| Antrag: | Leistung anerkennen, Gerechtigkeit schaffen: bessere Bedingungen für Alleinerziehende |
|---|---|
| Antragsteller*in: | GRÜNE ALTE LANDESVEREINIGUNG NRW (dort beschlossen am: 02.06.2026) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | 05.06.2026, 10:44 |
V-08-142: Leistung anerkennen, Gerechtigkeit schaffen: bessere Bedingungen für Alleinerziehende
Von Zeile 141 bis 142:
Alleinerziehenden für die Betreuung minderjähriger Kinder pro Jahr einen zusätzlichen
halbenvollen Rentenpunkt gutzuschreiben. Die Doppelbelastung aus alleiniger Erziehungsverantwortung und Alleinverdienerschaft rechtfertigt eine stärkere Anerkennung als für Elternteile in Paarhaushalten.
In Deutschland leben offiziell 1,7 Millionen Alleinerziehende - mehrheitlich
Frauen - mit minderjährigen Kindern. Das betrifft fast jede fünfte Familie in
NRW, inoffiziell noch mehr.
Alleinerziehende tragen die Verantwortung für Familie, Einkommen und
Fürsorge – und werden dennoch stigmatisiert und strukturell benachteiligt. Diese
Benachteiligung trifft auch ihre Kinder und führt zu einer hohen
Armutsgefährdung trotz enormer Leistung und einer hohen Erwerbsquote. Mit einem
Armutsrisiko von 43 % sind sie so stark von Armut betroffen wie keine andere
Familienform. Alleinerziehende Mütter sind häufiger von Armut betroffen als
alleinerziehende Väter. Dies liegt u.a. daran, dass alleinerziehende Väter
häufiger mit älteren Kindern zusammenleben, und an der ungleichen Verteilung von
Care-Arbeit und Beruf vor Trennungen.
Dies zeigt: Es braucht endlich politische und gesetzliche Rahmenbedingungen, die
Alleinerziehende stärken, ihre Leistung anerkennen und echte Gerechtigkeit
schaffen.
BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN NRW setzt sich dafür ein, die Rahmenbedingungen für
Alleinerziehende auf Landes- und Bundesebene zu verbessern:
Für ein sicheres Leben ohne Gewalt: Für Kinder und ihre Mütter
Jeden Tag werden in NRW fast 100 Frauen Opfer von (Ex-)Partnerschaftsgewalt.
Besonders gefährlich sind Schwangerschaft und Trennungsphase. Fast jeden zweiten
Tag wird in Deutschland eine Frau von einem (Ex-)Partner getötet, oft sind
Kinder involviert, nicht selten werden auch sie zu Mordopfern.
Frauen mit Kindern sind besonders von (Ex-)Partnerschaftsgewalt gefährdet, da
sie oft in ökonomischer Abhängigkeit leben und gewaltausübende Väter nach der
Trennung bspw. durch Umgang und Familiengerichtsverfahren weiterhin Kontrolle
über gewaltbetroffene Frauen ausüben können. Frauen ohne deutsche
Staatsbürgerschaft sind dabei besonders vulnerabel, durch aufenthaltsrechtliche
Unsicherheiten und die Angst vor dem Verlust des Aufenthaltsstatus oder der
Kinder. Daher braucht es dringend die vollumfängliche Umsetzung der Istanbul-
Konvention.
Gewaltschutz muss immer Vorrang vor Umgangs- und Sorgerechtsansprüchen
haben, denn auch die Kinder sind hier Opfer der Gewalt. Von einem Kind
miterlebte Gewalt gegen seine Mutter ist eine spezielle Form der
Kindesmisshandlung und widerspricht dem Kindeswohl.
Nicht nur die Justiz, sondern auch Behörden wie das Jugendamt oder auch
das Jobcenter und Sozialamt müssen dringend zu allen Formen der
Partnerschaftsgewalt, Machtdynamiken und Täterstrategien sensibilisiert
werden.
Um Frauen vor Zwangskontrolle gewaltausübender Väter zu schützen, muss
außerdem weiterhin - anders als von der Bundesregierung geplant - das
alleinige Sorgerecht bei nicht-verheirateten Müttern gelten, solange keine
Sorgeerklärung abgegeben wurde.
