| Veranstaltung: | Landesdelegiertenkonferenz 20./21. Juni 2026 in Troisdorf |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 8. Verschiedenes |
| Antragsteller*in: | LAG Gesundheit (dort beschlossen am: 07.05.2026) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 07.05.2026, 01:35 |
V-02: Bundesweite Einführung der Widerspruchsregelung bei Organspende
Antragstext
Die Landesdelegiertenkonferenz bekräftigt damit sowohl den Beschluss
„Widerspruchslösung in der Organspende implementieren“ der 48.
Bundesdelegiertenkonferenz vom 16.10.2022 sowie das Regierungsprogramm zur
Bundestagswahl 2025, in dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Einführung einer
Widerspruchsregelung und die weitere Verbesserung der Strukturen in der
Transplantationsmedizin unterstützt.
Deutschland bleibt bei der Organspende im Eurotransplant-Verbund und im
europäischen Vergleich weiter deutlich zurück. Dieses Defizit beruht nicht auf
einer grundsätzlich fehlenden Spendenbereitschaft in der Bevölkerung, sondern
auch darauf, dass viele Menschen sich ohne klaren Anlass nicht aktiv mit der
Frage der Organspende befassen. Gerade deshalb hat die zuletzt 2020 im Bundestag
mehrheitlich getragene Entscheidungslösung, die anstelle der
Widerspruchsregelung beschlossen wurde, zu keinerlei Verbesserung geführt.
Die Zahlen belegen das deutlich: Ende 2025 warteten in Deutschland weiterhin
8.199 Menschen auf ein Spenderorgan. Zugleich wurden 2025 in Deutschland 3.256
Organe transplantiert, obwohl der Bedarf weiter erheblich höher lag. Jedes Jahr
sterben zudem weiterhin 600 bis 700 Menschen auf der Warteliste, während über 80
Prozent der Bevölkerung einer Organ- und Gewebespende grundsätzlich positiv
gegenüberstehen. Dass Deutschland 2025 mit ca. 11 Spender*innen pro Million
Einwohner*innen nur minimal zulegen konnte und damit weiter hinter vielen
europäischen Ländern zurückbleibt, zeigt, dass die Haltung von 2020 den
Missstand strukturell nicht behoben hat.
Begründung
Jedes Jahr sterben in Deutschland 600 - 700 Menschen beim Warten auf ein Spender*innen-Organ.[1]
Für viele schwer kranke Menschen, deren Organe versagen, ist die Organspende eine Chance auf ein neues Leben. Häufig ist eine Transplantation nach einem Unfall oder einer Krankheit die einzige Therapie, die das Leben dieser Menschen noch retten kann oder ihre Lebensqualität deutlich verbessert.
Derzeit warten in Deutschland rund 8.200 schwer kranke Menschen auf ein Spender*innen-Organ. Die Wartezeiten für eine Spender*innen-Niere beträgt dabei durchschnittlich 8 – 9 Jahre.[2]
Gleichzeitig wurden im vergangenen Jahr jedoch nicht einmal 3.300 Organe postmortal transplantiert.[3] Die fehlende Zustimmung durch Angehörige stellte dabei in den Fällen, in denen der Wille der Verstorbenen nicht bekannt war, immer noch einen der Hauptgründe dar, warum eine Spende bei potenziellen Organspender*innen nicht stattfand. Wenn die verstorbene Person selbst eine Entscheidung zur Organspende getroffen hatte, dann fiel diese jedoch in rund 72 % der Fälle für die Spende aus. Mussten jedoch die Angehörigen eine Entscheidung treffen, dann wurde nur in 46 % der Fälle eine Zustimmung erteilt.[4] Dies dürfte auch nicht verwundern, angesichts der enormen Ausnahmesituation, in der sich die Angehörigen in einem solchen Moment befinden. Auch für sie und das Krankenhauspersonal bedarf es daher klarer Regelungen, die die Situation – welche häufig zeitkritisch ist – für alle Beteiligten so einfach und sicher wie möglich gestaltet.
Nach einer Repräsentativumfrage der BZgA sind rund 84 % der Bürger*innen gegenüber einer Organ- oder Gewebespende positiv eingestellt. Dennoch haben lediglich rund 44 % ihre Spendebereitschaft auch schriftlich dokumentiert.[5] Dies zeigt, dass häufig nicht der entgegenstehende Wille eines Menschen eine Organspende verhindert, sondern seine Gleichgültigkeit.
Dies belegen auch die Zahlen des, seit März 2024 bestehenden digitalen Organspenderegisters. Dort haben nach 2 Jahren rund 515.000 Menschen eine entsprechende Erklärung abgegeben. Dabei haben 82,3% Organentnahmen nach ihrem Tod ohne Einschränkungen zugestimmt. Einen Widerspruch hinterlegt haben dagegen lediglich 8,5%.[6]
Deutschland gilt mit ca. 11 Organspender*innen je eine Million Einwohner*innen[7] als eines der europäischen Schlusslichter. In anderen europäischen Ländern sieht die Situation deutlich besser aus. Dies liegt u.a. an unterschiedlichen Regelungen zur Organspende.[8] So gilt die Widerspruchregelung in 12 europäischen Ländern (wie u.a. Spanien (48 Organspender*innen auf eine Million Einwohner*innen), Frankreich, Italien, Irland und Österreich). Darüber hinaus gibt es die sogenannte erweiterte Widerspruchslösung unter anderem in Schweden, Finnland oder Kroatien. Gleichzeitig importiert Deutschland seit Jahren mehr Organe, als es selbst anderen europäischen Ländern zur Verfügung stellt und profitiert dabei von den verhältnismäßig höheren Spendenzahlen in den Nachbarländern.
Es kann und es darf nicht sein, dass in einem der reichsten Länder der Welt, Menschen unnötig leiden und sogar sterben, obwohl sowohl die entsprechende medizinische Versorgung als auch eine ausreichende Anzahl an Spender*innen-Organen grundsätzlich zur Verfügung stehen.
Wir müssen endlich anerkennen, dass die bisherigen Maßnahmen nicht dazu geführt haben, dass sich die Lage in Deutschland im Hinblick auf Organtransplantationen signifikant verbessert hätte.
Dies vor allem vor dem Hintergrund, dass sich in das damals eingeführte Online-Organspenderesgister seit über 2 Jahren deutlich weniger Menschen eingetragen haben, als tatsächlich einen Organspendeausweis besitzen. Denn während rund 40% der Erwachsenen und damit ca. 26.000.000 Menschen ihren Willen bezüglich einer Organ- oder Gewebespende bereits mittels eines entsprechenden Ausweises dokumentieren[9], haben sich bis Mai 2026 lediglich 546.000 Menschen und damit nicht einmal 1% der Erwachsenen in Deutschland in das Organspenderegister eingetragen. Da darüber hinaus die meisten Eingetragenen auch bereits über einen Ausweis verfügen dürften, hat das Register nicht zu einer spürbaren Erhöhung der Dokumentation des Organspendewillens in Deutschland geführt und damit sein Ziel klar verfehlt.
Daher müssen wir uns – wie in unserem Bundestagswahlprogramm 2025 beschlossen – endlich entschieden für die Einführung der Widerspruchslösung im Transplantationsgesetz einsetzen. Der nun im Gruppenverfahren eingebrachte Antrag bietet diese Chance!
[5] Zimmering, R., Hammes, D. (2023). Bericht zur Repräsentativstudie 2022 »Wissen, Einstellung und Verhalten der Allgemeinbevölkerung zur Organ- und Gewebespende«. BZgA-Forschungsbericht. Köln: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)