Änderungen von V-01 zu V-01
| Ursprüngliche Version: | V-01 (Version 1) |
|---|---|
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 30.10.2025, 20:54 |
| Neue Version: | V-01 (Version 2) |
|---|---|
| Status: | Beschluss |
| Eingereicht: | 17.11.2025, 15:57 |
Titel
Natur retten – EU-Wiederherstellungsverordnung ambitioniert in NRW umsetzen
Zu:
Natur retten – EU-Wiederherstellungsverordnung in NRW ambitioniert umsetzen
Antragstext
Von Zeile 1 bis 144:
1Wer im Sommer durch eine blühende Wiese geht oder das Summen der Insekten hört, spürt unmittelbar, wie wertvoll Natur ist. Hintergrund Sie ist kein schöner Luxus, sondern das Fundament unseres Lebens. Sie schenkt uns sauberes Wasser, frische Luft, gesunde Lebensmittel, Erholung und Schutz vor den Folgen der Klimakrise. Dieses Fundament ist jedoch brüchig geworden: Über 80 Prozent der geschützten Lebensräume in Europa befinden sich in einem schlechten Zustand. Auch in Nordrhein-Westfalen haben wir viele entwässerte Moore, begradigte Flüsse, ausgelaugte Böden und geschwächte Wälder.
Mit dem Inkrafttreten der EU-Wiederherstellungsverordnung (WVO, “Nature Restoration Law”) im August 2024 hat Europa einen historischen Schritt getan. Die EU hat die Wiederherstellung und Entwicklung widerstandsfähiger Ökosysteme erstmals als verbindliches, gemeinsames Ziel festgelegt. Die WVO verpflichtet alle Mitgliedstaaten, bis 2030 auf mindestens 20 Prozent der Flächen mit Sanierungsbedarf wirksame Maßnahmen umzusetzen. Bis 2050 sollen alle degradierten Ökosysteme in einen deutlich besseren Zustand kommen. Trotz einzelner politischer Widerstände auf Bundes- und Länderebene steht die große Mehrheit der Bevölkerung hinter dieser Zielsetzung: Rund 85 Prozent der Menschen in Deutschland befürworten laut einer repräsentativen Umfrage im Auftrag des NABU die WVO und ihre Renaturierungsziele. Dieses klare Signal wollen wir in NRW konsequent aufgreifen. Denn intakte Ökosysteme bilden die Grundlage unserer Lebensqualität, unserer Ernährungssicherheit und unserer wirtschaftlichen Zukunft.
Die EU hat die WVO bewusst als sektorenübergreifendes Instrument angelegt. Sie schützt nicht nur die Artenvielfalt, sondern stärkt auch den natürlichen Klimaschutz, die Anpassung an den Klimawandel, den Wasserrückhalt in der Landschaft und die Ernährungssicherheit. NRW trägt aufgrund seiner Größe, seiner wirtschaftlichen Bedeutung und seiner vielfältigen Landschaften eine besondere Verantwortung für die nationale Zielerreichung.
Wir legen dabei einen Schwerpunkt auf die Wiedervernässung von Moorböden und den Erhalt von Feuchtgebieten, weil sie gleichzeitig dem Klimaschutz, dem Hochwasserschutz und einem gesunden Wasserhaushalt dienen.
Wir stärken strukturreiche, klimaresiliente Wälder mit heimischen Baumarten und ausreichend Totholzanteil.
Wir setzen uns für die Renaturierung von Flussauen und die Verbesserung der Durchgängigkeit von Gewässern ein, um Wasserqualität und Artenvielfalt zu steigern.
Wir entwickeln artenreiche Agrarlandschaften weiter, insbesondere Lebensräume für Feldvögel, Insekten und Bodenorganismen.
Gleichzeitig bauen wir einen landesweiten Biotopverbund mit funktionierenden Wanderkorridoren auf und werten Stadtnatur gezielt auf, damit urbane Räume an Lebensqualität, Klimaresilienz und Biodiversität gewinnen.
