Veranstaltung: | Landesdelegiertenkonferenz 03./04. Juni 2023 in Münster |
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Tagesordnungspunkt: | V Verschiedenes |
Antragsteller*in: | Kreisverband Hagen (dort beschlossen am: 30.03.2023) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 13.04.2023, 10:40 |
V-01: Perspektive für überschuldete Kommunen: Altschuldenlösung herbeiführen
Antragstext
Die Landesdelegiertenkonferenz fordert die Grüne Fraktion im NRW-Landtag mit
besonderem Nachdruck auf, die im Koalitionsvertrag auf Landesebene verankerte
Lösung für die kommunalen Altschulden im Jahre 2023 mit hoher Priorität zur
Realisierung zu treiben.
Begründung
Aufgrund des strukturellen Wandels und wirtschaftlicher Neuorientierung bewegen sich ganze Regionen immer weiter auseinander. Mittlerweile ist daraus eine wahre Abwärtsspirale entstanden, in der die Handlungsfähigkeit der Kommunen immer weiter abnimmt. Die so ohnehin schon finanziell prekäre Situation vieler nordrhein-westfälischer Gemeinden wurde durch die Corona- Pandemie und die Folgen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine weiter verschärft.
In den Kommunen, die durch ungleiche Lastenverteilung bei der Bewältigung des Strukturwandels seit Jahrzehnten in Mangelverwaltung feststecken, wird die Entwicklung lebenswerter Zukunftsaussichten von der Notwendigkeit genehmigungsfähiger Haushalte brutal an die Seite gedrängt.
Überschuldung und Haushaltskonsolidierung haben viele Städte derart geschwächt, dass selbst sinnvolle Fördermittel viel zu häufig nicht mehr eingeworben und verwaltet werden können. Die wenigen verfügbaren Mittel müssen zumeist zur Erfüllung der vorgegebenen pflichtigen Aufgaben verwendet werden. Kleinteilige, fein dosierte Maßnahmen, um Investitionen nachhaltig zu erhalten, sind hingegen oft nicht möglich. Allzu häufig ist die Finanzlage auch mit erheblichen Abstrichen etwa beim ÖPNV oder in der Kinderbetreuung verbunden. Geringe Reinvestitionen und bilanzielle Abschreibungen drücken das Eigenkapital der Kommunen und verringern so die Finanzierungsmöglichkeiten für Investitionen. Die Abwärtsspirale dreht sich weiter.
All dies kann in kommunalen politischen Strukturen zu Gefühlen von fehlender Wirkmacht und Frustration führen. Vor allem sind es die Menschen vor Ort, die die Einsparungen zu spüren bekommen und denen die angebliche Notwendigkeit des allgegenwärtigen Sparzwangs kaum noch erklärt werden kann. So entsteht Politik- und Demokratieverdrossenheit und ein Gefühl von „Wir- hier-unten-gegen-die-da-oben“.
Doch damit nicht genug. Die angespannte Lage verschärft sich gegenwärtig noch einmal: Die Zinsen steigen und die Refinanzierungsmöglichkeiten für Kommunen am Finanzmarkt schrumpfen weiter. Zu den Altschulden addieren sich in Kürze die verschobenen, „isolierten“, pandemisch und durch den Angriffskrieg auf die Ukraine bedingten Lasten. Aus dieser finanziellen Klemme können sich die Kommunen nicht selbst befreien, zumal Gebühren und Realsteuern schon bis über den Anschlag hochgeschraubt sind.
Ein zentraler Aspekt im Ringen um die Stärkung unserer Gemeinden ist das Vorantreiben einer konsequent durchgeführten, langfristig ausgelegten Entschuldung.
Der grün-schwarze Koalitionsvertrag hat dem Rechnung getragen und sich ausdrücklich dazu bekannt, im Jahr 2023 unabhängig von eventuellen Bundesregelungen einen Altschuldenfonds einzurichten, „der für die teilnehmenden Kommunen eine substanzielle und bilanzielle Entlastung bringt“. Diese Vereinbarung ist wertvoller denn je.
Mit unserem Antrag wollen wir unseren grünen Landtagsabgeordneten und Regierungsmitgliedern bei der Realisierung und Umsetzung der Koalitionsvereinbarung den Rücken stärken. Aus Sorge um den sozialen Frieden, die Bewältigung des Klimawandels und die Gefährdung demokratischer Grundwerte (Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse, faktische Entmachtung der kommunalen Ebene, Stimmenfischen am rechten Rand) geht es jetzt darum - mehr als jemals zuvor - die Handlungsfähigkeit der Kommunen herzustellen und die mühsam über die Pandemie geretteten, lebenswichtigen Strukturen zu erhalten.
Wo, wenn nicht in der Kommune, können wir gemeinsam mit den Bürger*innen grüne Kernthemen im Detail umsetzen?
Erkämpfen wir uns den Handlungsspielraum zurück – für die Kommunen, für NRW!
Unterstützer*innen
Änderungsanträge
- V-01-01 (Landesvorstand (dort beschlossen am: 24.05.2023), Eingereicht)