| Veranstaltung: | Digitaler Landesparteirat GRÜNE NRW am 28.02.2021 | 
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | V Verschiedenes | 
| Status: | Beschluss | 
| Beschluss durch: | Landesparteirat | 
| Beschlossen am: | 28.02.2021 | 
| Eingereicht: | 28.02.2021, 15:14 | 
| Antragshistorie: | Version 1   | 
Artenvielfalt und Biodiversität in NRW schützen!
Beschlusstext
In der Biodiversität (biologischen Vielfalt) manifestieren sich die 
unnachahmlichen Informationen von mehreren Milliarden Jahren natürlicher 
Evolution, aber auch in der sogenannten Agrobiodiversität die Vielfalt 
menschlicher Kulturleistungen. Ein zunehmender Teil dieses Natur- und 
Kulturerbes geht derzeit unwiderruflich verloren. Gleichzeitig ist kaum 
abschätzbar, was ein Rückgang der biologischen Vielfalt auf allen Ebenen 
(Artenvielfalt, genetische Vielfalt, Vielfalt an Ökosystemen) für die Natur und 
das langfristige Überleben der Menschheit bedeutet. Daher gehören der 
ungebremste Verlust der Biodiversität und der Klimawandel – die sich gegenseitig 
beeinflussen – zu den größten Herausforderungen, vor denen die Menschheit steht. 
Biodiversitätsschutz leistet zugleich auch Klimaschutz und Klimaschutz ist 
zugleich auch ein wichtiger Teil des Biodiversitätsschutzes.
Die 1992 in Rio verabschiedete Konvention zum Erhalt der Biologischen Vielfalt 
(CBD) - neben der Klimarahmenkonvention und der Agenda 21 das zentrale Ergebnis 
dieses Erdgipfels - und die Entscheidungen der Nachfolgekonferenzen der 
Vertragsstaaten (Conferences of Parties, COP) 2002 in Den Haag (COP 6) und 2010 
in Nagoya/Aichi (COP 10) haben den Niedergang der globalen Biodiversität bisher 
nicht aufhalten können. Das liegt nicht zuletzt daran, dass Länder, die sich auf 
internationaler Ebene als Vorreiter des Biodiversitätsschutzes geben, im eigenen 
Land bei der konkreten Umsetzung der politischen Willensbekundungen versagen.
Auch Deutschland gehört auf internationaler Ebene zu den Verfechtern des 
Schutzes unserer Biodiversität – versagt aber bei dem konkreten 
Biodiversitätsschutz im eigenen Land. So gibt es zwar seit 12 Jahren eine 
Nationale Biodiversitätsstrategie, doch werden deren Ziele kaum erreicht.
Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen gibt dafür ein besonders schlechtes 
Beispiel ab:
* Es erfolgen keine Initiativen zum Schutz der Artenvielfalt – Ankündigungen von 
Ministerpräsident Laschet auf dem Insektenschutzgipfel im Juni 2019 blieben ohne 
konkrete Folgen.
*2015 wurde die Biodiversitätsstrategie vom Landeskabinett beschlossen, doch bis 
heute ist sie nur eine Absichtserklärung und Sammlung von notwendigen Maßnahmen.
* Im neuen Landesentwicklungsplan wurden alle Ziele den Flächenverbrauch zu 
reduzieren, gestrichen und der Ausbau der Massentierhaltung erleichtert.
* Mit dem gerade im Landtag zur Abstimmung stehenden Landeswassergesetz sollen 
Gewässerrandstreifen weitgehend abgeschafft, Rohstoffgewinnung in 
Trinkwasserschutzgebieten zugelassen, Entnahmerechte für Grundwasser erleichtert 
und entfristet und Vorschriften zum Schutz und zur Schaffung von 
Retentionsräumen der Flüsse gelockert werden. Die Landesregierung hebelt durch 
eine gesetzliche Bevorzugung bestimmter Nutzungen das Verbesserungsgebot des 
Wasserhaushaltsgesetzes aus, so dass frei fließende Flüsse und die 
Wiedergewinnung von Auen verhindert werden.
* Bei der Diskussion um die zukünftige Agrarpolitik in Europa und in Deutschland 
unterstützt NRW die fatale Politik des „Weiter so“ von 
Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner.
* Mit der Abschaffung der Stabsstelle Umweltkriminalität hat die Landesregierung 
die Verfolgung von Verstößen gegen Natur- und Umweltschutzgesetze entscheidend 
geschwächt.
* Bei der Förderpolitik im Wald werden erneut den wirtschaftlichen Aspekten 
Vorrang gegenüber dem Erhalt und der Förderung der heimischen Biodiversität 
gegeben. Hiermit werden die Fehler der Vergangenheit wiederholt, indem z. B. 
Wiederaufforstungen mit Nadelholz gefördert werden bzw. die Förderrichtlinie 
„Extremwetterfolgen“ Anreize liefert bzw. Voraussetzungen schafft, alles Holz 
von den Flächen zu holen.
* Durch die Verwendung von Finanzmitteln aus dem Topf für den Strukturwandel im 
Rheinischen Revier für Autobahnbauten und ähnlich fragwürdige Projekte wird die 
dringend notwendige sozial-ökologische Transformation blockiert.
Diese Liste ließe sich beliebig verlängern. Damit zeigt diese Landesregierung, 
dass sie bei der wichtigsten Aufgabe, dem Erhalt unserer natürlichen 
Lebensgrundlagen für zukünftige Generationen, vollständig versagt und keine 
Ideen hat, das Land NRW zu einem zukunftsfähigen Bundesland zu machen. 
