| Veranstaltung: | Landesdelegiertenkonferenz 20./21. Juni 2026 in Troisdorf |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 8. Verschiedenes |
| Status: | Beschluss |
| Beschluss durch: | Landesdelegiertenkonferenz |
| Beschlossen am: | 21.06.2026 |
| Antragshistorie: | Version 3 |
Menschenwürde und Freiheitsrechte in der Neufassung des PsychKG erhalten
Beschlusstext
Die Landesdelegiertenkonferenz möge beschließen:
Die GRÜNE Landtagsfraktion wird aufgefordert, den Entwurf zur Neufassung des
PsychKG NRW (Vorlage 18/4917 - Gesetz zur Neufassung eines Gesetzes über Hilfen
und Schutzmaßnahmen bei psychischen Erkrankungen (PsychKG)) kritisch zu prüfen
und den weiteren Prozess so zu gestalten, dass Freiheitsrechte, Menschenwürde
und Selbstbestimmung aller Betroffenen erhalten und gefördert werden.
Dabei sind insbesondere folgende Grundsätze sicherzustellen:
Zwang reduzieren statt ausbauen: Zwangseinweisung und Zwangsbehandlung von
Menschen mit psychischen Erkrankungen nur bei akuter, konkreter und
gegenwärtiger Gefahr und nicht schon dann, wenn jemand mangelnde
Krankheitseinsicht zeigt oder die Mitwirkung verweigert.
Die persönliche Integrität von betroffenen Personen als Schutzziel
aufwerten.
Patientenverfügungen müssen verbindlich bleiben, auch im psychiatrischen
Kontext, wie vom Bundesverfassungsgericht festgestellt (BVerfGE 158, 131).
Wir unterstützen ausdrücklich die Einführung der gemeindepsychiatrischen
Verbünde im Gesetzesentwurf. Genauso wollen wir uns weiter mit Nachdruck
für die Einführung von Psychosozialen Krisendiensten einsetzen. Prävention
ist eine entscheidende Säule von psychischer Gesundheitsvorsorge. Daher
sollten die präventiven Ansätze des Landespsychiatrieplans im Gesetz
Vorrang vor Zwangsmaßnahmen erhalten. Dabei ist auch die Finanzierung
sicherzustellen, um Kommunen personell, finanziell und organisatorisch
nicht zu überlasten.
Keine verpflichtende oder routinemäßige Einbindung von Sicherheitsbehörden
oder im Fall von Geflüchteten der Ausländerbehörde, ausschließlich im
Einzelfall und nach ärztlicher Abwägung.
- Psychische Gesundheitsversorgung muss diskriminierungsfrei und
vertrauensbasiert ausgestaltet sein. Regelungen, die bestimmte Gruppen
pauschal unter besonderen Verdacht stellen oder migrationsrechtliche
Fragen mit gesundheitlicher Versorgung vermischen, lehnen wir ab.
Einbindung einer Evaluationspflicht für das Gesetz, um dessen Wirksamkeit
prüfen zu können.
Die LAG Gesundheit soll das Thema weiter begleiten. Dafür soll die Fraktion der
LAG regelmäßig zum Fortschritt der Beratung berichten.