Wohnen: für jede Familie ein gutes Zuhause
Die aktuelle Wohnungskrise trifft Alleinerziehende, deren Armutsrisiko bei 43%
liegt, besonders hart. Dabei ist für das psychische Wohlbefinden von Kindern und
ihrem Elternteil eine geeignete Wohnung in einem sicheren Mietverhältnis als
stabiler Rückzugsort essentiell. Mit dem Thema Wohnen gehen viele andere
Herausforderungen oder Lösungen einher, wie bspw. die Unterstützung durch
Gemeinschaft und Nähe zu Infrastruktur.
Wir setzen uns ein für
eine gezielte Vergabe von öffentlich gefördertem Wohnraum an
Alleinerziehende.
die Vorhaltung von öffentlich geförderten Wohnraum für gewaltbetroffene
Frauen, die aus der gemeinsamen Wohnung mit dem Partner oder einem
Frauenhaus ausziehen wollen/müssen.
gemeinschaftliche Wohnformen für Alleinerziehende. Beispielsweise durch
die öffentliche Förderung gemeinschaftlicher Wohnprojekte für
Alleinerziehende und den Abbau von Benachteiligung bei Transferleistungen
und der Steuerklasse für Alleinerziehende, die in eine Wohngemeinschaft
ziehen.
Beim Zuschnitt neuer Bauvorhaben von öffentlich gefördertem Wohnraum und
Genossenschaften müssen die Anforderungen von Ein-Eltern-Familien, also
kostengünstige, kompakte Wohnungen mit einem Schlafzimmer für jede Person,
berücksichtigt werden. Eine von der Fläche passende Wohnung ist oft so
geschnitten, dass es nicht genügend Schlafzimmer gibt, da Wohnungen immer
noch für Singles, Paare und Paarfamilien geplant werden. Bei der Vergabe
von Sozialwohnungen muss die Zahl der Zimmer ausschlaggebend sein, auch
bei jüngeren Kindern, nicht lediglich die Zahl der Quadratmeter.
Unterhaltsvorschuss reformieren: Kinderrechte stärken
Wenn ein unterhaltsspflichtiger Elternteil den Unterhalt nicht zahlt, geht der
Staat in Vorleistung und gewährt einen Mindest-Unterhaltsvorschuss, der laut
Gesetz vom zahlungspflichtigen Elternteil zurückgezahlt werden muss. Das
Unterhaltsvorschussgesetz sowie die Praxis der unzureichenden Rückforderung sind
derzeit höchst ungerecht und benachteiligen vor allem Alleinerziehende und ihre
Kinder. Wir werden uns dafür einsetzen, dass jedes Kind die ihm rechtlich
zustehenden finanziellen Mittel bekommt, indem
das Kindergeld nicht mehr, wie in der bisherigen Regelung, vollständig vom
Unterhaltsvorschuss abgezogen wird.
der Anspruch des Kindes auf Unterhaltsvorschuss analog zum
zivilrechtlichen Unterhaltsanspruchbei erneuter Heirat der alleinerziehenden Person bestehen bleibt.
bis zum Abschluss der ersten Berufsausbildung besteht.
auch nach dem 12. Lebensjahr nicht vom Einkommen des
betreuendenElternteils abhängt. Alleinerziehende brauchen keine
Arbeitsanreize,sondern ihre Kinder brauchen den Lebensstandard, der
ihnen zusteht,auch nach dem 12. Lebensjahr!
die Rückgriffquote, die aktuell bei nur 17% liegt, auf
unterhaltspflichtige Elternteile deutlich erhöht wird. Dazu soll eine
Reform zwischen Bund, Ländern und Kommunen erarbeitet und eine nationale
Inkassostelle nach dem Vorbild des BAföG-Amts eingerichtet werden.
die Antragstellung für den Unterhaltsvorschuss vereinfachter, schneller
und unbürokratischer erfolgt. Insbesondere darf die Antragstellung nicht
von der Alleinerziehenden eine finanzielle Vorleistung im Rahmen
gerichtlicher Verfahren, beispielsweise zur Feststellung der Vaterschaft,
verlangen.
langfristig die Holschuld der Alleinerziehenden durch eine Bringschuld
deszahlungspflichtigen Elternteils ersetzt wird. Das heißt, ein
Elternteil,das nicht zahlt, muss den Staat um den Vorschuss bitten. Tut er
dies nicht, ist automatisch auch die o.g. Inkassostelle zuständig.
