| Veranstaltung: | Landesdelegiertenkonferenz 20./21. Juni 2026 in Troisdorf |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 8. Verschiedenes |
| Antragsteller*in: | Sina Wübbeling (KV Borken) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 07.05.2026, 16:21 |
V-05: Teilhabe sichern: Individuelle Schulbegleitung schützen – Poollösungen dürfen nicht zum Regelfall werden
Antragstext
Teilhabe an Bildung ist ein individuelles Recht – kein Verwaltungsmodell und
keine Frage öffentlicher Kassenlage. Für viele Kinder und Jugendliche wird
dieses Recht erst durch Schulbegleitung konkret. Sie ist keine freiwillige
Zusatzleistung, sondern oft die Voraussetzung dafür, dass Unterricht, soziale
Teilhabe und persönliche Entwicklung überhaupt möglich werden.
Für uns Grüne NRW ist klar: Inklusion gelingt nicht durch Standardisierung,
sondern durch passgenaue Unterstützung. Kinder sind unterschiedlich: in ihren
Lebenslagen, ihren Stärken, ihren Behinderungen und ihren
Unterstützungsbedarfen. Ein inklusives Bildungssystem muss diese
Unterschiedlichkeiten ernst nehmen und darf sie nicht in pauschale
Organisationslogiken pressen.
Deshalb sehen wir mit Sorge, wenn individuelle Ansprüche auf Schulbegleitung
bundespolitisch zugunsten pauschaler Poollösungen zurückgedrängt werden sollen.
Was als Effizienzgewinn begründet wird, kann in der Praxis weniger
Verlässlichkeit für Kinder, mehr Unsicherheit für Familien, zusätzliche
Konflikte mit Behörden und neue Belastungen für Schulen bedeuten. Eine Politik,
die Poollösungen faktisch zum Regelfall macht, verschiebt den Maßstab: weg vom
Bedarf des einzelnen Kindes, hin zu Systemlogik, Verwaltungsvereinfachung und
Kostendruck.
Poollösungen können sinnvoll sein, wenn sie pädagogisch begründet sind, gut
ausgestattet werden und die Teilhabe konkret verbessern. Sie dürfen aber niemals
zur Standardantwort auf unterschiedliche Unterstützungsbedarfe werden. Wo ein
Kind eine verlässliche 1:1-Begleitung braucht, darf diese nicht durch eine
Gruppenlösung ersetzt oder erschwert werden. Der individuelle Bedarf muss
Maßstab bleiben, nicht das günstigste oder organisatorisch bequemste Modell.
Besonders sensibel sind Übergänge im Bildungssystem: von der
Kindertagesbetreuung in die Grundschule ebenso wie auf die weiterführende
Schule. Gerade dann brauchen Kinder und Familien Stabilität, frühzeitige Planung
und verlässliche Unterstützung. Stattdessen werden Bedarfe häufig neu bewertet,
Leistungen verzögert oder reduziert, Unterstützungsstrukturen brechen weg oder
müssen mühsam neu aufgebaut werden. Das gefährdet Bildungschancen genau dort, wo
Verlässlichkeit am wichtigsten wäre.
Planungssicherheit ist deshalb ein zentraler Bestandteil echter Teilhabe. Bei
dauerhaftem Unterstützungsbedarf darf Schulbegleitung nicht Jahr für Jahr erneut
zum Unsicherheitsfaktor werden. Längerfristige Bewilligungen - möglichst für die
Dauer der jeweiligen Schulform - würden Familien entlasten, Verwaltung
vereinfachen und Kindern die Kontinuität geben, auf die sie angewiesen sind.
Auch Qualität, Qualifizierung und klare Rollen entscheiden darüber, ob Inklusion
im Alltag gelingt. Schulassistent*innen übernehmen verantwortungsvolle Aufgaben:
Sie unterstützen Kommunikation, Orientierung, Pflege und soziale Teilhabe. Dafür
brauchen sie verbindliche Weiterbildung, faire Arbeitsbedingungen und eine
eigenständige Rolle mit klarem Auftrag am Kind. Die Schulbegleitung darf nicht
zur allgemeinen Unterstützung des Unterrichtsbetriebs umfunktioniert werden und
Pflegeanteile dürfen nicht unausgesprochen vorausgesetzt, sondern müssen
fachlich anerkannt und angemessen vergütet werden.
Wer notwendige individuelle Unterstützung aus Kostengründen einschränkt, spart
nicht, sondern verschiebt Probleme in die Zukunft: auf die Kinder, auf ihre
Familien, auf die Schulen und auf die Gesellschaft. Inklusion darf nicht daran
scheitern, dass Verantwortung zwischen Bund, Land, Kommunen und Schulträgern
hin- und hergeschoben wird.
- Poollösungen dürfen nicht zum Zwang werden. Wir lehnen eine gesetzliche
oder faktische Umkehr des Regel-Ausnahme-Verhältnisses ab, bei der
Poollösungen zum Regelfall und individuelle Unterstützung zur Ausnahme
werden. Insbesondere sprechen wir uns gegen Änderungen des § 112 Abs. 4
SGB IX aus, die eine solche Priorisierung ermöglichen oder begünstigen.
Gruppenleistungen dürfen nicht mit individueller Unterstützung
gleichgesetzt werden, wo sie den tatsächlichen Bedarf des Kindes nicht
decken.