Wirtschaftliche Entwicklung ist nur nachhaltig, wenn die natürlichen 
Lebensgrundlagen dabei nicht zerstört werden. So wurde vor wenigen Tagen vom 
britischen Schatzamt der Bericht "Die Ökonomie der Biodiversität" 
veröffentlicht. Der Top-Ökonom Sir Prof. Partha Dasgupta von der Universität 
Cambridge macht darin deutlich, dass unsere gesamte Wirtschaft und unser 
Wohlergehen von einer intakten Natur abhängen und wir deshalb unser 
Wirtschaftssystem dringend umsteuern müssen. Zum ersten Mal hat damit nicht nur 
eine Umweltbehörde, sondern das für Wirtschaft und Finanzen zuständige 
Ministerium eines G7-Landes die Alarmglocke geläutet! Dieser Bericht bestätigt, 
was BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN schon immer vertreten haben: Naturschutz ist kein 
Luxus, den man sich nur mit ordentlichem Wirtschaftswachstum (und 
Naturzerstörung) leisten kann. Die Artenvielfalt einer intakten Natur ist 
vielmehr die Voraussetzung, dass wir überhaupt wirtschaften können!
Den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen zum zentralen Thema des 
Landtagswahlkampfes machen!
Die drei großen NRW-Naturschutzverbände Bund für Umwelt und Naturschutz 
Deutschland (BUND), Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW (LNU) und 
Naturschutzbund Deutschland (NABU) haben mit Unterstützung von BÜNDNIS90/DIE 
GRÜNEN am 23. Juli 2020 die Volksinitiative Artenvielfalt NRW gestartet. Trotz 
großer Beschränkungen der Aktivitäten durch die Corona-Pandemie wurden schon 
über 72.000 Unterschriften gesammelt. Ziel ist es, die anhaltende Untätigkeit 
der Landesregierung in Handlungsfeldern wie dem Insektenschutz zu beenden und 
mehr Artenvielfalt zu ermöglichen. Bis Juni 2021 sollen weiter Unterschriften 
gesammelt werden und damit das Anliegen im Sommer förmlich in den NRW-Landtag 
eingebracht werden. Dies ist eine hervorragende Gelegenheit das Thema "Erhalt 
der natürlichen Lebensgrundlagen" und "Schutz der Biodiversität" aber auch das 
Thema "Wiedergewinnung von Lebensräumen für die Biodiversität", wie z.B. frei 
fließende Flüsse und die Wiedergewinnung von Auen, im (Vor-) Wahlkampf 
aufzuzeigen und Aktionen zu starten.
Die Bürger*innen unseres Landes messen BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN die mit Abstand 
größte Kompetenz für eine zukunftsfähige Politik im Einklang mit dem Schutz 
unserer natürlichen Lebensgrundlagen bei. Lasst uns deshalb das breite 
gesellschaftliche Bündnis, dass die Volksinitiative Artenvielfalt trägt, 
weiterentwickeln und dieses Politikfeld zu einem zentralen Thema der 
bevorstehenden Wahlkämpfe machen! Die LAG Ökologie wird sich - in Kooperation 
mit der LAG „Wald, Landwirtschaft und ländlicher Raum“ - in den kommenden 
Monaten im Hinblick auf die COP der CBD in Kunming/China im Herbst diesen Jahres 
intensiv mit dem Thema beschäftigen. Wir laden alle Interessierten ein, sich uns 
anzuschließen.
Wir rufen auf:
Alle Gliederungen von BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN in NRW,
- die Volksinitiative Artenvielfalt bis zum Abschluss Ende Juni 2021 aktiv zu 
unterstützen.
- bei allen politischen Entscheidungen die potenziellen Konsequenzen für den 
Artenschutz zu berücksichtigen und damit deutlich zu machen, dass BÜNDNIS90/DIE 
GRÜNEN die einzige Partei ist, die ein ganzheitliches und schlüssiges Konzept 
für die nachhaltige Entwicklung unseres Bundeslandes verfolgt.
- sich dafür einzusetzen, dass im Rahmen der Wald- und Offenlandentwicklung - 
wie beispielsweise bei der Maßnahmenentwicklung infolge der 
Extremwetterereignisse – Biodiversitätsschutz und Klimaplastizität immer 
gemeinsam gedacht und berücksichtigt werden.
Die Landtagsfraktion,
- sich dafür einzusetzen, dass Mittel aus dem Fonds für den Strukturwandel im 
Rheinischen Revier und dem Corona-Aufbaufonds so eingesetzt werden, dass sie 
gleichzeitig der Eindämmung der Klima- und Biodiversitätskrise dienen.
- auch die internationale Dimension des Biodiversitätsverlustes und der 
Biodiversitätspolitik in den Blick nehmen und bei der Entwicklung von Positionen 
zur zukünftigen Wirtschafts- und Eine-Welt-Politik des Landes NRW 
berücksichtigen
- die Schutzgebiete in Nordrhein-Westfalen durch Überführung in eine Stiftung 
„Naturerbe NRW“ gesichert und ein Nationalpark Senne ausgewiesen wird.
- bei der Landesregierung ein landesweites Managementkonzept als 
Maßnahmengrundlage zum Erhalt besonders von Dürre- und Hitzeereignissen 
betroffener Artengruppen wie Amphibien und wassergebundener Arten in NRW 
einzufordern.