Damit wir die WVO ambitioniert umsetzen können, müssen wir einige Herausforderungen bewältigen. Noch bestehen rechtliche und fachliche Unsicherheiten, etwa bei der Festlegung geeigneter Referenzwerte, bei der Erfassung der Zielräume oder bei der Abstimmung mit bestehenden Schutzprogrammen. Deshalb schaffen wir in NRW frühzeitig eine enge ressortübergreifende Zusammenarbeit und stimmen uns konsequent mit bestehenden Programmen wie der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), Natura 2000, der Wasserrahmenrichtlinie und dem Klimaschutzgesetz ab, um Synergien zu nutzen und Doppelstrukturen zu vermeiden.
Auch die Finanzierung stellt uns vor große Aufgaben. Die bisherigen EU- und Bundesmittel wie GAP, LIFE, GAK oder ANK reichen für eine umfassende Wiederherstellung nicht aus. Unser Ziel ist es deshalb, verlässlichere und eigenständige Finanzierungsinstrumente aufzubauen. In der Landesregierung ist es uns gelungen, den Naturschutzetat deutlich zu steigern. Wir setzen uns für einen Wiederherstellungsfonds ein und wollen gleichzeitig klare, attraktive Anreize für Landnutzer*innen schaffen, damit sie sich aktiv beteiligen und von Renaturierungsmaßnahmen profitieren. So stärken wir Beteiligung und Akzeptanz.
Für die Umsetzung brauchen wir ausreichend geeignete Flächen. Wir identifizieren diese Flächen aktiv, arbeiten eng mit Kommunen, Verbänden, Eigentümer*innen und Landnutzer*innen zusammen und entwickeln dafür Kooperationsmodelle, Flächenpools und Anreizsysteme. Auf diese Weise sichern wir neue Flächen, ohne einseitig Anforderungen “von oben” zu definieren.
Eine erfolgreiche Umsetzung gelingt nur, wenn wir alle relevanten Gruppen frühzeitig einbinden. Wir suchen aktiv den Austausch mit der Land- und Forstwirtschaft, mit Kommunen, Wasserwirtschaft, Naturschutzverbänden und der Zivilgesellschaft. Durch transparenten Dialog und offene Beteiligungsprozesse vermeiden wir Nutzungskonflikte, schaffen Vertrauen und ermöglichen Lösungen, die vor Ort tragfähig sind.
Für die Erfolgskontrolle wollen wir ein landesweit integriertes Monitoring aufbauen. Wir entwickeln belastbare Indikatoren für Biodiversität, Wasserqualität, Klimaschutzwirkung und Landschaftszustand, erfassen diese Daten regelmäßig und werten sie kontinuierlich aus. So können wir Fortschritte sichtbar machen, aus Fehlern lernen und unsere Maßnahmen zielgerichtet nachsteuern.
In NRW hat die Landespolitik bereits wichtige Grundlagen geschaffen, um die Anforderungen der WVO zu erfüllen. Das Land hat unter unserem Umweltminister Oliver Krischer eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe im Umweltministerium (MUNV) eingerichtet, die an der Integration der WVO in die Landespolitik arbeitet. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima (LANUK) kartiert Lebensraumtypen, stellt Monitoringdaten bereit und entwickelt Indikatoren. Eine Potenzialstudie zur Moorrenaturierung liefert die Basis für neue Kooperationen mit Landnutzungsverbänden. Die Landesregierung hat den Naturschutzetat trotz angespannter Haushaltslage gestärkt, die Biologischen Stationen langfristig abgesichert, die Vertragsnaturschutzflächen auf bis zu 48.000 Hektar erweitert und die Wildnisentwicklungsgebiete um rund 5.000 Hektar ausgebaut. Mit Förderprogrammen wie den “Umweltschecks” ermöglicht das Land zudem niedrigschwellige Naturschutzprojekte vor Ort. Diese Schritte zeigen:
NRW verfügt über wichtige Strukturen, engagierte Akteur*innen und politischen Willen, um die WVO erfolgreich umzusetzen. Jetzt kommt es darauf an, diese Ansätze gezielt auszubauen, stärker zu vernetzen und mit Entschlossenheit weiter voranzutreiben.
