Veranstaltung: | Landesdelegiertenkonferenz 03./04. Juni 2023 in Münster |
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Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 20.04.2023, 17:54 |
Satzung GRÜNE NRW (Ausschnitt)
Satzungstext
§ 7 Landesdelegiertenkonferenz (LDK)
(10) Antragsberechtigt sind die Orts-, Kreis- und Bezirksverbände, die Organe
des Landesverbandes, die Landesarbeitsgemeinschaften, die Landesvereinigungen,
die Landtagsfraktion, die GRÜNE JUGEND NRW, das Landesschiedsgericht sowie für
eigenständige Anträge 0,1 Prozent der Landesverbandsmitglieder, für
Änderungsanträge 0,05 Prozent der Landesverbandsmitglieder– gerundet auf den
nächsten Tausender, Stichtag ist jeweils der 31. Dezember des Vorjahres-, die
gemeinschaftlich einen Antrag stellen. Anträge zur Geschäftsordnung können alle
Mitglieder des Landesverbandes stellen.
§ 8 Der Landesparteirat (LPR)
(5) Antragsberechtigt sind die Orts-, Kreis- und Bezirksverbände, die Organe des
Landesverbandes, die Landesarbeitsgemeinschaften, die Landesvereinigungen, die
Landtagsfraktion, die GRÜNE JUGEND NRW, das Landesschiedsgericht sowie 0,05
Prozent der Landesverbandsmitglieder – gerundet auf den nächsten Tausender,
Stichtag ist jeweils der 31. Dezember des Vorjahres – die gemeinsam einen Antrag
stellen. Anträge zur Geschäftsordnung können von allen Mitgliedern des
Landesverbandes gestellt werden.
Änderungsanträge
- S-02 (Landesvorstand GRÜNE NRW (dort beschlossen am: 19.04.2023), Eingereicht)