Zur Klarstellung: Die Wasserkraftnutzung an Talsperren wird hiermit nicht angesprochen!
Die Formulierung dass insbesondere kleine Wasserkraftanlagen unter ökologischen Aspekten weiterentwickelt werden müssen, ist eine inhaltslose Floskel und unterläuft geltende Rechtslage. Was heißt „weiterentwickelt“, mit welchem konkreten Ziel? Ohne Zielvorgabe werden bestenfalls kosmetische Änderungen umgesetzt. Das Ziel kann doch nur die Einhaltung und Umsetzung der vorhandenen Gesetze und EU-Vorgaben sein. Außerdem sagt die alte Formulierung nichts über irgendeinen Zeitraum aus – so kann man eine (unbestimmte) „Weiterentwicklung“ über Jahre verschleppen, bis ggf. eine Förderung sowieso ausläuft. Sofern es hier einen zeitlichen Spielraum gibt, ist dies in den entsprechenden Gesetzen/Vorschriften enthalten.
Der letzte Satz ist ersatzlos zu streichen. Fisch – und Fließgewässer- freundliche Wasserkraftwerke kann es nicht geben, sie sind immer ein Eingriff in das Gewässer und wenn etwas weniger Fische durch das Kraftwerk sterben, sehen das höchstens die überlebenden Fische positiv. Zu einer „Verbesserung des Fließgewässers“ kann ein Wasserkraftnutzung bestenfalls beitragen, wenn es vorher die Gewässerökologie stark beeinträchtigt hat und durch Änderungen etwas weniger schädlich ist. Eine Verbesserung des Fließgewässers würde eher durch die Beseitigung der Wasserkraftanlage bzw. des Querbauwerkes erfolgen!
Mit der alten Textversion würden wir uns in Fachkreisen lächerlich machen und jegliche Glaubwürdigkeit verlieren. Einige Textfragmente sind einem älteren Standpunkt der Europäischen Kommission entnommen, ohne den Gesamtzusammenhang zu berücksichtigen (war nicht für kleine Wasserkraft gedacht). In der LDK zum Thema „Sichern wir unsere Lebensgrundlagen - Natur und Umwelt konsequent schützen“wurde der kritisierte Text zwar mehrheitlich übernommen, das kann aber doch nicht heißen, dass erkennbare Fehler und missverständliche Formulierungen unverändert in das Wahlprogramm aufgenommen werden müssen. Hier ist insbesondere das nach der LDK am 4. November veröffentliche „Memorandum deutscher Fachwissenschaftler/innen zum politischen Zielkonflikt Klimaschutz versus Biodiversitätsschutz bei der Wasserkraft“ zu berücksichtigen, das in bisher einmaliger, übergreifender Form das Thema Wasserkraft darstellt. Das ist nicht irgendein Papier, sondern eine Fachexpertise von allem, was Rang und Namen hat und den entsprechenden Institutionen (bis hin zum Sachverständigenrat für Umweltfragen SRU des Bundestages). Wir wären gut beraten, dieses Memorandum 1:1 in unserem Wahlprogramm zu berücksichtigen!