| Veranstaltung: | Landesdelegiertenkonferenz 20./21. Juni 2026 in Troisdorf |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 8. Verschiedenes |
| Antragsteller*in: | Nadine Kutz (KV Rhein-Sieg) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 08.05.2026, 10:57 |
V-07: Menschenwürde und Freiheitsrechte in der Neufassung des PsychKG erhalten
Antragstext
Die GRÜNE Landtagsfraktion wird aufgefordert, den Entwurf zur Neufassung des
PsychKG NRW (Vorlage 18/4917 - Gesetz zur Neufassung eines Gesetzes über Hilfen
und Schutzmaßnahmen bei psychischen Erkrankungen (PsychKG)) kritisch zu prüfen
und im weiteren Prozess keinen Änderungen zuzustimmen, die Freiheitsrechte,
Menschenwürde und Selbstbestimmung einschränken und damit eine ganze vulnerable
Gruppe von Menschen pars pro toto schlechter stellen.
Zwang reduzieren statt ausbauen: Zwangseinweisung von Menschen mit
psychischen Erkrankungen nur bei akuter, konkreter und gegenwärtiger
Gefahr und nicht schon dann, wenn jemand mangelnde Krankheitseinsicht
zeigt oder die Mitwirkung verweigert. Auch eine Zwangsbehandlung als
Voraussetzung für eine Entlassung ist abzulehnen.
Begründung
Was ist das PsychKG – und was plant Minister Karl-Josef Laumann?
Das Psychisch-Kranken-Gesetz (PsychKG) NRW * regelt, unter welchen Voraussetzungen Menschen gegen ihren Willen in eine psychiatrische Einrichtung eingewiesen und dort behandelt werden dürfen. Es greift direkt in Freiheit und körperliche Unversehrtheit ein, und zwar bei Menschen in Krisen, die sich oft nicht wehren können.
Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) reagiert auf die Erschütterung nach den Anschlägen in Magdeburg und Aschaffenburg und legt einen Gesetzentwurf vor, der das PsychKG grundlegend verändert. Künftig soll nicht mehr eine akute, konkrete Gefahr eine Zwangseinweisung rechtfertigen, sondern eine abstrakte Risikobetrachtung. Wer seine Behandlung ablehnt, kann bereits deshalb als gefährlich eingestuft und eingewiesen werden. Kliniken sollen Polizei und - bei geflüchteten Patient*innen - die Ausländerbehörde bei Aufnahme, Entlassung und sogar bei Ausgängen benachrichtigen. Was hier entsteht, ist ein De-facto-Register über psychisch erkrankte Menschen, ohne dass klar geregelt ist, welche Daten gespeichert werden und wie lange. Die Fachgesellschaft DGPPN fordert: Informationen an Sicherheitsbehörden nur im Einzelfall, nach ärztlicher Abwägung, nie als Routinepflicht.
Aktionismus, der kein Problem löst
Die politische Botschaft ist eindeutig, aber falsch: Sie suggeriert, dass die Allgemeinheit zu Lasten der gesamten Gruppe Menschen mit psychischer Erkrankung durch die Verschärfung eines Gesetzes geschützt werden könne. Damit reagiert sie reflexhaft auf die Anschläge von Magdeburg, Aschaffenburg und weiteren.
In keinem dieser Fälle hat das bestehende PsychKG versagt, wie der Landesverband Psychiatrie-Erfahrener NRW feststellt: Polizei und Psychiatrie haben bereits heute alle nötigen Rechte, um Gefahren abzuwehren, und sie haben die vorhandenen Möglichkeiten in der Vergangenheit nicht genutzt. Jetzt werden im Namen der Sicherheit Sündenböcke gesucht und eine marginalisierte Gruppe unter Generalverdacht gestellt.
Das ist nicht nur ungerecht, es ist auch kontraproduktiv: NRW ist bereits heute bundesweiter Spitzenreiter bei Zwangseinweisungen. Wir stellen 21,5 % der Gesamtbevölkerung und gleichzeitig 37,4 % aller PsychKG-Anträge. 9.582 Personen wurden 2023 freiheitsentziehenden Maßnahmen ausgesetzt, die ein Gericht später für unberechtigt erklärte. Und die Forschung ist eindeutig: Zwangsunterbringung erhöht das Suizidrisiko, statt es zu senken. Fixierungen verursachen bei bis zu 47 % der Betroffenen posttraumatische Belastungsstörungen. Wer aus Angst vor Polizeimeldungen keine Behandlung sucht, gefährdet sich und andere. Der Entwurf erzeugt genau das Risiko, das er zu senken vorgibt. **
GRÜNE Grundwerte stehen auf dem Spiel
Wir als GRÜNE verteidigen das Recht auf Selbstbestimmung für queere Menschen, ältere Menschen, für Frauen, für Kinder oder Menschen mit Behinderung. Auch psychisch erkrankte Menschen gehören zu den vulnerablen Gruppen und haben dasselbe Recht, auch wenn sie eine Behandlung ablehnen. Unser Grundsatzprogramm stellt den Menschen in Würde und Freiheit in den Mittelpunkt und fordert eine inklusive Gesellschaft auf Basis der UN-Behindertenrechtskonvention.
