| Veranstaltung: | Landesdelegiertenkonferenz 20./21. Juni 2026 in Troisdorf |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 8. Verschiedenes |
| Status: | Beschluss |
| Beschluss durch: | Landesdelegiertenkonferenz |
| Beschlossen am: | 20.06.2026 |
| Antragshistorie: | Version 2 |
Inklusion in Schule weiterdenken: von der individuellen Lösung zur strukturellen Antwort für alle
Beschlusstext
Wir GRÜNE stehen wie keine andere Partei zur vollständigen Umsetzung der UN-
Behindertenrechtskonvention und der daraus folgenden staatlichen Ziele und
individuellen Rechte. Alle aktuellen rechtlichen Umsetzungsschritte sind aus
dieser Perspektive Erfolge. Gleichzeitig wissen wir, dass noch viel Wegstrecke
vor uns liegt und wir dabei auch strukturelle Fragen stellen müssen. Wie GRÜNE
machen uns genau auf diesen Weg, wir wollen auch bei der Schule ein System, das
allen Kindern den gleichberechtigten Zugang zu Bildung und Schulabschluss
ermöglicht. Bis wir dieses System erreicht und die nächsten Schritte gemacht
haben, verteidigen wir die aktuellen individuellen Rechtsansprüche energisch.
Auch in einem inklusiveren Bildungssystem bleiben individuelle Rechte, die durch
strukturelle Maßnahmen besser eingebettet werden und wirksame
Rechtsdurchsetzung, unverzichtbar.
Inklusion beginnt mit einer einfachen Erkenntnis: Menschen sind unterschiedlich,
und sie alle gehören dazu. Genau diese Vielfalt macht unsere Gesellschaft aus.
Inklusion bedeutet, dass alle Menschen gleichberechtigt am Leben teilhaben
können. Nicht das Individuum muss sich anpassen, sondern die Strukturen müssen
so gestaltet sein, dass Teilhabe für alle selbstverständlich wird. Barrieren
entstehen nicht durch Unterschiede zwischen Menschen, sondern dort, wo Zugänge
fehlen, Regeln ausschließen und Vielfalt nicht mitgedacht wird. Eine
Gesellschaft, die diese Verantwortung ernst nimmt, schafft Räume, in denen
Menschen unabhängig von Behinderungen, Herkunft oder sozialem Hintergrund
selbstverständlich dazugehören. Dafür setzen wir uns ein: auf kommunaler Ebene,
im Land, auf Bundesebene und in Europa.
Inklusion in der Schule
Das gilt besonders für unsere Schulen. Schule steht heute vor anderen
Herausforderungen als früher. Kinder bringen sehr unterschiedliche
Lebensrealitäten mit: eigene Fluchterfahrungen, Armut, Behinderungen. Die
Anforderungen an Lehrkräfte sind enorm. Sie sollen Inhalte vermitteln, als Coach
begleiten und gleichzeitig sozialarbeiterische Aufgaben übernehmen. An diesen
Ansprüchen kann man nur scheitern. Wir brauchen Antworten auf ein System, das
diverser ist als je zuvor.
Die Folgen sind seit Jahren sichtbar: Die Zahlen in der Eingliederungshilfe
steigen stetig, denn die Bedarfe sind groß. Nach aktueller Gesetzeslage kann es
in Klassen zu Fällen kommen, dass mehrere Schulbegleitungen gleichzeitig
anwesend sind, sich allerdings nur um ein einzelnes Kind kümmern dürfen. Weil
das Thema vielschichtig ist, lohnt ein genauerer Blick auf die Rechtslage. Für
Schulbegleitung gibt es zwei gesetzliche Grundlagen: § 90 SGB IX richtet sich im
Rahmen der Eingliederungshilfe an junge Menschen mit geistiger, körperlicher
oder Mehrfachbehinderung, bewilligt durch das Sozialamt. § 35a SGB VIII richtet
sich im Rahmen der Jugendhilfe an junge Menschen mit drohender oder bestehender
seelischer Behinderung, bewilligt durch das Jugendamt. Bei allem Weiterdenken
gilt unbedingt: Kinder, die aufgrund körperlicher Einschränkungen ohne
individuelle Schulbegleitung nicht am Unterricht teilnehmen können, müssen
selbstverständlich weiterhin einen individuellen Anspruch auf diese
Unterstützung haben. Diese Einzelfallhilfen sind und bleiben unverzichtbar.
Ebenso muss die Planungssicherheit gestärkt werden. Bei dauerhaftem
Unterstützungsbedarf darf Schulbegleitung nicht jedes Jahr zum
Unsicherheitsfaktor werden. Familien, die ohnehin erheblichen Aufwand leisten,
um für ihre Kinder einzutreten, brauchen keine Antragsverfahren, die sich Jahr
für Jahr wiederholen, obwohl sich am Bedarf nichts geändert hat. Längerfristige
Bewilligungen, möglichst für die gesamte Schullaufbahn, müssen möglich sein.
