| Antrag: | Mentale Gesundheit darf keine Frage des Geldes sein! |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Landesvorstand NRW (dort beschlossen am: 11.06.2026) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | 11.06.2026, 12:56 |
V-03-074: Mentale Gesundheit darf keine Frage des Geldes sein!
Von Zeile 73 bis 74 einfügen:
finanzielle Hürden dürfen potentielle Anwärter*innen nicht von der Ausbildung abhalten.
Auch deshalb braucht es dringend genügend vergütete Ausbildungsplätze für angehende Psychotherapeut*innen. Hier muss der Bund endlich seine Verantwortung übernehmen.
Was ist passiert?
Der erweiterte Bewertungsausschuss beschloss zum 01.04.26 die Absenkung der
Vergütung psychotherapeutischer Leistungen um 4,5 %. Darüber hinaus soll nun mit
dem vom Bundeskabinett beschlossenen GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz unter
anderem die Budgetierung der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung
beschlossen werden.
NRW und die psychologische Versorgung
Eine Studie über die Wartezeiten für psychologische Hilfe der BPtK aus 2018
zeigt, dass schon zu diesem Zeitpunkt durchschnittlich 139,3 Tage auf einen
Therapieplatz gewartet werden musste. Auf dem Land, aber auch in anderen
Regionen müssen Betroffene besonders lange warten, z.B. im Ruhrgebiet: 2018
betrug die durchschnittliche Wartezeit 205,8 Tage. 2022 ändert sich nach Zahlen
der BPtK an der durchschnittlichen Wartezeit kaum etwas, 142,2 Tage – etwas mehr
als im Jahr 2018.
Dabei ist die psychologische Versorgung mehr gebraucht denn je. Ergebnisse der
Trendstudie „Jugend in Deutschland 2026“ zeigen, dass der Anteil junger Menschen
zwischen 14 und 29 Jahren, die angegeben haben, psychologische Unterstützung zu
benötigen, mit 29 % einen neuen Höchstwert erreicht.
Der Bedarf für psychologische Versorgung ist auf einem alarmierenden Hoch und
das einzige, was von der Regierung kommt, sind Kürzungen.
Kürzungen und deren Auswirkung
Wie zu Beginn geschildert ist das Honorar der Psychotherapeut*innen um 4,5 %
gekürzt worden. Gleichzeitig wurden die Strukturzuschläge um 14,25 % angehoben –
das Problem: Nicht alle Praxen haben Anspruch auf den Zuschlag. Und selbst die
Praxen, die den Zuschlag in vollem Umfang erhalten, müssen mit einer
Honorarsenkung von 2,8% umgehen.
Psychotherapeut*innen sind unter den Praxisinhaber*innen ohnehin schon die am
wenigsten verdienende Arbeitsgruppe. Nach Abzug der Praxiskosten bekommen sie
gerade einmal 52 € pro Arbeitsstunde – die Hälfte dessen, was
Praxisinhaber*innen der wohnortnahen fachärztlichen Versorgung im Durchschnitt
bekommen. Ein wichtiger Unterschied zu anderen Praxen: Psychotherapeut*innen
sind fast vollständig zeitgebunden, da Sitzungen meist 50 min lang sein müssen.
Deswegen ist es ihnen nicht möglich, mehr Behandlungen in der gleichen Zeit
durchzuführen, um damit ihren Verdienst zu erhöhen. (Quelle: BPtK 12.03.2026)
Mit einer Budgetierung wären mehr Behandlungen dann ohnehin nicht mehr möglich,
da das zur Verfügung stehende Budget dann pro Quartal gedeckelt wäre. Je mehr
Leistungen die Psychotherapeut*innen abrechnen würden, desto geringer wäre dann
die Vergütung der einzelnen Leistungen. Der Teil der erbrachten, aber seitens
der gesetzlichen Krankenkassen nicht vergüteten Leistungen bliebe dann
schlichtweg unterfinanziert und müsste von den Praxen aus der eigenen Tasche
oder durch andere Leistungen, wie zum Beispiel Privatpatient*innen,
quersubventioniert werden. (Quelle: KVRLP)
Um Psychotherapeut*in zu werden, muss nach erfolgreichem Master in Psychologie
eine 3-5 Jährige Ausbildung absolviert werden. Studierende sind nicht reich,
Azubis ebenfalls nicht, und die Ausbildung zur Psychotherapeut*in kostet extra –
in NRW zwischen 24.000€ und 31.000€ (Quelle: BPtK, Stand 25.03.2026). Wer
anschließend gesetzlich Versicherte behandeln möchte, muss sich für einen
Kassensitz bewerben. Dieser kostet je nachdem, wo er sich befindet, 50.000€ bis
180.000€ (Quelle: Tagesschau Stand 13.12.2024). Die Verfahren dahinter sind
extrem intransparent und unübersichtlich.
Da ist es kein Wunder, wenn viele Psychotherapeut*innen mit Schulden in den
Beruf starten (Quelle: Spiegel, Stand 29.08.2019). Und hier fangen auch die
Auswirkungen für die Patient*innen an:
Die Kosten für einen Kassensitz sind abschreckend – wenn überhaupt gerade
genügend frei sind, und die niedrigen Honorare danach sind ebenfalls
demotivierend.
Was hier also befeuert wird, ist etwas, das ohnehin schon schleichend immer
weiter vorangeschritten ist: die Privatisierung von psychotherapeutischen
Praxen.
Im Umkehrschluss bedeutet das, dass Patient*innen die Kosten ausgleichen müssen,
welche die Krankenkassen nicht bereit sind zu zahlen. Somit wird Hilfe keine
Frage des Bedarfs, sondern eine Frage des Geldes.
Forderungen
Als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN NRW fordern wir zusätzliche Kassensitze und einen
transparenten Umgang mit den Kosten und Kriterien!
Die 24,5 zusätzlichen Kassensitze aus 2024 waren ein guter Anfang, aber vor
allem in den ländlichen Bereichen und im Ruhrgebiet braucht es weitere Sitze, um
die Versorgung der dortigen Anwohner*innen zu sichern. Existierende Kassensitze
müssen zu einem bezahlbaren Preis übernommen werden können und die
Bewerbungsprozesse transparent gemacht werden.
Zusätzlich fordern wir eine kostenfreie Ausbildung!
Gerade in Zeiten von Krisen werden Psycholog*innen mehr denn je benötigt,
finanzielle Hürden dürfen potentielle Anwärter*innen nicht von der Ausbildung
abhalten.
Auch deshalb braucht es dringend genügend vergütete Ausbildungsplätze für angehende Psychotherapeut*innen. Hier muss der Bund endlich seine Verantwortung übernehmen.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN NRW setzt sich für die Rücknahme der Kürzungen ein und
fordert die Erhöhung der Honorare von Psychotherapeut*innen.
Damit Psychotherapeut*innen gesichert sowohl für Kassen- als auch
Privatpatient*innen zur Verfügung stehen, müssen die Honorare so hoch sein, dass
Psychotherapeut*innen finanziell nachhaltig abgesichert sind.
Wir fordern realistische und zeitgemäße Maßstäbe sowohl bei der Bestimmung der
Vergütung als auch bei der Kassensitzverteilung.
Die Verhältniszahlen in der psychotherapeutischen Bedarfsplanung müssen um
mindestens 20 % gesenkt und die Finanzierung muss mit realistischen Zahlen
verglichen werden.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN NRW setzt sich gegen die Einführung der Budgetierung und
für eine gesetzliche Verankerung der extrabudgetären Vergütung auf Bundesebene
ein.