Die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen führt oft dazu, dass Menschen, die bisher in den Wohnungen zur Miete gewohnt haben und sich diese Mieten leisten konnten, verdrängt werden. Zwar haben die Mieter*innen bei der Umwandlung in Eigentumswohnungen die Möglichkeit, die Wohnung zu kaufen, das können sich aber viele nicht leisten. Deshalb ist es vor allem in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt wichtig, die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen zu beschränken.
Seit Mitte 2021 enthält das Baugesetzbuch (BauGB) eine Ermächtigung der Bundesländer, Gebiete zu benennen, in denen ein angespannter Wohnungsmarkt herrscht (§ 201a BauBG) und in denen deshalb Mietwohnungen nur mit Genehmigung der Gemeinde in Eigentumswohnungen umgewandelt werden dürfen (§ 250 BauGB). Bisher nutzt NRW diese Möglichkeit noch nicht.