Was wir für NRW erreichen wollen
Mit Inkrafttreten der EU-Wiederherstellungsverordnung (WVO, „Nature Restoration Law“) im August 2024 ist ein echter Meilenstein im europäischen Naturschutz erreicht worden. Erstmals ist die Wiederherstellung und Entwicklung widerstandsfähiger Ökosysteme verbindlich als gemeinsames europäisches Ziel festgesetzt worden. Die WVO verpflichtet alle Mitgliedstaaten, bis 2030 auf mindestens 20% der Land- und Meeresflächen mit relevantem Sanierungsbedarf wirksame Wiederherstellungsmaßnahmen umzusetzen. Bis 2050 soll der Zustand aller degradierten Ökosysteme verbessert sein. In Europa befinden sich über 80% der geschützten natürlichen Lebensräume in einem schlechten Zustand und auch in NRW ist der Handlungsbedarf hoch, selbst in Naturschutz- und Natura-2000-Gebieten.
- Politische Unterstützung stärken Eine ambitionierte, zügige und verbindliche Umsetzung der WVO in NRW wollen wir klar politisch unterstützen und priorisieren.
Trotzdem haben relevante Teile der deutschen Politik immer noch nicht akzeptiert, dass sie es bei der WVO nunmehr mit geltendem Gesetz nach demokratischer Willensbildung zu tun haben. Unermüdlich wird an der Umsetzung der WVO gesägt. So unterzeichneten sämtliche CDU-Agrarminister der Länder einen Brief an die EU-Kommission, in dem sie die vollständige Aufhebung der WVO forderten – freilich ohne zu benennen, wie der voranschreitenden Zerstörung unserer Natur auf anderem Wege Einhalt geboten werden soll. Die zuständige Ministerin in Brandenburg (SPD), teilte rundheraus mit, sie werde das Gesetz schlichtweg nicht umsetzen. Zuletzt hat Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) das Durchführungsgesetz zur WVO im Kabinett gestoppt. Abgesehen von dem mehr als befremdlichen Demokratieverständnis, das durch die wiederholten Rufe nach Aufhebung gerade erst beschlossener Gesetze erkennbar wird, wird deutlich, dass die Wiederherstellung unserer Natur nach wie vor auf politische Unterstützung und eine ambitionierte Herangehensweise angewiesen ist.
- WVO-Ziele verankern Die Ziele der WVO wollen wir konsequent in allen relevanten Programmen, Strategien und Förderinstrumenten des Landes berücksichtigen.
Im Gegensatz zur Bundesregierung ist sich die Bevölkerung über den Wert einer intakten Natur längst im Klaren: In einer repräsentativen Umfrage im Auftrag des NABU geben fast 85 % der Befragten an, die WVO und ihre Ziele zur Renaturierung positiv zu sehen. Eine breite, parteiübergreifende Mehrheit der Menschen in Deutschland fordert daher eine zügige und wirksame Umsetzung der WVO durch die Politik.[1] Denn den meisten Menschen ist bewusst, wie wertvoll die Natur für saubere Luft und Trinkwasser, Erholung und gute Lebensmittel ist. Nun gilt es, endlich entsprechend zu handeln.
- Finanzierung sichern und Mittel gezielt auf Renaturierung ausrichten Die bisherigen EU- und Bundesmittel reichen für eine umfassende Wiederherstellung nicht aus. Deshalb setzen wir uns auf Bundes- und EU-Ebene dafür ein, dass Förderprogramme stärker auf Renaturierungsmaßnahmen ausgerichtet werden. Gleichzeitig arbeiten wir darauf hin, dass umweltschädliche Subventionen schrittweise abgebaut werden – insbesondere in der Agrar- und Forstwirtschaft – und die dadurch freiwerdenden Mittel vorrangig in konkrete Renaturierungsprojekte fließen. Unser Ziel ist es, Landnutzer*innen mit attraktiven, verständlichen und verlässlichen Anreizen zu unterstützen, damit Renaturierung und naturverträgliche Bewirtschaftung ökonomisch tragfähig werden.
