Veranstaltung: | Zeit für Deine Ideen - Projekte zum Landtagswahlprogramm 2022-2027 |
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Tagesordnungspunkt: | NRW zukunftsfit machen – mit diesen Projekten fördern wir gerechte Bildung, die für ein Leben im Wandel rüstet (Bildung, Kita, Wissenschaft, Hochschule, …) |
Antragsteller*in: | LAG Bildung (dort beschlossen am: 08.05.2021) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 14.05.2021, 17:37 |
B-18: 1,3 Mrd. EUR zusätzlich pro Jahr für eine zukunftsfähige Bildungs- Infrastruktur in den Kommunen.
Kurzbeschreibung des Projekts, inklusive Beschreibung des Alltagsbezugs/-nutzen für die Wähler*innen
Das Land verdreifacht die Bildungspauschale im Gemeindefinanzierungsgesetz von rd. 600 Mio. p.a. auf rd. 2 Mrd. EUR p.a., damit Kommunen in die Lage versetzt werden, in vier Jahren ihre Schulen zukunftsfähigauszubauen und auszustatten, für den Ganztag, für die Inklusion, für die Digitalisierung, für Gesundheits- und Arbeitsschutz, für Lehrer*innenarbeitsplätze,für Differenzierungs- und Beratungsräume, für Schulgärten, Bewegung, Spiel und Sport.
Welches übergeordnete Ziel setzt das Projekt um (z.B. Verkehrswende)?
Zukunftsfähig gestalteter Ausbau von Schulen undKindertageseinrichtungen
Chancen UND Schwachstellen/Angriffspunkte mit Blick auf Wähler*innen und Bündnispartner*innen
Kooperation mit erfahrenen Akteur*innen für innovativen Schulbau zur Begleitung (z.B. Montag-Stiftung). KommunaleSpitzenverbände, Eltern-, Lehrer*innen- und. Erzieher*innenverbände sollten beteiligt werden, bei derKonzeptentwicklung sowie aufgrund der in vielen Schulen und KiTas durch Übergangslösungen und Baustellen zuerwartenden Belastungen.
Worin besteht der Beitrag zur Schärfung des grünen Profils, worin die Möglichkeit der kommunikativen
Hohe Zustimmungswerte bei Kommunen, Schulen und KiTas.
Wie wird das Projekt konkret umgesetzt (verwaltungstechnisch, rechtlich, finanziell, zeitlich?
Im Herbst 2022 bereits Klärung mit den Kommunalen Spitzenverbänden, dass die Erhöhung nicht pauschal, sondern an die o.g. Zwecke gebunden wird (könnte Widerstand auslösen), Einstellen in den Haushalt 2023, Durchführung bis 2027, parallel Monitoring durch Forschungsinstitut (Ausschreibung) in Abstimmung mit den KommunalenSpitzenverbänden. Die Mittel müssen auf Folgejahre übertragbar sein, denn eine solch hohe Summe lässt sich nicht von einem auf den anderen Tag umsetzen, ggf. wird das Programm stockend anlaufen.