Diskriminierung bekämpfen: Gleichstellung fördern
Obwohl Alleinerziehende extrem viel leisten, erleben sie an vielen Stellen
strukturelle Diskriminierung, sei es durch Gesetze oder andere Strukturen und
gesellschaftliche Erwartungen. Daher fordern wir
die Aufnahme der Familiensituation ins Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz
(AGG), inklusive des Status „alleinerziehend“ für effektiven Schutz vor
Benachteiligung im Beruf, bei der Wohnungssuche und im Alltag.
dass die Hürden, Diskriminierung zu beweisen, gesenkt werden und die Frist
zur Geltendmachung von Ansprüchen verlängert wird. Damit sollen mehr
Betroffene befähigt werden, sich zu wehren. So kann Diskriminierung
wirklich geahndet und durch Präzendenzfälle wirksam entgegengewirkt
werden.
eine faire Besteuerung. Aktuell werden Alleinerziehende in Deutschland
steuerlich etwa doppelt so stark belastet wie im OECD-Durchschnitt. Sie
versorgen mindestens ein Kind, das nicht arbeiten kann und werden
gegenüber verheirateten Paaren aus zwei Erwachsenen steuerlich massiv
benachteiligt. Stattdessen sollen Alleinerziehende, insbesondere mit
geringem Einkommen, entlastet werden, beispielsweise durch eine
Steuergutschrift.
Eine Familienversicherung, die alle Familienmodelle berücksichtigt.
dass bei jeder Kindergelderhöhung der SGBII-Regelsatz für Kinder in
gleicher Höhe steigt.
volle Lohnfortzahlung für Eltern kranker Kinder. Die Lohneinbußen durch
Kinderkranktage treffen Alleinerziehende besonders. Damit Eltern die
Gesundheit ihres Kindes und anderer schützen können, müssen diese auch bei
Krankheit der Kinder, analog zu eigener Krankheit, volle Lohnfortzahlung
bekommen.
Ermöglichung von politischer Teilhabe durch familienfreundliche
Strukturen, um ein Mandat ausüben zu können. Der politische Betrieb muss
Rücksicht auf Betreuungsrealitäten nehmen. Die eigene politische
Beteiligung von Alleinerziehenden ist nicht nur wichtig für eine gerechte
Teilhabe, sondern stellt auch sicher, dass bei der Gesetzgebung die
Interessen der Alleinerziehenden berücksichtigt werden.
dass der Umgang mit einem anderen Elternteil bei der Berechnung von
Ansprüchen nicht zu finanziellen Nachteilen führt. Stattdessen sollen die
finanziellen Mehrbelastungen durch Umgang berücksichtigt werden.
Leistung muss sich wieder lohnen: Care Arbeit anerkennen
Alleinerziehende leisten unglaublich viel und opfern ihre eigene soziale
Absicherung oftmals dafür, für ihre Kinder da zu sein. Sie leisten mit ihrer
Erziehungsarbeit einen erheblichen gesellschaftlichen Beitrag. Daher schlagen
wir vor,
Alleinerziehenden für die Betreuung minderjähriger Kinder pro Jahr einen
zusätzlichenhalbenvollen Rentenpunkt gutzuschreiben. Die Doppelbelastung aus alleiniger Erziehungsverantwortung und Alleinverdienerschaft rechtfertigt eine stärkere Anerkennung als für Elternteile in Paarhaushalten.
Einen Rechtsanspruch für Alleinerziehende auf flexible und planbare
Arbeitszeiten einzuführen.
Einen Rechtsanspruch für Alleinerziehende auf Vorrang bei der Vergabe von
Betreuungsplätzen einzuführen.
sowie weitere Maßnahmen zur Vermeidung von Altersarmut bei
Alleinerziehenden zu entwickeln.
Als gleichwertige Familienform wollen wir die Lebensrealität von
Alleinerziehenden - in engem Austausch mit der Zivilgesellschaft - in allen
Bereichen unseres politischen Handelns mitdenken, um strukturelle
Benachteiligung einzudämmen.