Änderungen von V-03 zu V-03
| Ursprüngliche Version: | V-03 (Version 1) |
|---|---|
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 06.05.2026, 16:12 |
| Neue Version: | V-03 (Version 2) |
|---|---|
| Status: | Beschluss |
| Eingereicht: | 26.06.2026, 10:24 |
Titel
Antragstext
Von Zeile 2 bis 4:
Der erweiterte Bewertungsausschuss beschloss zum 01.04.26 die Absenkung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen um 4,5 %5%. Darüber hinaus soll nun mit dem vom Bundeskabinett beschlossenen GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz unter
Von Zeile 8 bis 9:
Eine Studie über die Wartezeiten für psychologische Hilfe derder BPtK aus 2018 zeigt, dass schon zu diesem Zeitpunkt durchschnittlich 139,3 Tage auf einen
Von Zeile 11 bis 14:
Regionen müssen Betroffene besonders lange warten, z.B. im Ruhrgebiet: 2018 betrug die durchschnittliche Wartezeit 205,8 Tage. 2022 änderte sich nach Zahlen der BPtKBPtK an der durchschnittlichen Wartezeit kaum etwas, 142,2 Tage – etwas mehr als im Jahr 2018.
Von Zeile 17 bis 20:
zwischen 14 und 29 Jahren, die angegeben haben, psychologische Unterstützung zu benötigen, mit 29 %29% einen neuen Höchstwert erreicht.
Der Bedarf für psychologischean psychologischer Versorgung ist auf einem alarmierenden Hoch und das einzige, was von der Regierung kommt, sind Kürzungen.
Von Zeile 22 bis 24:
Wie zu Beginn geschildert, ist das Honorar der Psychotherapeut*innen um 4,5 %5% gekürzt worden. Gleichzeitig wurden die Strukturzuschläge um 14,25 %25% angehoben – das Problem: Nicht alle Praxen haben Anspruch auf den Zuschlag. Und selbst die
Von Zeile 28 bis 30:
wenigsten verdienende Arbeitsgruppe. Nach Abzug der Praxiskosten bekommen sie gerade einmal 52 €52€ pro Arbeitsstunde – die Hälfte dessen, was Praxisinhaber*innen der wohnortnahen fachärztlichen Versorgung im Durchschnitt
Von Zeile 33 bis 35 löschen:
Deswegen ist es ihnen nicht möglich, mehr Behandlungen in der gleichen Zeit durchzuführen, um damit ihren Verdienst zu erhöhen. (Quelle: BPtK 12.03.2026) Mit einer Budgetierung wären mehr Behandlungen dann ohnehin nicht mehr möglich,
Von Zeile 41 bis 53:
oder durch andere Leistungen, wie zum Beispiel Privatpatient*innen, quersubventioniert werden. (Quelle: KVRLP)
Um Psychotherapeut*in zu werden, muss nach erfolgreichem Master in Psychologie eine 3-5 Jährige bis 5-jährige Ausbildung absolviert werden. Studierende sind nicht reich, Azubis ebenfalls nicht, und die Ausbildung zur Psychotherapeut*in kostet extra – in NRW zwischen 24.000€ und 31.000€ (Quelle: BPtK, Stand 25.03.2026)000€. Wer anschließend gesetzlich Versicherte behandeln möchte, muss sich für einen Kassensitz bewerben. Dieser kostet je nachdem, wo er sich befindet, 50.000€ bis 180.000€ (Quelle: Tagesschau Stand 13.12.2024)000€. Die Verfahren dahinter sind extrem intransparent und unübersichtlich.
Da ist es kein Wunder, wenn viele Psychotherapeut*innen mit Schulden in den Beruf starten (Quelle: Spiegel, Stand 29.08.2019).starten. Und hier fangen auch die Auswirkungen für die Patient*innen an:
Von Zeile 66 bis 67 einfügen:
Die 24,5 zusätzlichen Kassensitze aus dem Jahr 2024 waren ein guter Anfang, aber vor allem in den ländlichen Bereichen und im Ruhrgebiet braucht es weitere Sitze, um
Von Zeile 71 bis 74:
Zusätzlich fordern wir eine kostenfreie Ausbildung! und eine klare, verlässliche Finanzierung aller Teile der Weiterbildung zum/zur Psychotherapeut*in, die eine angemessene Bezahlung der Psychotherapeut*innen in Weiterbildung und ausreichend Weiterbildungsplätze nach dem neuen System sicherstellt. Hier muss der Bund endlich seine Verantwortung übernehmen.
Gerade in Zeiten von Krisen werden Psycholog*innen mehr denn je benötigt, finanzielle Hürden dürfen potentzielle Anwärter*innen nicht von der Ausbildung abhalten.
Von Zeile 82 bis 84:
Die Verhältniszahlen in der psychotherapeutischen Bedarfsplanung müssen um mindestens 20 %20% gesenkt und die Finanzierung muss mit realistischen Zahlen verglichen werden.