| Veranstaltung: | Landesdelegiertenkonferenz 20./21. Juni 2026 in Troisdorf |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 8. Verschiedenes |
| Status: | Beschluss |
| Beschluss durch: | Landesdelegiertenkonferenz |
| Beschlossen am: | 21.06.2026 |
| Antragshistorie: | Version 2 |
Bundesweite Einführung der Widerspruchsregelung bei Organspende
Beschlusstext
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN NRW spricht sich ausdrücklich für die Einführung einer
Widerspruchsregelung bei Organspende aus.
Die Landesdelegiertenkonferenz bekräftigt damit sowohl den Beschluss
„Widerspruchslösung in der Organspende implementieren“ der 48.
Bundesdelegiertenkonferenz vom 16.10.2022 sowie das Regierungsprogramm zur
Bundestagswahl 2025, in dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Einführung einer
Widerspruchsregelung und die weitere Verbesserung der Strukturen in der
Transplantationsmedizin unterstützt.
Deutschland bleibt bei der Organspende im Eurotransplant-Verbund und im
europäischen Vergleich weiter deutlich zurück. Dieses Defizit beruht nicht auf
einer grundsätzlich fehlenden Spendenbereitschaft in der Bevölkerung, sondern
auch darauf, dass viele Menschen sich ohne klaren Anlass nicht aktiv mit der
Frage der Organspende befassen. Gerade deshalb hat die zuletzt 2020 im Bundestag
mehrheitlich getragene Entscheidungslösung, die anstelle der
Widerspruchsregelung beschlossen wurde, zu keinerlei Verbesserung geführt.
Die Zahlen belegen das deutlich: Ende 2025 warteten in Deutschland weiterhin
8.199 Menschen auf ein Spenderorgan. Zugleich wurden 2025 in Deutschland 3.256
Organe transplantiert, obwohl der Bedarf weiter erheblich höher lag. Jedes Jahr
sterben zudem weiterhin 600 bis 700 Menschen auf der Warteliste, während über 80
Prozent der Bevölkerung einer Organ- und Gewebespende grundsätzlich positiv
gegenüberstehen. Dass Deutschland 2025 mit ca. 11 Spender*innen pro Million
Einwohner*innen nur minimal zulegen konnte und damit weiter hinter vielen
europäischen Ländern zurückbleibt, zeigt, dass die Haltung von 2020 den
Missstand strukturell nicht behoben hat.
Vor diesem Hintergrund stellt die Widerspruchsregelung aus Sicht des
Landesverbandes NRW eine zeitgemäße, proeuropäische, wissenschaftlich klar
belegte und gesundheitspolitisch gebotene Antwort auf eine versorgungspolitisch
eindeutige und erhebliche Problemlage dar.