- Planungssicherheit für Kinder und Familien stärken. Bei dauerhaftem oder
absehbar längerfristigem Unterstützungsbedarf von Menschen mit
Behinderungen sollen Bewilligungen verlässlicher und längerfristig
erfolgen. Ziel muss sein, unnötige jährliche Neuanträge zu vermeiden und
Kontinuität insbesondere in sensiblen Übergängen zu sichern: beim Wechsel
in die Grundschule ebenso wie beim Übergang auf die weiterführende Schule.
- Schulbegleitung fachlich weiterentwickeln. Schulassistent*innen brauchen
gute Qualifizierung, verbindliche Fort- und Weiterbildung sowie faire
Arbeitsbedingungen. Träger sollen verbindlich sicherstellen, dass ihre
Mitarbeitenden gezielt weitergebildet werden, etwa in Pflege,
Gebärdensprache, Unterstützter Kommunikation oder spezifischen Methoden
wie TEACCH im Autismus-Spektrum. Nur fachlich gut begleitete
Schulassistenz kann individuelle Unterstützung zuverlässig leisten.
- Die eigenständige Rolle der Schulbegleitung sichern. Schulbegleitung hat
einen klaren Auftrag am Kind. Die Anstellung bei unabhängigen Trägern,
etwa Einrichtungen der Behindertenhilfe, kann diese fachliche und
pädagogische Unabhängigkeit gegenüber dem Lehrerkollegium stärken. Diese
Rolle darf nicht verwischt werden. Schulbegleitung darf nicht zur
allgemeinen Entlastung des Unterrichtsbetriebs umfunktioniert werden.
- Pflegeanteile anerkennen und angemessen vergüten. Körperbezogene
Unterstützung und pflegerische Tätigkeiten gehören für manche Kinder
selbstverständlich zum Schulalltag, etwa bei Trisomie 21 oder anderen
Behinderungen mit pflegerischem Unterstützungsbedarf. Diese Aufgaben
müssen klar benannt, professionell eingeordnet und entsprechend vergütet
werden. Die unausgesprochene Erwartung, solche Tätigkeiten würden - häufig
von weiblichen Schulassistentinnen - „einfach mitgemacht“, ist fachlich
falsch und strukturell problematisch.
- Fehlanreize durch Sparpolitik vermeiden. Kurzfristige Einsparziele in der
Eingliederungshilfe führen nicht zu nachhaltiger Entlastung. Einsparungen
bei individueller Unterstützung erzeugen langfristig höhere Kosten und
neue Konflikte. Kommunen dürfen nicht indirekt unter Druck geraten,
notwendige Leistungen aus finanziellen Gründen nicht zu bewilligen.
- Inklusive Strukturen an Schulen stärken. Der Ausbau von Fachpersonal,
insbesondere in der Sonderpädagogik, muss weiter vorangetrieben werden.
Multiprofessionelle Teams an Schulen sind zu stärken, Rahmenbedingungen
für inklusiven Unterricht zu verbessern und strukturelle Defizite im
Bildungssystem dürfen nicht dauerhaft über Schulbegleitung kompensiert
werden.
- Kommunen verlässlich entlasten. Das Land Nordrhein-Westfalen muss Kommunen
bei der Finanzierung inklusiver Bildung und notwendiger Teilhabeleistungen
stärker unterstützen. Finanzielle Engpässe vor Ort dürfen nicht dazu
führen, dass Kinder und Jugendliche auf notwendige Unterstützung
verzichten müssen.
Nordrhein-Westfalen hat den Anspruch, Inklusion ernst zu machen. Dieser Anspruch
entscheidet sich nicht in Sonntagsreden, sondern im Alltag der Kinder, Familien
und Schulen. Er entscheidet sich daran, ob Unterstützung rechtzeitig,
verlässlich, fachlich gut und am individuellen Bedarf orientiert gewährt wird.
Begründung
erfolgt mündlich
Unterstützer*innen
- Jens Steiner (KV Borken)
- Gertrud Welper (KV Borken)
- Hanna Hüwe (KV Coesfeld)
- Dennis Sonne (KV Coesfeld)
- Jan Matzoll (KV Recklinghausen)
- Jens Grotstabel (KV Borken)
- Thomas Reimann (KV Soest)
- Laura Marie Meiser (KV Borken)
- Birgit Wolters (KV Münster)
- Maja Becker (KV Borken)
- Nicole Reinshagen (KV Märkischer Kreis)
- Fabio Zimmer (KV Münster)
- Maria Christina Martsch (KV Borken)
- Sylvia Olbrich (KV Märkischer Kreis)
- Stefanie Gutscher (KV Ennepe-Ruhr)
- Sandra Lentfort (KV Borken)
- Philipp Mathmann (KV Münster)
- Gaby Franzen (KV Borken)
- Sylvia Rietenberg (KV Münster)
- Stefanie Ring (KV Coesfeld)
- Michael Bur am Orde (KV Borken)
- Julia Pierick (KV Rhein-Erft-Kreis)
- Jürgen Klug (KV Soest)
- Marjan Frauke Eggers (KV Märkischer Kreis)
- Jakob Gintars (KV Bonn)
- Kim Wiesweg (KV Recklinghausen)
- Isabelle Wewers (KV Coesfeld)
- Wiltrud Lieselotte Kampling (KV Steinfurt)
- Hannah Philippa Klein (KV Düsseldorf)
- Lars Reichmann (KV Coesfeld)
- Theda de Morais Dourado (KV Düsseldorf)
- Remigius Hartwig Westermann (KV Borken)
- Heinrich Rülfing (KV Borken)
- Samir Türpe (KV Borken)
- Mohamed Vermeer (KV Recklinghausen)
- Inga Marie Lemme (KV Borken)
- Anne Hartl (KV Borken)