2. Umsetzung und Handlungsfelder
- Reallabore in Schutzgebieten stärken und Kooperationen ausbauen In Wildnisgebieten und landeseigenen Naturschutzgebieten wollen wir Reallabore aufbauen, in denen Praxis und Wissenschaft gemeinsame Wege zur ökologischen Wiederherstellung und Klimaanpassung entwickeln. Darüber hinaus unterstützen wir Initiativen anderer Akteure – Kommunen, Verbände, Stiftungen oder lokale Gruppen – durch Beratung, Vernetzung und Kooperation, um zusätzliche Innovationsimpulse im ganzen Land zu ermöglichen.
Die WVO ist als sektorenübergreifendes Instrument konzipiert, das nicht allein dem Naturschutz, sondern wesentlichen politischen Zielen wie dem natürlichen Klimaschutz, der Anpassung an den Klimawandel, einem verbesserten Wasserrückhalt und Landschaftswasserhaushalt sowie der Ernährungssicherheit dienen soll. All dies muss in einem nationalen Wiederherstellungsplan Berücksichtigung finden, den die Bundesregierung bis Herbst 2026 bei der EU-Kommission einreichen muss. NRW trägt aufgrund seiner Größe sowie seiner wirtschaftlichen und agrarstrukturellen Bedeutung besondere Verantwortung für die nationale Zielerreichung.
- Monitoring gezielt weiterentwickeln Bestehende Monitoringstrukturen wollen wir erweitern, verbessern und zielgerichteter einsetzen, damit sie die Anforderungen der WVO umfassend abbilden. Monitoringmaßnahmen sollen künftig häufiger stattfinden, um Veränderungen früher zu erkennen und Maßnahmen schneller nachzusteuern.
Besonders relevant für NRW:
- Frühzeitige Beteiligung sicherstellen Wir setzen uns dafür ein, dass die Landesregierung eine transparente, breite und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung organisiert, um Vertrauen zu schaffen und Konflikte zu minimieren. Synergien mit bestehenden Strategien – etwa dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz, der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt oder der Nationalen Wasserstrategie – wollen wir gezielt nutzen.
- Wiedervernässung von Moorböden und Erhalt von Feuchtgebieten (großer Hebel für Klimaschutz und Hochwasserschutz)
- Förderung strukturreicher, klimaresilienter Wälder mit heimischen Baumarten und Totholzanteil
- Renaturierung von Flussauen und Erhöhung der Durchgängigkeit von Fließgewässern zur Verbesserung des ökologischen Zustands der Gewässer
- Schutz und Entwicklung artenreicher Agrarlandschaften als Lebensraum für Feldvögel und Insekten, besonders ihrer Böden
- Systematische Vernetzung von Lebensräumen im Sinne eines landesweiten Biotopverbundes mit Wanderungsmöglichkeiten für Arten
- Förderung und Aufwertung von Stadtnatur
3. Herausforderungen und zentrale Hürden
a) Rechtliche und fachliche Unsicherheiten: Die Definition geeigneter Referenzwerte, die kartografische Erfassung der Zielräume und die Abstimmung mit bestehenden Schutzprogrammen sind bislang unzureichend geklärt. Die Landespolitik muss frühzeitig Sektor- und Ressortschnittstellen klären und Synergien nutzen, etwa zwischen GAP, Natura-2000, Wasserrahmenrichtlinie und Klimaschutzgesetz.
