BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN NRW
Landesdelegiertenkonferenz, 20./21. Juni 2026, Troisdorf
Änderungsantrag zu
V-04: Nutzung der Überwachungssoftware Palantir in NRW beenden
Antragstitel: Digitale Souveränität jetzt – Palantir beenden, US-Hyperscale-Abhängigkeit begrenzen, Energieverbrauch steuern
Antragsteller*in: KV Warendorf / Holger Wenner, ...
Begründung der Ergänzung
Der vorliegende Antrag V-04 fordert zu Recht, die Nutzung der Überwachungssoftware von Palantir durch die NRW-Polizei zu beenden. Die gleichen strukturellen Problemlagen – Abhängigkeit von US-Konzernen mit engen Verbindungen zu US-Geheimdiensten, fehlende europäische digitale Souveränität und mangelnde demokratische Kontrolle – stellen sich jedoch nicht nur beim Einsatz polizeilicher Analyse-Software. Sie treten aktuell und in unmittelbarer räumlicher Nähe erneut zutage: beim geplanten Hyperscale-Rechenzentrum von Blackstone/QTS in Lippetal (Kreis Soest, an der Stadtgrenze Hamm).
Der Änderungsantrag erweitert V-04 um diesen Kontext und verbindet das Palantir-Begehren mit den weitergehenden Fragen digitaler Souveränität, unkontrollierten Energiebedarfs durch US-Hyperscaler und der Notwendigkeit, diese Themen in NRW zusammenhängend zu denken.
Sachstand: Palantir in NRW
Der Fünf-Jahres-Vertrag der NRW-Polizei mit Palantir für die Software zur datenbankübergreifenden Analyse und Recherche (DAR) läuft im Oktober 2026 aus. Das Land schreibt einen Nachfolgevertrag europaweit aus – an der Möglichkeit einer erneuten Palantir-Vergabe hält das Innenministerium ausdrücklich fest. Gleichzeitig wurden die polizeilichen Analysebefugnisse im Polizeigesetz (§ 23 Abs. 6) nach dem Palantir-Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht eingeschränkt, sondern erheblich ausgebaut – der Einsatz von KI und Datamining wird nun explizit ermöglicht. Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW hat die neuen Regelungen als möglicherweise nicht verfassungskonform kritisiert.
Palantir wurde vom Trump-Vertrauten Peter Thiel mitgegründet und steht der US-Regierung und dem US-Militär eng. Als US-amerikanisches Unternehmen unterliegt es dem US Cloud Act, der amerikanischen Behörden im Zweifel den Zugriff auf auch in Deutschland gespeicherte Daten ermöglichen kann – ein direkter Widerspruch zu europäischem Datenschutzrecht und dem Ziel digitaler Souveränität.
Sachstand: Blackstone/QTS-Rechenzentrum in Lippetal
Der US-Finanzinvestor Blackstone plant über seine Tochtergesellschaft Quality Technology Services (QTS) ein Hyperscale-Rechenzentrum im Industriegebiet Westfalen auf dem Gebiet der Gemeinde Lippetal, an der Stadtgrenze zu Hamm. Geplante Investitionssumme: bis zu 4 Milliarden Euro durch Blackstone, mit der Möglichkeit, dass Endkunden – darunter US-Konzerne wie Amazon Web Services (AWS) und Microsoft – noch einmal das Zwei- bis Dreifache investieren. Geplante IT-Anschlussleistung: 200 Megawatt. Die Gemeinde Lippetal hat im Februar 2026 jeweils mit einer Gegenstimme den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan beschlossen; die Baugenehmigung obliegt dem Kreis Soest. Mit einer Fertigstellung wird erst in den frühen 2030er Jahren gerechnet.
QTS ist kein neutraler Infrastrukturanbieter: Das Unternehmen kooperiert eng mit dem US-amerikanischen Verteidigungsministerium. Betreiber der Rechenkapazitäten werden US-Konzerne sein, die ihrerseits dem US Cloud Act unterliegen. Damit entstünde in NRW eine kritische digitale Infrastruktur, die strukturell außerhalb europäischer Kontrolle liegt – unmittelbar zu dem Zeitpunkt, zu dem die Bundesregierung mit ihrer nationalen Rechenzentrumsstrategie (März 2026) europäische digitale Souveränität stärken will.
