027 vollständig zu streichen. Begründet wird die Entscheidung mit einer nicht-öffentlichen Evaluation, dieSpargründen. Zugleich werden enorme Summen für die Wirksamkeit des Programms in Frage stelleGEAS-Reform und eine Politik der Härte gegenüber Geflüchteten aufgewendet. Damit setzt Innenminister Dobrindt seinen migrationspolitischen Kurs fort, der auf Abschottung statt auf Humanität sowie auf rechtsstaatlich gesicherte und faire Verfahren setztim europäischen Asylsystem ausgerichtet ist. Dieser politisch motivierte Vorstoß wird ein folgenschwerer Rückschritt sein in einer Zeit, in der die Asylverfahren durch die anstehende GEAS-Reform weiter verkompliziert werden. Unabhängige Beratung stärkt die Rechte von Schutzsuchenden, reduziert Klageverfahren und entlastet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und alle weiteren Behörden. Das fatale Signal, das hier vom Bund gesendet wird, dürfenlassen wir GRÜNE nicht unbeantwortet stehen lassen.
1. Druck auf die Bundesregierung erhöhen
Wir GRÜNE in NRW und unsere Landtagsfraktion fordern, dass NRW sich stark macht die bundesweite Abschaffung der Fördermittel für die unabhängige Asylverfahrensberatung ab 2027 zu stoppen und stattdessen ein verlässliches Finanzierungsbündel für die AVB-Strukturen zu sichern.
2. Landesfinanzierung prüfen
Sollte die Bundesentscheidung bestehen bleiben, appellieren wir an die Landesregierung NRW, die Fördermittel, die ab 2024 ins Bundesprogramm überführt wurden, ab 2027 wieder aus dem Landeshaushalt zu kompensieren. Wir GRÜNEN in NRW warten nicht nur, sondern agieren. Wir prüfen im Rahmen der Haushaltsberatungen, inwiefern Finanzierungsmöglichkeiten für Asylverfahrensberatung ermöglicht werden können oder ungenutzte Mittel kurzfristig umgeschrieben werden und für die Wiederaufnahme der unabhängige AVB im NRW Landesförderprogramm „Soziale Beratung für Geflüchtete in NRW“ bereitgestellt werden können.
1. Der Bund muss die behördenunabhängige Asylverfahrensberatung erhalten und stärken
Wir GRÜNE in NRW fordern den Bund auf, die Pläne zur bundesweiten Abschaffung der Fördermittel für die behördenunabhängige Asylverfahrensberatung ab 2027 zu stoppen und stattdessen eine verlässliche, mehrjährige und strukturell abgesicherte Finanzierung der Asylverfahrensberatung sicherzustellen. So fordert es auch die Integrationsminister*innenkonferenz in ihrem Beschluss von April 2026 auf Antrag aus NRW. Wir setzen uns auch in weiteren Ländergremien dafür ein.
2. Beratung für Geflüchtete in NRW bereitstellen
Der Bund zieht sich aktuell aus einer gestaltenden Integrationspolitik und der Verantwortung für Geflüchtete heraus. Das ist ein fatales Signal für unsere Einwanderungsgesellschaft. Diese Politik reißt sowohl bei den Sprachkursen als auch bei der Asylverfahrensberatung große Lücken, die aus den Haushalten der Länder nicht einfach aufgefangen werden können. Die Strukturen der unabhängigen Asylverfahrensberatung drohen wegzubrechen, wenn sie nicht eine auskömmliche Finanzierung erhalten. Wir GRÜNE hingegen handeln. Wir prüfen kurzfristig, wie die Mittel aus dem Landesförderprogramm „Soziale Beratung für Geflüchtete in NRW“ im Sinne der Menschen bereitgestellt und dabei auch die Orientierung in ausländer- und asylrechtlichen Fragen berücksichtigt werden können.
Perspektivisch wollen wir dafür sorgen, dass die Asylverfahrensberatung aus Landesmitteln finanziert wird.