b) Finanzierung und Wirtschaftsanreize: Die bislang vorgesehenen Mittel aus bestehenden EU- und Bundesprogrammen (GAP, LIFE, GAK, ANK) decken den erheblichen Mehrbedarf nicht ab, der für eine wirksame Renaturierung notwendig ist. NRW muss sich für einen eigenständigen Wiederherstellungsfonds und Anreize für Landnutzer und Flächenbesitzer einsetzen, um die Akzeptanz und Beteiligung zu fördern.
c) Bereitstellung von Flächen: Viele Maßnahmen konzentrieren sich auf die bereits bestehenden Schutzgebiete, insbesondere das Natura-2000-Netz. Darüber hinaus bedarf es einer Auswahl geeigneter Flächen, die gezielt aus der Nutzung genommen werden, und Flächen entlang von Fließgewässern, die eine Renaturierung ermöglichen.
d) Partizipation und Öffentlichkeitsbeteiligung: Die Erstellung des nationalen Wiederherstellungsplans verlangt eine frühzeitige, breite und wirksame Einbindung aller relevanten Gruppen, insbesondere aus Land- und Forstwirtschaft, Kommunen, Wasserwirtschaft und Zivilgesellschaft.
f) Monitoring und Erfolgskontrolle: Die Indikatoren für Biodiversität, Wasserqualität, Klimaschutzwirkung und Landschaftsqualität müssen weiterentwickelt und konsequent angewendet werden. In NRW fehlen dazu bislang belastbare, landesweit integrierte Systeme.
4. Bisherige Aktivitäten der Landesregierung zur Umsetzung der EU-Wiederherstellungsverordnung
Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW (MUNV) hat frühzeitig begonnen, die Anforderungen der EU-Wiederherstellungsverordnung in die Landespolitik zu integrieren. Es wurde eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe eingesetzt, die die Umsetzung der WVO innerhalb der Landesregierung koordiniert. Das MUNV begleitet die Erstellung des nationalen Wiederherstellungsplans aktiv mit, indem es die erforderlichen Daten und Flächenkulissen an die Bundesregierung übermittelt. Gleichzeitig entsteht so bereits ein erster Überblick über die Räume, in denen in NRW Wiederherstellungsmaßnahmen prioritär umgesetzt werden können und müssen. Die technische Koordination übernimmt das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima (LANUK), beispielsweise über die Kartierung von Lebensraumtypen, die Bereitstellung von Monitoringdaten oder die Entwicklung neuer Indikatoren für die Erfolgskontrolle.
Unabhängig von der WVO hat das MUNV seit Beginn der schwarz-grünen Koalition in 2022 eine Reihe von praktischen Verbesserungen im Naturschutz in NRW angestoßen. So hat das LANUK eine Potenzialstudie zur Moor-Renaturierung in NRW vorgelegt, auf dessen Grundlage eine Absichtserklärung mit Landnutzungsverbänden unterzeichnet wurde. Der Naturschutzetat konnte trotz der äußerst angespannten Haushaltslage stetig erhöht werden; besonders hervorzuheben ist dabei die finanzielle Absicherung der Biologischen Stationen als zentrale Naturschutzakteure in NRW. Der Vertragsnaturschutz erfreut sich großer Beliebtheit bei den Landnutzern und die so bewirtschafteten Flächen können perspektivisch auf 48.000 Hektar erweitert werden. Auch die Wildnisentwicklungsgebiete in NRW werden erweitert: Die Wildnis in NRW soll um rund 5.000 Hektar ungestörte Natur anwachsen, u.a. auch über eine Erweiterung des Nationalpark Eifel, der sich als absolute Erfolgsgeschichte erwiesen hat. Nicht zuletzt sorgen die sogenannten Umweltschecks auch im kleineren Maßstab für ganz praktische Naturschutzarbeit vor Ort und fördern Projekte mit 2.000 Euro vom Land. Diese und viele weitere Aktivitäten zeigen: NRW hat nicht nur das buchstäblich natürliche Potenzial für echte Erfolge bei der Renaturierung, sondern auch den politischen Willen und engagierte Interessenträger.