Hinzu kommt der Energieaspekt: Ein 200-Megawatt-Hyperscale-Rechenzentrum entspricht dem Strombedarf einer mittleren Großstadt. Die Bundesregierung plant zwar einen beschleunigten Netzausbau, doch die Ampriontrasse, die das Industriegebiet Westfalen erschließen soll, ist nach Einschätzung lokaler Politiker*innen zum Zeitpunkt des Rechenzentrumsbetriebs noch nicht fertiggestellt. Fragen zu Wasserverbrauch (Kühlung), Flächenverbrauch (27 ha Industriegebiet) und Treibhausgasemissionen des Rechenzentrums sind im Planungsverfahren bisher nicht umfassend beantwortet.
Ergänzende Forderungen (Einfügung in V-04)
Die Landesdelegiertenkonferenz beschließt, den Forderungsteil von V-04 um folgende Punkte zu ergänzen:
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Keine Neuvergabe an Palantir oder andere US-Konzerne, die dem US Cloud Act unterliegen, für die Nachfolgeausschreibung der NRW-Polizei-Recherchesoftware DAR. Die Ausschreibungskriterien müssen technologische Souveränität, europäische Datenhaltung und Rechtskonformität mit der JI-Richtlinie als Ausschlusskriterien verankern.
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Das Land NRW setzt sich dafür ein, dass im Planungsverfahren für das Rechenzentrum Blackstone/QTS in Lippetal eine unabhängige Prüfung der Auswirkungen auf die digitale Souveränität Europas und auf die kritische Infrastruktur Nordrhein-Westfalens durchgeführt wird – bevor Baurecht geschaffen wird.
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Der NRW-Landtag prüft, ob und unter welchen Bedingungen ein Rechenzentrum, dessen Betreiber dem US Cloud Act oder vergleichbaren außereuropäischen Zugriffsmöglichkeiten auf Daten unterliegt, als Teil kritischer Infrastruktur genehmigt werden darf.
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Im Bebauungsplanverfahren Lippetal wird ein verbindliches Energiekonzept vorgelegt, das den Strombedarf des Rechenzentrums ausschließlich aus erneuerbaren Quellen deckt, eine Lösung für die Wärmeabgabe (Abwärme-Nutzung für Fernwärme oder Industrie) nachweist und den Wasserverbrauch für die Kühlung minimiert. Das Planungsverfahren darf nicht durch beschleunigte Verfahren auf Kosten dieser Anforderungen abgekürzt werden.
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Die NRW-Landesregierung legt dem Landtag eine Gesamtstrategie für Rechenzentren in NRW vor, die Klimaschutzanforderungen, Souveränitätskriterien und regionale Flächenziele verbindet – und damit verhindert, dass NRW zur unkontrollierten Auslagerungsfläche für US-amerikanische Cloud-Infrastruktur wird.
Politische Einordnung
Palantir und Blackstone/QTS sind zwei Seiten derselben Medaille: In beiden Fällen überlässt NRW – wenn auch in unterschiedlichen Rollen – digitale Infrastruktur und Datenhoheit Unternehmen, die strukturell dem Zugriff US-amerikanischer Behörden ausgesetzt sind und dabei kommerziellen und geopolitischen Interessen folgen, die nicht mit europäischen Grundrechtswerten vereinbar sind.
Wer Palantir in der Polizeiarbeit beenden will, muss gleichzeitig den Reflex bekämpfen, der dazu führt, dass das nächste Milliardenprojekt desselben Konzerns – QTS – als reine Wirtschaftsfördermaßnahme ohne Souveränitätsprüfung genehmigt wird. Digitale Souveränität ist kein Nischenthema der Netzpolitik, sondern eine Querschnittsaufgabe, die von der Polizeisoftware bis zum Rechenzentrumsstandort reicht.
Zugleich ist das Lippetal-Projekt ein Klimaschutzthema: 200 Megawatt Dauerleistung sind kein vernachlässigbarer Beitrag zur NRW-Energiebilanz. Ohne verbindliche Anforderungen an 100% erneuerbare Energieversorgung, Abwärmenutzung und Wasserverbrauch würde NRW einem Projekt Baurecht verschaffen, das den Ausbau erneuerbarer Energien unter Druck setzt und mit den Klimazielen des Landes kollidiert.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN NRW müssen beides zusammendenken: den Schutz von Grundrechten vor Überwachungsinfrastruktur und den Schutz des Klimas vor unkontrollierter digitaler Infrastruktur – und die strukturelle Abhängigkeit von US-amerikanischen Konzernen, die beide Themen verbindet, als eigenständiges politisches Problem benennen.
Änderungsantrag zu V-04 | LDK Troisdorf, Juni 2026