| Veranstaltung: | Landesdelegiertenkonferenz 20./21. Juni 2026 in Troisdorf |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 8. Verschiedenes |
| Antragsteller*in: | Marc Kersten (KV Köln) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 08.05.2026, 22:46 |
V-09: Wir wählen Vielfalt
Antragstext
Unser Ziel ist Zusammenhalt in Vielfalt. Und wir wollen, dass sich zusätzlich
zur Mindestparität von Frauen vielfältige Perspektiven auch in unserer Partei
abbilden. Um diesem Anspruch gerecht zu werden und Repräsentationslücken zu
schließen, bedarf es konkreterer Umsetzungsschritte, auch für unser 2021
beschlossenes Vielfaltsstatut:
- Auf NRW-Ebene und in allen Untergliederungen soll deshalb vor jeder
Abstimmung (nicht jedem Wahlgang innerhalb einer Abstimmung) über ein
personengebundenes Votum, ein per Wahl zu besetzendes Parteiamt oder eine
Delegation/Ersatzdelegation folgende zentrale Aussage des Vielfaltsstatuts
der GRÜNEN NRW vorgelesen werden:
"Die Repräsentation von gesellschaftlich diskriminierten oder
benachteiligten Gruppen mindestens gemäß ihrem gesellschaftlichen Anteil
auf der jeweiligen Ebene ist unser Ziel (...) in Bezug auf Geschlecht,
eine rassistische, antisemitische oder antiziganistische Zuschreibung, die
Religion und Weltanschauung, eine Behinderung oder Erkrankung, das
Lebensalter, die Sprache, die sexuelle Orientierung oder geschlechtliche
Identität, den sozialen oder Bildungsstatus oder die Herkunft".
Begründung
Vielfalt ist für unsere Partei mehr als nur ein Slogan. Es ist unser Anspruch, als Partei unser Land repräsentativ vertreten zu können. Und damit auch die verschiedenen Perspektiven.
Allerdings sind bei uns viele Gruppen weiterhin - zum Teil sehr stark - unterrepräsentiert (siehe Vielfaltsstudie des Bundesverbandes). Deshalb benötigt das Vielfaltsstatut in Ermangelung einer Vielfaltsquote andere Maßnahmen, um eine stärkere Wirkung als bisher zu entfalten.
Der erste logische Schritt ist, dieses überhaupt bekannt zu machen, denn viele wissen gar nicht, dass es ein solches Statut gibt, gerade unter den vielen Neumitgliedern. Zudem ist nicht allen bewusst, dass das Vielfaltstatut sehr konkrete Aussagen und Forderungen enthält (siehe Antrag).
Der § 2 Versammlungen des Vielfaltsstatuts klammert bislang aber den für Repräsentation relevantesten Punkt aus: Wahlen.
Anderswo wird bereits sehr konkret über eine feste Vielfaltsquote diskutiert. Mit dieser Änderung wird eher niedrigschwellig angesetzt und ein hier und jetzt kompromissfähiger Mittelweg beschritten.
Der Antrag setzt bewusst als Soll-Regelung und unterhalb des Statutes selbst an.
Für weitere Ideen Eurerseits zur Umsetzung sind die Antragsteller*innen offen.
Unterstützer*innen
- Melih Keser (KV Duisburg)
- Dirk Hähnel (KV Duisburg)
- Jakob Gintars (KV Bonn)
- Carlos Echegoyen (KV Bonn)
- Eva Christiane Kuzu (KV Bonn)
- Jonas Schlinkert (KV Bonn)
- Ulrike Tadema (KV Duisburg)
- Kathryn Heuser (KV Duisburg)
- Reinhard Nitsch (KV Duisburg)
- Mel Dunin-Majewski (KV Duisburg)
- Lars Teuber (KV Köln)
- Andreas Franco (KV Köln)
- Cornelia Schier (KV Köln)
- Amana Pak (KV Köln)
- Antje Westhues (KV Bochum)
- Sabrina Schwenger (KV Paderborn)
- Gregor Fabian (KV Dortmund)
- Svenja Kruse-Glitza (KV Düsseldorf)
- Sabine Wedel (KV Mettmann)
- Jürgen Klug (KV Soest)
- Regina Kühn (KV Olpe)
- Sebastian Reuber Sastre (KV Olpe)
- Katrin Schröder (KV Olpe)
- Alice Holterhoff (KV Olpe)
- Zaklina Janson (KV Olpe)
- Miriam Walkenbach (KV Olpe)
- Nabiha Ghanem (KV Soest)
- Gesa Drechsler (KV Köln)
- Andrea Piro (KV Rhein-Sieg)
- Lui Dosin (KV Dortmund)
- Nicole Hansen (KV Köln)
- Dirk Basauri Muñoz (KV Köln)
- Matthias Herking (KV Coesfeld)
- Emily Willkomm-Laufs (KV Düren)
- Ilona Schäfer (KV Wuppertal)
- Dennis Sonne (KV Coesfeld)
- Sahra Schirin Vafai (KV Köln)
- Ingrid Schley (KV Minden-Lübbecke)