5. Empfehlungen und Forderungen an die Landespolitik NRW
Der Landesparteirat möge beschließen:
Darüber hinaus sollen Synergien mit bestehenden Strategien wie dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz, der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt 2030, der Nationalen Wasserstrategie und der Waldstrategie 2050 konsequent genutzt werden.
Warum dieser Weg richtig und notwendig ist
Die Umsetzung der WVO ist ein zentraler Baustein für den Schutz der Biodiversität, für wirksamen Klimaschutz und für eine widerstandsfähige, nachhaltige Landnutzung in NRW. Sie schafft erstmals klare, verbindliche und überprüfbare Ziele, an denen sich Fortschritte messen lassen. Ein funktionierendes Netz aus Mooren, Wäldern, Gewässern, Feuchtgebieten und artenreichen Agrarlandschaften trägt entscheidend dazu bei, die Folgen der Klimakrise abzufedern, Lebensräume zu sichern und die ökologische Stabilität unserer Regionen wiederherzustellen.
Intakte Ökosysteme sind zudem ein wesentlicher wirtschaftlicher Faktor:
Renaturierung verbessert den Hochwasserschutz, reduziert Erosions- und Dürreschäden, erhöht die Wasserreinhaltung und stabilisiert Bestäubungsleistungen – alles Leistungen, die Haushalte, Infrastruktur und Betriebe langfristig entlasten. Diese ökologischen und ökonomischen Vorteile entstehen dauerhaft, während Investitionen in Wiederherstellung oft nur einmalig anfallen.
Darum setzen wir uns dafür ein, die WVO ambitioniert, zügig und verbindlich umzusetzen. Der Erhalt und die Wiederherstellung unserer natürlichen Lebensgrundlagen stärken nicht nur die biologische Vielfalt, sondern sind auch ein zentraler Beitrag zur Ernährungssicherheit, zur Klimaanpassung und zu einer resilienten wirtschaftlichen Entwicklung unseres Landes. Die Investitionen in Natur zahlen sich vielfach aus – für unsere Gesellschaft, unsere Umwelt und für kommende Generationen. Deshalb wollen wir diesen Weg konsequent, entschlossen und gemeinsam weitergehen.
- Klarer politischer Rückhalt für eine ambitionierte und zügige Umsetzung der WVO in NRW im Sinne der großen Mehrheit der Menschen, die unsere Natur schützen und für kommende Generationen bewahren wollen
- Integration der WVO-Ziele in alle relevanten (Förder-) Programme des Landes
- Einrichtung eines eigenständigen Wiederherstellungsfonds auf Landes- und Bundesebene, flankiert durch wirtschaftliche Anreize und Beratung für Flächenbesitzer und Landnutzer sowie die Honorierung von öffentlichen Leistungen.
- Initiierung transdisziplinärer Reallabore in ausgewählten Lebensraumtypen, um innovative und wissenschaftlich begleitete Umsetzungsprojekte zu ermöglichen (z.B. Modelllandschaften feuchter Wiesen, Wildniszonen, durchgängige und freifließende Gewässer, urbane Biodiversität oder klimaresilienter Wälder durch das in Gründung befindliche Waldökologische Institut).
- Stärkung des Monitorings und der Erfolgskontrolle, Schaffung eines landesweiten Biodiversitäts- und Ökosystem-Monitoringsystems in Anbindung an bundesweite Programme.
- Abkehr von umweltschädlichen Subventionen, insbesondere in den Bereichen Agrar- und Forstwirtschaft, und Fokussierung auf Förderinstrumenten mit positiver Steuerungswirkung.
- Offene und transparente Öffentlichkeitsbeteiligung, Frühzeitige Einbindung aller Betroffenen und Interessengruppen, um die gesellschaftliche Akzeptanz zu erhöhen und Nutzungskonflikte zu reduzieren.
Es müssen dringend Sektorkopplungen und dadurch mögliche Synergien zu anderen Vorhaben erfolgen. Dazu gehören unter anderem das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz, die Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt 2030, die nationale Wasserstrategie und die Waldstrategie 2050.