Veranstaltung: | Zeit für Deine Ideen - Projekte zum Landtagswahlprogramm 2022-2027 |
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Tagesordnungspunkt: | NRW ökologisch bewahren – mit diesen Projekten sichern wir unsere natürlichen Lebensgrundlagen (Klimaschutz und Energie, Ökologie, Wald, Landwirtschaft, Tierschutz, …) |
Antragsteller*in: | Kreisverband Aachen (dort beschlossen am: 28.05.2021) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 30.05.2021, 12:43 |
Ö-19: Biotopverbund: Generalwildwegeplan
Kurzbeschreibung des Projekts, inklusive Beschreibung des Alltagsbezugs/-nutzen für die Wähler*innen
Das Land lässt einen Generalwildwegeplan erarbeiten. Dieser Plan ist eine egenständige, ökologische, in erster Linie waldbezogene Fachplanung für einen landesweiten und möglichst grenzüberschreitenden Biotopverbund. Er zeigt die letzten verbliebenen Möglichkeiten eines großräumigen Biotopverbundes an. Ziel ist, Arten die Chance zu bieten, sich auszubreiten und so den genetischen Austausch zu sichern. Der Plan ist zentrale Grundlage für die Sicherung und Entwicklung der biologischen Vielfalt.
Welches übergeordnete Ziel setzt das Projekt um (z.B. Verkehrswende)?
Sicherung und Entwicklung der biologischen Vielfalt
Chancen UND Schwachstellen/Angriffspunkte mit Blick auf Wähler*innen und Bündnispartner*innen
Auf der Grundlage des Planes können konkrete Maßnahmen geplant werden, um u.a. die im BTWP im Bereich „Lebensgrundlagen schützen" enthaltenen Ziele umzusetzen. Die Erarbeitung eines Planes und die Umsetzung der auf dessen Grundlage festgelegten Ziele bietet die Chance, die Wähler*innen von der Ersthaftigkeit unserer Politik zu überzeugen. Auch mögliche Bündnispartner*innen werden vor dem Hintergrund der Klimakrise kaum diesen Plan als Angriffspunkte benutzen.
Worin besteht der Beitrag zur Schärfung des grünen Profils, worin die Möglichkeit der kommunikativen
Damit werden teilweise noch abstrakte Ziele aus dem Wahlprogramm mit konkreten Maßnahmen unterlegt. Die Wähler merken: Wir meinen es ernst!
Auch einige Naturschutzverbände wie der BUND und der NABU werden das Thema aufgreifen und diskutieren.
Wie wird das Projekt konkret umgesetzt (verwaltungstechnisch, rechtlich, finanziell, zeitlich?
Die Landesregierung beauftragt das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV), eine untergeordnete Behörde oder eine für den Forst zuständige Behörde mit der Erarbeitung des Planes. Die aus der Erhebung zu entwickelnden Ziele werden breit mit den Kreisen und Kommunen, der interessierten Öffentlichkeit und den Fachverbänden sowie den Naturschutzverbänden diskutiert mit dem Ziel eines Zielkonsenses. Wer in welcher Frist mit der Umsetzung betraut wird, hängt von den Zielen ab.
Grundlage könnte der Generalwildwegeplan des Landes Baden-Württemberg sein, der von der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA) schon 2010 erarbeitet wurde.
Unterstützer*innen
- Henning Nießen (KV Aachen)
- Felix Riedel (KV Siegen-Wittgenstein)
- Nicole Kolster (KV Rhein-Erft-Kreis)
- Bernd Fasel (KV Aachen)