Veranstaltung: | Landesdelegiertenkonferenz 29./30. Juni 2024 in Oberhausen |
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Tagesordnungspunkt: | 9. Verschiedenes |
Antragsteller*in: | Lilli Hampeter (KV Düsseldorf) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 17.05.2024, 22:02 |
V13: Restriktive Bezahlkarte verhindern!
Antragstext
Der Landesverband NRW von Bündnis 90/DIE GRÜNEN
- lehnt die Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete und andere
Empfänger*innen von Sozialleistungen, die sich in ihrer Funktionalität von
einer Girokarte unterscheidet, ab und
- setzt sich für gesellschaftliche Teilhabe von Geflüchteten ein, damit eine
Integration in die Gesellschaft gelingen kann.
Dafür ist es erforderlich Geflüchteten möglichst schnell Teilhabe am
gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Die Einführung einer restriktiven
Bezahlkarte würde dieTeilhabe von Geflüchteten weiter einschränken: So ist
beispielsweise Bargeld häufig Voraussetzung für die Nutzung von Flohmärkten und
Gebrauchtmarktplattformen sowie öffentlichen Toiletten, den Fahrkartenkauf im
ÖPNV, die Teilnahme an Schulaktivitäten, die Bezahlung eines anwaltlichen
Beratungsscheins und vielem mehr. Anderseits sind auch Überweisungen häufig
Voraussetzung für Dauerschuldverträge wie Telefonverträge, sodass den
Betroffenen wesentliche Kommunikationskanäle fehlen. Alle diese Möglichkeiten
müssen für Geflüchtete weiterhin offenstehen. Um die Verwaltungen des Landes und
der Kommunen zu entlasten kann bei Bedarf die Leistung mit Hilfe einer
Girokarten ausgezahlt werden.
Statt in vermeintliche Abschreckung investieren wir in Teilhabe und
gesellschaftlichen Zusammenhalt – sowohl für bereits hier lebende als auch für
ankommende Menschen. Rassismus und Ausgrenzung wirken wir entgegen. Deshalb
stellen wir uns in ganz NRW, im Land und in den Kommunen gegen eine restriktive
Bezahlkarte!
Begründung
Die Idee der Bezahlkarte basiert auf einem grundsätzlichen Misstrauen und Vorurteilen gegenüber Geflüchteten. Der Vorwurf der systematischen Zweckentfremdung der Barleistungen (bspw. durch Überweisungen in Herkunftsländer) lässt sich jedoch wissenschaftlich nicht belegen. Insbesondere Schleuser werden in aller Regel vorab bezahlt. Vielmehr gilt für Geflüchtete das Gleiche wie für alle Menschen in Armut: Nirgendwo ist ein effizienterer Umgang mit Geld zu beobachten.
Ebenso gibt es keine sachlichen Anhaltspunkte dafür, dass die Entscheidung zur Flucht davon beeinflusst wird, ob Leistungen im Aufnahmeland als Geldleistung, Gutscheine oder mithilfe von Bezahlkarten gestellt werden. Insbesondere gibt es keine Belege dafür, dass eine Sachleistungsversorgung und eine Absenkung von Sozialleistung zu weniger Geflüchteten führen.
Stattdessen ist zu befürchten, dass die Einführung und Verwaltung der Bezahlkarten eine finanzielle Belastung darstellt und neue bürokratische Vorgänge erfordert.
Wir lehnen insbesondere die folgenden öffentlich diskutierten Einschränkungen ab:
- Begrenzungen oder Gebühren bei der Bargeldabhebung
- Einschränkungen von Online-Zahlungen und Überweisungen
- Einschränkungen von Warengruppen
- Geographische Einschränkungen der Nutzung
- Klare optische Unterscheidbarkeit von anderen Geldkarten
- Einschränkungen der Persönlichkeitsrechte durch Nutzung der Daten für andere Zwecke als die Abwicklung des Zahlungsverkehrs.
Unterstützer*innen
- Maximilian Fries (KV Düsseldorf)
- Antje Westhues (KV Bochum)
- Karsten Finke (KV Bochum)
- Helena Jamal (KV Essen)
- Anne Jebbari (KV Wuppertal)
- Carlotta Rainoldi (KV Köln)
- Dennis Nawrot (KV Gelsenkirchen)
- Yousra El Makrini (KV Düsseldorf)
- Patrick Jedamzik (KV Gelsenkirchen)
- Sandra Krautscheid (KV Rhein-Sieg)
- Jürgen Waibel (KV Düsseldorf)
- Lukas Mielczarek (KV Düsseldorf)
- Alessandro Stenico (KV Düsseldorf)
- Martina Chalmovsky (KV Düsseldorf)
- Santharupiny David (KV Leverkusen)
- Jean-Philippe Büttner (KV Düsseldorf)
- Salvatore Mancuso (KV Köln)
- Martha Schuldzinski (KV Düsseldorf)
- Oliver Smith (KV Soest)
- Fabian Müller (KV Münster)
- Vera Esders (KV Düsseldorf)
- Thomas Braß (KV Düsseldorf)
- Lukas Sokolowski (KV Düsseldorf)
- Cyrill Ibn Salem (KV Köln)
- Adrianna Gorczyk (KV Gelsenkirchen)