| Veranstaltung: | Landesdelegiertenkonferenz 03./04. Juni 2023 in Münster | 
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| Status: | Eingereicht | 
| Eingereicht: | 20.04.2023, 17:54 | 
Satzung GRÜNE NRW (Ausschnitt)
Satzungstext
§ 7 Landesdelegiertenkonferenz (LDK)
(10) Antragsberechtigt sind die Orts-, Kreis- und Bezirksverbände, die Organe 
des Landesverbandes, die Landesarbeitsgemeinschaften, die Landesvereinigungen, 
die Landtagsfraktion, die GRÜNE JUGEND NRW, das Landesschiedsgericht sowie für 
eigenständige Anträge 0,1 Prozent der Landesverbandsmitglieder, für 
Änderungsanträge 0,05 Prozent der Landesverbandsmitglieder– gerundet auf den 
nächsten Tausender, Stichtag ist jeweils der 31. Dezember des Vorjahres-, die 
gemeinschaftlich einen Antrag stellen. Anträge zur Geschäftsordnung können alle 
Mitglieder des Landesverbandes stellen.
§ 8 Der Landesparteirat (LPR)
(5) Antragsberechtigt sind die Orts-, Kreis- und Bezirksverbände, die Organe des 
Landesverbandes, die Landesarbeitsgemeinschaften, die Landesvereinigungen, die 
Landtagsfraktion, die GRÜNE JUGEND NRW, das Landesschiedsgericht sowie 0,05 
Prozent der Landesverbandsmitglieder – gerundet auf den nächsten Tausender, 
Stichtag ist jeweils der 31. Dezember des Vorjahres – die gemeinsam einen Antrag 
stellen. Anträge zur Geschäftsordnung können von allen Mitgliedern des 
Landesverbandes gestellt werden.
Änderungsanträge
- S-02 (Landesvorstand GRÜNE NRW (dort beschlossen am: 19.04.2023), Eingereicht)