| Veranstaltung: | Landesdelegiertenkonferenz 20./21. Juni 2026 in Troisdorf |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 8. Verschiedenes |
| Antragsteller*in: | Theda de Morais Dourado (KV Düsseldorf) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 09.05.2026, 01:06 |
V-08: Leistung anerkennen, Gerechtigkeit schaffen: bessere Bedingungen für Alleinerziehende
Antragstext
Alleinerziehende tragen die Verantwortung für Familie, Einkommen und
Fürsorge – und werden dennoch stigmatisiert und strukturell benachteiligt. Diese
Benachteiligung trifft auch ihre Kinder und führt zu einer hohen
Armutsgefährdung trotz enormer Leistung und einer hohen Erwerbsquote. Mit einem
Armutsrisiko von 43 % sind sie so stark von Armut betroffen wie keine andere
Familienform. Alleinerziehende Mütter sind häufiger von Armut betroffen als
alleinerziehende Väter. Dies liegt u.a. daran, dass alleinerziehende Väter
häufiger mit älteren Kindern zusammenleben, und an der ungleichen Verteilung von
Care-Arbeit und Beruf vor Trennungen.
Frauen mit Kindern sind besonders von (Ex-)Partnerschaftsgewalt gefährdet, da
sie oft in ökonomischer Abhängigkeit leben und gewaltausübende Väter nach der
Trennung bspw. durch Umgang und Familiengerichtsverfahren weiterhin Kontrolle
über gewaltbetroffene Frauen ausüben können. Frauen ohne deutsche
Staatsbürgerschaft sind dabei besonders vulnerabel, durch aufenthaltsrechtliche
Unsicherheiten und die Angst vor dem Verlust des Aufenthaltsstatus oder der
Kinder. Daher braucht es dringend die vollumfängliche Umsetzung der Istanbul-
Konvention.
Die aktuelle Wohnungskrise trifft Alleinerziehende, deren Armutsrisiko bei 43%
liegt, besonders hart. Dabei ist für das psychische Wohlbefinden von Kindern und
ihrem Elternteil eine geeignete Wohnung in einem sicheren Mietverhältnis als
stabiler Rückzugsort essentiell. Mit dem Thema Wohnen gehen viele andere
Herausforderungen oder Lösungen einher, wie bspw. die Unterstützung durch
Gemeinschaft und Nähe zu Infrastruktur.
Beim Zuschnitt neuer Bauvorhaben von öffentlich gefördertem Wohnraum und
Genossenschaften müssen die Anforderungen von Ein-Eltern-Familien, also
kostengünstige, kompakte Wohnungen mit einem Schlafzimmer für jede Person,
berücksichtigt werden. Eine von der Fläche passende Wohnung ist oft so
geschnitten, dass es nicht genügend Schlafzimmer gibt, da Wohnungen immer
noch für Singles, Paare und Paarfamilien geplant werden. Bei der Vergabe
von Sozialwohnungen muss die Zahl der Zimmer ausschlaggebend sein, auch
bei jüngeren Kindern, nicht lediglich die Zahl der Quadratmeter.
Wenn ein unterhaltsspflichtiger Elternteil den Unterhalt nicht zahlt, geht der
Staat in Vorleistung und gewährt einen Mindest-Unterhaltsvorschuss, der laut
Gesetz vom zahlungspflichtigen Elternteil zurückgezahlt werden muss. Das
Unterhaltsvorschussgesetz sowie die Praxis der unzureichenden Rückforderung sind
derzeit höchst ungerecht und benachteiligen vor allem Alleinerziehende und ihre
Kinder. Wir werden uns dafür einsetzen, dass jedes Kind die ihm rechtlich
zustehenden finanziellen Mittel bekommt, indem
der Anspruch des Kindes auf Unterhaltsvorschuss analog zum
zivilrechtlichen Unterhaltsanspruchbei erneuter Heirat der alleinerziehenden Person bestehen bleibt.
bis zum Abschluss der ersten Berufsausbildung besteht.
auch nach dem 12. Lebensjahr nicht vom Einkommen des
betreuendenElternteils abhängt. Alleinerziehende brauchen keine
Arbeitsanreize,sondern ihre Kinder brauchen den Lebensstandard, der
ihnen zusteht,auch nach dem 12. Lebensjahr!
eine faire Besteuerung. Aktuell werden Alleinerziehende in Deutschland
steuerlich etwa doppelt so stark belastet wie im OECD-Durchschnitt. Sie
versorgen mindestens ein Kind, das nicht arbeiten kann und werden
gegenüber verheirateten Paaren aus zwei Erwachsenen steuerlich massiv
benachteiligt. Stattdessen sollen Alleinerziehende, insbesondere mit
geringem Einkommen, entlastet werden, beispielsweise durch eine
Steuergutschrift.
Ermöglichung von politischer Teilhabe durch familienfreundliche
Strukturen, um ein Mandat ausüben zu können. Der politische Betrieb muss
Rücksicht auf Betreuungsrealitäten nehmen. Die eigene politische
Beteiligung von Alleinerziehenden ist nicht nur wichtig für eine gerechte
Teilhabe, sondern stellt auch sicher, dass bei der Gesetzgebung die
Interessen der Alleinerziehenden berücksichtigt werden.
Begründung
Als Grüne stehen wir für Feminismus und soziale Gerechtigkeit. Durch gerechte Rahmenbedingungen und finanzielle Sicherheit für Alleinerziehende wollen wir Kinderarmut reduzieren und strukturelle Benachteiligungen verringern – zentrale Ziele unserer Politik.
Weiterführende Informationen:
Unterstützer*innen
- Anja Boenke (KV Leverkusen)
- Judith Erichlandwehr (KV Kleve)
- Norika Creuzmann (KV Paderborn)
- Sina Wübbeling (KV Borken)
- Jens Steiner (KV Borken)
- Nadine Hartwich (KV Siegen-Wittgenstein)
- Irina Prüm (KV Leverkusen)
- Maximilian Fries (KV Düsseldorf)
- Vera Johanna Jandt (KV Wuppertal)
- Claudia Schulte (KV Leverkusen)
- Wiltrud Lieselotte Kampling (KV Steinfurt)
- Santharupiny David (KV Leverkusen)
- Sebastian Windt (KV Borken)
- Ilka Kuper (KV Borken)
- Julian Kremer (KV Borken)
- Kristina Elisa Füchtjohann (KV Steinfurt)
- Martina Berger (KV Düsseldorf)
- Maja Becker (KV Borken)
- Alexandra Diel (KV Herford)
- Kathrin Im Winkel (KV Dortmund)
- Sina Paulsen (KV Duisburg)
- Remigius Hartwig Westermann (KV Borken)
- Stephanie Holtmann (KV Warendorf)
- Christina Osei (KV Bielefeld)
- Rebecca Eidens (KV Köln)
- Claudia Gornik (KV Köln)
- Anna Daphne Bamidis (KV Köln)
- Lilli Hampeter (KV Düsseldorf)
- Samir Türpe (KV Borken)
- Claudia Langenbach (KV Siegen-Wittgenstein)
- Heike Roebers (KV Köln)
- Gertrud Welper (KV Borken)
- Anja Dürselen (KV Düsseldorf)
- Jens Frantzen (KV Düsseldorf)
- Brigitte Kapahnke (KV Bochum)
- Anke Bliedtner (KV Rheinisch-Bergischer Kreis)
- Anja Beiers (KV Warendorf)
- Julia Woller (KV Köln)