wie bei dem anderen ÄA
Antrag: | Kriterien für die Flächenansprüche der Energiewende: Flächen- und Nutzungsoptimierter Einsatz von Photovoltaik |
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Antragsteller*in: | Gregor Kaiser (KV Olpe) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 10.11.2020, 17:52 |
Antrag: | Kriterien für die Flächenansprüche der Energiewende: Flächen- und Nutzungsoptimierter Einsatz von Photovoltaik |
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Antragsteller*in: | Gregor Kaiser (KV Olpe) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 10.11.2020, 17:52 |
d.h. Mehrfachnutzen durch Beschattung/ Wind- und Regenschutz für Pflanzen und Tiere, und dazu Natur und Landschaftsbild nur geringfügig beeinträchtigt.
Zentrales Ziel Grüner Politik ist es, bis spätestens 2040 den gesamten
Energiebedarf Deutschlands mit erneuerbaren Energien (EE) decken zu können (100%
EE), möglichst dezentral produziert und verbraucht. Dazu brauchen wir deutliche
Energieeinsparungen, mehr Effizienz und mehr Produktion Erneuerbarer Energie und
funktionierende flexible Speichersysteme. Dunkelflauten können ggf. EU-weit
ausgeglichen werden.
Neben der Windkraft wird Studien zu Folge der Ausbau der Photovoltaik eine große
Rolle spielen. Dabei gerät Photovoltaik (PV) auf Agrarflächen immer mehr in den
Fokus. Bei Agrophotovoltaik (APV) sollen die Flächen parallel für Agrar- und
Stromproduktion genutzt werden können, bspw. mit vertikalen, horizontalen oder
sich mitbewegenden Anlagen. Bei Freiflächenphotovoltaik (FFPV) ist eine Belegung
flächig vorgesehen und kein Ackerbau /Grünlandbewirtschaftung mit großen
Maschinen ist mehr möglich.
Fläche/Boden ist aber ein begrenztes Gut und auch andere wichtige Grüne Ziele
haben Flächenansprüche: Die Ökologisierung der Landwirtschaft, der Ausbau des
Ökolandbaus, reduzierte Futtermittelimporte aus Übersee, insgesamt mehr Grünland
und Tiere auf der Wiese, mehr Naturschutzflächen/Schutzgebiete, breitere
Gewässerrandstreifen, Wiedervernässung von Mooren, mehr Biotopvernetzung, u.s.w.
Wir Grüne fordern:
Um für Landwirtschaft und Natur negative Eingriffe zu vermeiden, ist es für uns
Grüne unabdingbar die energetische Flächennutzung zielgerichtet zu steuern.
Deshalb muss die o.g. Zielhierarchiedurch die Vergütung im EEG und durch
gesetzliche Verpflichtungen sichergestellt werden. Unter bestimmten
Rahmenbedingungen, die wir im Folgenden erläutern, halten wir den Einsatz von
APV vom landwirtschaftlichen und ökologischen Blickwinkel aus für möglich.
Kriterien für APV auf LW-Flächen
Eine grundsätzliche Privilegierung von APV lehnen wir Grüne ab. Ausnahmen bei
Kleinstanlagen sind möglich z.B. als Viehunterstand. Für die Auswahl der
benötigten Flächen gilt es, klare, nachvollziehbare und standortgerechte
Kriterien aufzustellen. Z.B:
Bei einigen Kulturpflanzen konnte bei bisherigen Studien ein gesteigerter
Ertrags- und Qualitätsgewinn durch Beschattung in heißen, trockenen
Sommermonaten gezeigt werden, eine Verringerung von Wasserknappheit und der
Schutz vor Erosion. Je heißer und trockener, desto positiver ist der Effekt von
APV-Anlagen auf den Wasserhaushalt. In Frankreich zeigten Studien bis zu 20%
weniger Bewässerungsbedarf. Unter den „Rahmenbedingungen“ einer sich
verstärkenden Klimakrise gilt es solche positiven Effekte durch APV wo möglich
sinnvoll zu nutzen. Daher sollten zusätzliche Studien mit weiteren
Kulturpflanzen, Anbausystemen und verschiedenen Standortbedingungen für eine
Erweiterung und Absicherung der Datenlage durchgeführt werden.
Wie Beispiele zeigen, ist APV insbesondere bei Sonderkulturen zielgerichtet
standortspezifisch einsetzbar. Laut Statistischem Bundesamt betrug die
Gärtnerische Nutzfläche (GN) im Jahr 2016 229.130 ha (Dauerkulturen im Freiland
und unter Glas), das ist rund 1% der landwirtschaftlichen Nutzfläche (LN).
Einsatz von verschiedenen APV-Anlagen
Grundsätzlich halten wir Grüne APV dort für sinnvoll, wo erhebliche Vorteile für
die landwirtschaftliche Produktion durch die Überdachung erzielt werden können,
d.h. Mehrfachnutzen durch Beschattung/ Wind- und Regenschutz für Pflanzen und
Tiere, und dazu Natur und Landschaftsbild nur geringfügig beeinträchtigt.
Inwieweit bei welcher Bauform die einzelnen APV Anlagetypen einen negativen,
oder wie oftmals berichtet, vor allem positive Auswirkungen auf Biodiversität,
Wasserhaushalt, Boden etc. haben, gilt es durch eine breitere Studienlage zu
verifizieren.
wie bei dem anderen ÄA
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