Der Entwurf bricht mit diesen Grundsätzen. Im Wortlaut wird die Sicherheit der Allgemeinheit als „zu gewährleisten“ eingestuft - die stärkste Verpflichtungsstufe - die Würde der betroffenen Person hingegen nur als „zu achten“. Er streicht 24 Schutzvorschriften, darunter die Errungenschaften der Novelle 2016/2017 unter der GRÜNEN Ministerin Barbara Steffens. Statt Prävention und Krisendienste zu stärken, setzt Laumann auf Kontrolle, Zwang und Datenüberwachung. Das ist, wie der Psychiater und SPD-Landtagsabgeordnete Rodion Bakum es formuliert, „fachlich falsch, gesellschaftlich gefährlich und verfassungsrechtlich bedenklich“. ***
Wir sind in NRW Regierungspartei. Regieren bedeutet, Kompromisse mitzutragen. Aber es gibt eine Grenze: Wenn ein Gesetz die Würde einer vulnerablen Gruppe der CDU-Sicherheitsrhetorik unterordnet, wenn es Selbstbestimmung durch Kontrolle ersetzt und wenn die Evidenz zeigt, dass es den Menschen schadet, die es zu schützen vorgibt - dann ist diese Grenze erreicht. Dieser Entwurf darf so nicht mitgetragen werden und muss deutlich nachverhandelt werden.
Quellen:
* Das Ministerium stellt den Gesetzesentwurf vor: https://www.mags.nrw/psychkg-landesregierung-plant-gesetzesnovelle-zum-schutz-von-betroffenen-und-bevoelkerung
** Eine juristische Analyse des Gesetzesentwurfs: https://fee-quast.de/stellungnahme/
*** Eine journalistische Stellungnahme zum Gesetzentwurf: https://netzpolitik.org/2026/neues-psychisch-kranken-gesetz-in-nrw-schaedlich-bis-gefaehrlich/
Unterstützer*innen
- Maria-Charlotte Koch (KV Rhein-Sieg)
- Corinna Voß (KV Bonn)
- Bastian Kubis (KV Bonn)
- Martin Pelzer (KV Bonn)
- Jochen Gerhards (KV Rhein-Sieg)
- Nadine Schulte (KV Bonn)
- Laura Khaze (KV Bonn)
- Carlos Echegoyen (KV Bonn)
- Maximilian Rechenberger (KV Rhein-Sieg)
- Rebecca Stümper (KV Rhein-Sieg)
- Ralf Bleck (KV Rhein-Sieg)
- Lena Cornelissen (KV Bonn)
- Manfred Becker (KV Bonn)
- Nada Catic (KV Rhein-Sieg)
- Franny Berenfänger (KV Bonn)
- Jakob Florian Kraasch-Tarnowsky (KV Bonn)
- Sabine Beckmann (KV Bonn)
- Thomas Freitag (KV Bonn)
- Bernard Beckmann (KV Bonn)
- Radosawa Stomporowski (KV Bonn)
- Geraldine Fahle (KV Rhein-Sieg)
- Stephanie Loriz (KV Bonn)
- Nabiha Ghanem (KV Soest)
- Dirk Hähnel (KV Duisburg)
- Gregor Fabian (KV Dortmund)
- Ulrike Pick (KV Bonn)
- Jakob Gintars (KV Bonn)
- Bernd Kuzmits (KV Rhein-Sieg)
- Michaela Kusal (KV Bochum)
- Sabrina Schwenger (KV Paderborn)
- Stefan Apfelbaum (KV Rhein-Sieg)
- Jens Kremer (KV Rhein-Sieg)
- Ulrich Nicklaus (KV Steinfurt)
- Ute Braun (KV Rhein-Sieg)
- Tamara Häußler (KV Rhein-Sieg)
- Sabine Wedel (KV Mettmann)
- Larissa Valerie Fee Quast (KV Bonn)