Seit langem fallen jedes Jahr mehr Wohnungen aus der Sozialbindung als neue öffentlich geförderte Wohnung entstehen. In Städten wir Köln stehen nur für etwa 10% der Wohnberechtigungsscheinberechtigten auch eine entsprechende Wohnung zur Verfügung. Das liegt maßgeblich auch an der zu geringen Dauer der Belegungsbindungen. Diese fallen in die Regelungskompetenz der Länder und werden in NRW durch die Wohnraumförderungsbestimmungen (https://www.mhkbg.nrw/sites/default/files/media/document/file/2021_02_1_WFB_2021.pdf) festgelegt, hier genau in § 2.3.1.1.
Desweiteren kann über Förderhöhe, Darlehensdauer, Festlegung von Nachwirkungsfristen und Verlängerungsoptionen auf die tatsächliche Dauer von Belegungs- und Mietpreisbindungen eingewirkt werden.
Lasst uns die entsprechenden Möglichkeiten ausschöpfen und ausbauen. Millionen Mieter*innen in NRW werden es uns danken.