Veranstaltung: | Landesdelegiertenkonferenz 03./04. Juni 2023 in Münster |
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Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 20.04.2023, 18:44 |
Finanzordnung
Satzungstext
§ 2 Beiträge
(1) Jedes Mitglied ist zur regelmäßigen Zahlung eines Mitgliedsbeitrages
verpflichtet.
(2) Die Höhe des empfohlenen Mitgliedsbeitrages beträgt bundeseinheitlich
mindestens 1% vom Nettoeinkommen. Der empfohlene Mindestbeitrag für Mitglieder,
bei denen kein steuerpflichtiges Einkommen vorliegt, beträgt fünf Euro im Monat.
Der zuständige Kreis- bzw. Ortsvorstand ist berechtigt, auf Antrag für
Mitglieder mit besonderen finanziellen Härten, Ausnahmen hiervon im Einvernehmen
mit dem Mitglied zu vereinbaren (Sozialklausel).
(3) Mandatsträger*innen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN NRW im Landtag sowie
Inhaber*nnen von Regierungsämtern auf Landesebene leisten neben ihren
satzungsgemäßen Mitgliedsbeiträgen Mandatsbeiträge an den Landesverband. Die
Höhe der Mandatsbeiträge wird von der Landesdelegiertenkonferenz auf Vorschlag
des Landesfinanzrates bestimmt.
(4) Kommunale Mandatsträger*innen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN leisten neben ihren
satzungsgemäßen Mitgliedsbeiträgen Mandatsbeiträge an die räumlich zuständige
Gliederung. Die Höhe der Mandatsbeiträge wird von der räumlich zuständigen
Mitgliederversammlung bestimmt.