3. Transparenz und rechtsstaatliche Standards sichern
Die GEAS-Reform verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Einrichtung von Asylgrenzverfahren. Die damit verbundenen geschlossenen oder haftähnlichen Strukturen sehen wir insbesondere mit Blick auf Kinder und Familien kritisch und setzen uns dafür ein, dass die Umsetzung menschenrechtsorientiert und unter Wahrung rechtsstaatlicher Garantien erfolgt. Die Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) darf nicht zu einer weiteren Einschränkung rechtsstaatlicher Verfahrensgarantien führen. Die bestehenden europarechtlichen Vorgaben dürfen nicht über das notwendige Maß hinaus verschärft werden.
34. Verantwortung übernehmen
Wir GRÜNEN bekräftigen unsere Verantwortung für eine menschenwürdige Asylpolitik, unterstützen die Empfehlungen des Paritätischen Wohlfahrtsverbands und stellen sicher, dass die AVB nicht durch intransparente Bundesentscheidungen gefährdet wird. Eine Wirksamkeitsprüfung sollte zwingend öffentlich zugänglich und über einen realistischen Zeitraum zwischen Einführung des Bundesprogramms, Förderzusagen, Bereitstellung der Mittel und Umsetzungsphase von über einen signifikanten Zeitraum stattfinden. Ohne verlässliche Finanzierung gehen Fachkräfte und Expertise verloren – zum Nachteil der Geflüchteten und der gesamten Gesellschaft.
Wir GRÜNE bekräftigen gemeinsam mit vielen anderen Akteuren wie dem Paritätischen Wohlfahrtsverband die Verantwortung für eine menschenwürdige Asylpolitik. Ohne verlässliche Finanzierung der bisherigen Strukturen gehen wichtige Voraussetzungen für eine gelingende Integration in den Arbeitsmarkt verloren – zum Nachteil der Geflüchteten und der gesamten Gesellschaft, die angesichts des Fach- und Arbeitskräftemangels auf Zuwanderung dringend angewiesen ist. Neben der verlässlichen Finanzierung schafft eine öffentlich zugängliche Wirksamkeitsprüfung Transparenz und eine realistische Einschätzung der Bedarfe. Transparenz und Nachvollziehbarkeit sind Voraussetzung für verantwortungsvolle Entscheidungen über die Zukunft der unabhängigen Asylverfahrensberatung.
45.[Leerzeichen]Geschlechtersensible Asylberatung stärken
Von Zeile 45 bis 50:
um besondere Schutzbedarfe frühzeitig zu erkennen und faire Verfahren sicherzustellen. Der Abbau dieser Beratungsstrukturen würde verstärkt geflüchtete Frauen und ihre Kinder treffen und bestehende Schutzlücken weiter verschärfen.
Dies betrifft insbesondere auch minderjährige Geflüchtete sowie besonders schutzbedürftige Gruppen wie LSBTIQ*-Geflüchtete und traumatisierte Personen.
6. Queere Asylberatung stärken
Geflüchtete queere Menschen sind auf eine unabhängige und verlässliche Asylverfahrensberatung angewiesen. Queere Geflüchtete sind überdurchschnittlich häufig von Verfolgung und Diskriminierung betroffen. Gleichzeitig haben sie größere Hürden im Asylverfahren, da sie ihre queere Identität glaubhaft darstellen müssen, obwohl sich viele aufgrund von Angst vor weiterer Diskriminierung sowie fehlender Informationen und rechtlicher Unsicherheiten schwertun, sich überhaupt im Verfahren zu outen. Fehlende queersensible und rechtlich spezialisierte Beratung führt dazu, dass Betroffene ihre Rechte im Asylverfahren nicht oder nur eingeschränkt wahrnehmen können. Dies kann zur Folge haben, dass Personen, denen nach geltendem Recht Schutz zusteht, diesen nicht erhalten und in lebensgefährliche Situationen zurückgeführt werden. Der Abbau dieser Beratungsstrukturen würde verstärkt geflüchtete queere Menschen treffen und bestehende Schutzlücken weiter verschärfen.
Wir GrünenGRÜNE müssen weiter Druck auf die Entscheidungsträger*innen im Bund ausüben. Wir fordern ein klares Bekenntnis zu einer menschenwürdigen Asylpolitik