| Veranstaltung: | Landesdelegiertenkonferenz 03./04. Juni 2023 in Münster | 
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| Status: | Eingereicht | 
| Eingereicht: | 20.04.2023, 18:44 | 
Finanzordnung
Satzungstext
§ 2 Beiträge
(1) Jedes Mitglied ist zur regelmäßigen Zahlung eines Mitgliedsbeitrages 
verpflichtet.
(2) Die Höhe des empfohlenen Mitgliedsbeitrages beträgt bundeseinheitlich 
mindestens 1% vom Nettoeinkommen. Der empfohlene Mindestbeitrag für Mitglieder, 
bei denen kein steuerpflichtiges Einkommen vorliegt, beträgt fünf Euro im Monat. 
Der zuständige Kreis- bzw. Ortsvorstand ist berechtigt, auf Antrag für 
Mitglieder mit besonderen finanziellen Härten, Ausnahmen hiervon im Einvernehmen 
mit dem Mitglied zu vereinbaren (Sozialklausel).
(3) Mandatsträger*innen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN NRW im Landtag sowie 
Inhaber*nnen von Regierungsämtern auf Landesebene leisten neben ihren 
satzungsgemäßen Mitgliedsbeiträgen Mandatsbeiträge an den Landesverband. Die 
Höhe der Mandatsbeiträge wird von der Landesdelegiertenkonferenz auf Vorschlag 
des Landesfinanzrates bestimmt.
(4) Kommunale Mandatsträger*innen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN leisten neben ihren 
satzungsgemäßen Mitgliedsbeiträgen Mandatsbeiträge an die räumlich zuständige 
Gliederung. Die Höhe der Mandatsbeiträge wird von der räumlich zuständigen 
Mitgliederversammlung bestimmt.