Die Realität anerkennen: Herausforderungen für alle Beteiligten
Schulbegleitung wird von freien Trägern der Jugendhilfe erbracht und ist formal
kein Teil des pädagogischen Schulteams. Die Klassenlehrkraft hat keine
Weisungsbefugnis gegenüber der Schulbegleitung. Pädagogische Absprachen
entstehen nur, wenn alle Beteiligten es wollen und die Zeit dafür finden.
Manchmal gelingt das gut, strukturell gesichert ist es nicht. Wachsende Klassen
und zunehmende Heterogenität kommen erschwerend hinzu. Dazu kommt, dass die
Rahmenbedingungen mit dem steigenden Bedarf nicht Schritt gehalten haben. So
entsteht ein System, das auf viele Einzelhilfen reagiert, statt strukturell für
Entlastung und echte Teilhabe zu sorgen. Für die Kinder selbst hat das oft eine
weitere Konsequenz: Unterstützung, die Teilhabe möglich, aber auch sichtbar
macht, dass man anders ist als alle anderen. Auch Eltern geraten zunehmend in
schwierige Situationen. Sie erleben Druck und indirekte Erwartungen, zusätzliche
Hilfen zu beantragen oder Entscheidungen im Sinne des Systems zu treffen, statt
dass das System selbst verlässliche Strukturen bereitstellt. Und schließlich die
Arbeitsbedingungen der Schulbegleiter*innen selbst: befristete Verträge, wenige
Stunden, abhängig vom bewilligten Umfang, keine verbindlichen
Qualifikationsanforderungen, Supervision vom Träger abhängig. Das macht diese
Arbeit für gut ausgebildete Fachkräfte wenig attraktiv. Manche Träger versuchen
mit Poollösungen gegenzusteuern, um die Zahl der Erwachsenen in Klassen zu
reduzieren, Kindern weniger das Gefühl zu geben, anders zu sein und attraktive
Stellen zu schaffen. Doch auch die Poollösung allein löst das Problem nicht.
Auch Pflegeanteile müssen klar anerkannt und angemessen vergütet werden.
Körperbezogene Unterstützung und pflegerische Tätigkeiten gehören für manche
Kinder selbstverständlich zum Schulalltag. Diese Aufgaben dürfen nicht
unausgesprochen vorausgesetzt oder nebenbei erwartet werden. Sie müssen fachlich
benannt, professionell eingeordnet und entsprechend bezahlt werden.
Was sich ändern muss
Für uns GRÜNE NRW ist klar: Wir stehen für eine Schule, die trägt. Unser Ziel
ist eine hilfreiche, individuell anpassbare und diskriminierungsfreie Hilfe.
Kinder haben ein Recht auf Schule, in der Teilhabe wirklich möglich ist.
Schulbegleitung muss deshalb aus der strukturellen Isolation der
Eingliederungshilfe heraus und in das multiprofessionelle Team der Schule
integriert werden. Qualifikation, pädagogische Einbindung und Arbeitsbedingungen
müssen verbindlich geregelt sein.
Pädagogische Klassenbegleitung perspektivisch als Standard verankern
Wir GRÜNE wollen das aktuelle System weiterentwickeln. Unser Vorschlag: Jede
Klasse bekommt perspektivisch eine pädagogische Klassenbegleitung. Diese Person
ist täglich dabei, lernt die Schüler*innen und die Dynamik der Gruppe kennen und
ist verlässliche Ansprechperson für Kinder, Lehrkräfte und Schulsozialarbeit
gleichermaßen. Die pädagogische Klassenbegleitung ist fester Teil des
pädagogischen Teams. Sie bringt mindestens eine 160-Stunden-Qualifikation mit
oder eine Ausbildung als Erzieher*in oder in einem verwandten
Berufsfeld.Vorgesehen ist diese Funktion für alle Klassen in der Primarstufe und
der Sekundarstufe 1. Wenn eine Klasse erhöhten Bedarf hat, kann die Schule
entscheiden, eine Klassenbegleitung vorübergehend woanders einzusetzen,
flexibel, aber mit klarem Bezugspunkt. Über den Schulsozialindex können Schulen
mit besonderem Bedarf zusätzliche Klassenbegleitungen erhalten, zum Beispiel in
Form von Springerkräften, gestaffelt nach der Höhe des Index.Wie bereits oben
schon ausgeführt: Hilfen nach § 90 SGB IX müssen weiter erhalten bleiben. Und
auch die Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII soll weiterhin eine Rolle
spielen, als individuelle Einzelfallhilfe, aber nachrangig zur strukturellen
Verantwortung der Schule. Das macht deutlich: Individuelle Unterstützung wird
nicht abgeschafft, aber sie darf auch nicht länger die strukturellen Lücken
eines nicht ausreichend inklusiven Bildungssystems stopfen müssen. BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN NRW bittet die Grüne Landtagsfraktion NRW, die GRÜNE Landesgruppe
im Bundestag sowie die Grünen Fraktionen von LWL und LVR, das Konzept der
pädagogischen Klassenbegleitung gemeinsam mit Expert*innen aus Schule,
Jugendhilfe, Eingliederungshilfe, Kommunen und Elternverbänden sowie in
Zusammenarbeit mit den Landschaftsverbänden und Betroffenenorganisationen
weiterzudenken und zu konkretisieren.