Veranstaltung: | Zeit für Deine Ideen - Projekte zum Landtagswahlprogramm 2022-2027 |
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Tagesordnungspunkt: | NRW zukunftsfit machen – mit diesen Projekten fördern wir gerechte Bildung, die für ein Leben im Wandel rüstet (Bildung, Kita, Wissenschaft, Hochschule, …) |
Antragsteller*in: | LAG Bildung (dort beschlossen am: 08.05.2021) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 14.05.2021, 18:03 |
B-12: 435 Stellen für Antidiskrimierungsstellen in den Kommunen.
Kurzbeschreibung des Projekts, inklusive Beschreibung des Alltagsbezugs/-nutzen für die Wähler*innen
Das Land sorgt dafür, dass für Antidiskriminierungsstellen je Kreis und kreisfreier Stadt (Träger entweder Kommune oder Zivilgesellschaft) jeweils fünf Stellen im Durchschnitt mit Landesmitteln (290 Stellen) finanziert werden. Die Kommunen sichern die Infrastruktur und tragen eigenes Personal in Höhe vonlandesweit 145 Stellen bei.
Welches übergeordnete Ziel setzt das Projekt um (z.B. Verkehrswende)?
Prävention, Intervention gegen Diskriminierung und Menschenfeindlichkeit
Chancen UND Schwachstellen/Angriffspunkte mit Blick auf Wähler*innen und Bündnispartner*innen
Andockmöglichkeiten bestehen beispielsweise bei den schulpsychologischen Diensten, bei denen dasSchulministerium zurzeit für entsprechende Aufgaben 54 Stellen bereitstellt, oder Integrationsagenturen. Es gibt eigene kommunale Antidiskriminierungsstellen, die auch für andere Zielgruppen zugänglich sind.Allerdings gibt es keine einheitlichen Vorgaben für die Aufgabenerledigung in Antidiskriminierungsstellen.
Worin besteht der Beitrag zur Schärfung des grünen Profils, worin die Möglichkeit der kommunikativen
Niedrigschwelliger Zugang zu Meldungen und zu Beratung bei Antidiskriminierung und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit (Antisemitismus, Antiziganismus, Rassismus, Sexismus, LSBTTI*-Feindlichkeit etc.).
Wie wird das Projekt konkret umgesetzt (verwaltungstechnisch, rechtlich, finanziell, zeitlich?
Verhandlungen zwischen Land und Kommunen, Abschluss einer Vereinbarung zwischen Land, Kommunen,Wohlfahrtsverbänden und Betroffenenverbänden (z.B. Jüdische Gemeinden, Organisationen von Sinti undRoma, Islamverbände). Zuweisung und Ausschreibung der Stellen binnen eines Jahres, anschließendBesetzung. Eine gesetzliche Regelung für 2023 ist anzustreben, auch im Hinblick auf die Zusammenarbeit mitPolizei und Justiz.
Unterstützer*innen
- Marvin Bruckmann (KV Ennepe-Ruhr)
- Marc Kersten (KV Köln)