| Veranstaltung: | Landesdelegiertenkonferenz 20./21. Juni 2026 in Troisdorf |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 8. Verschiedenes |
| Status: | Beschluss |
| Beschluss durch: | Landesdelegiertenkonferenz |
| Beschlossen am: | 21.06.2026 |
| Antragshistorie: | Version 2 |
Unabhängig von Tech-Oligarchen
Beschlusstext
1. Schluss mit Palantir – europäische
Technologiesouveränität ist nicht verhandelbar
Palantir ist kein neutraler Technologieanbieter. Das Unternehmen steht für den
offenen Angriff auf die Demokratie, Militarisierung und Totalüberwachung. NRW
darf nicht von US-Konzernen abhängig sein – und schon gar nicht von solchen, die
Überwachung als Geschäftsmodell und antidemokratisches Denken als
Unternehmenskultur betreiben.
Deshalb ruft die LDK die Landesregierung NRW dazu auf:
Keine neuen Verträge mit Palantir abzuschließen.
Der Ausstieg aus Palantir muss ohne weiteres Zögern erfolgen.
Alle relevanten Akteure müssen sich für eine schnellstmögliche
bürgerrechtssensible europäische Alternative einsetzen.
Schnellstmöglich die Ausschreibung für eine Alternativlösung zum Abschluss
bringen.
Europäische Softwarealternativen und offene, souveräne Infrastrukturen für
Sicherheitsbehörden müssen aktiv gefördert werden.
2. Sicherheit braucht moderne Werkzeuge – aber mit
Grundrechten, nicht gegen sie
Die Bedrohungslage hat sich verändert. Organisierte Kriminalität, Medien von
sexualisierter Gewalt gegen Kinder im Netz, Cybercrime und terroristische
Netzwerke sind datengetrieben. Ohne datengestützte Analysewerkzeuge sind
Behörden strukturell unterlegen. Das ist eine Realität, der wir uns stellen
müssen – aber sie rechtfertigt keine Abstriche bei Grundrechten.
Es braucht deshalb:
Klare gesetzliche Grundlagen für den Einsatz automatisierter Datenanalyse
– keine Graubereiche und keine unkontrollierten Praktiken.
Strenge Verhältnismäßigkeit: Die Analyse polizeilicher und
personenbezogener Daten darf nur zur Bekämpfung schwerster Straftaten und
terroristischer Bedrohungen eingesetzt werden.
Den Vorrang menschlicher Entscheidung: KI analysiert, doch Menschen
treffen die Entscheidungen. Eigenständige Grundrechtseingriffe durch
Algorithmen sind ausgeschlossen.
- Den Ausschluss diskriminierender und intransparenter Modelle.
- Wir streiten weiter mit Priorität für einen hohen Datenschutzstandard. Wir
erkennen die Bedenken aus der Bürgerrechtsbewegung an und bleiben weiter
im Austausch mit der Zivilgesellschaft. Gemeinsam arbeiten wir
kontinuierlich für bürgerrechtskonforme Lösungen.
Vollständige Protokollierung jeder Nutzung – transparent, nachvollziehbar,
überprüfbar.
Keine Software-Lösung, die dem US-Cloud-Act unterliegt.
3. Regeln statt Grauzone – und Kontrolle, die diesen Namen
verdient
Automatisierte Datenanalyse war in den Sicherheitsbehörden lange Jahre längst
Realität auf Basis von Generalklauseln, jedoch ohne eine transparente
gesetzliche Regelung und ohne echte Kontrolle. Einen ersten Schritt haben wir
mit dem Polizeigesetz NRW 2025 gemacht, das zum ersten Mal einen konkreten
Rahmen bietet. Wir wollen diesen Rahmen konsequent erweitern.
- Unabhängige wissenschaftliche und parlamentarische Kontrollmechanismen,
die wirksam sind und nicht nur auf dem Papier existieren.
- Verbindliche Einhaltung des Datenschutzes als Grundvorraussetzung.
- Strikte Anonymisierungs- und Pseudonymisierungspflichten.
- Einbettung in das europäische Datenschutzrecht und die EU-KI-Verordnung –
die seit 2024 verbindliche Leitplanken für Hochrisiko-Systeme setzt.
Hierzu bedarf es einer regelmäßigen parlamentarischen / politischen Befassung
mit den Chancen und Risiken sich schnell verändernden Technologien sowie die
enge Einbindung wissenschaftlicher Erkenntnisse in der Sicherheitspolitik.