Kommunen brauchen eigenen Grund & Boden, um Nutzungen langfristig sozialökologisch zu steuern. Das Städtebaurecht (als öffentliches Recht) ist zu häufig ein zahnloser Tiger gegenüber dem freien Markt. Die Änderungen unterstreichen die Notwendigkeit, die Kommunen wieder in die Lage zu versetzen, selbst über Grundstücke zu verfügen und diese dann über Konzeptvergaben an gemeinnützige Träger zu vergeben.
Kapitel: | Solidarität sichern |
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Antragsteller*in: | LAG Regional- und Stadtentwicklung (dort beschlossen am: 19.11.2021) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 28.11.2021, 11:11 |