Veranstaltung: | Landesdelegiertenkonferenz 29./30. Juni 2024 in Oberhausen |
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Tagesordnungspunkt: | 9. Verschiedenes |
Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | Landesdelegiertenkonferenz |
Beschlossen am: | 30.06.2024 |
Antragshistorie: | Version 2 |
Wohnraum für alle
Beschlusstext
Wir alle wollen in einer Welt leben ohne Wohnungs- und Obdachlosigkeit! Als
GRÜNE in NRW unterstützen wir deshalb das ambitionierte Ziel von EU, Bundes- und
Landesregierung, diese bis 2030 zu überwinden. Hierzu bedarf es einer umgehenden
konzertierten Kraftanstrengung aller politischen Ebenen sowie neuer Ideen und
Konzepte, wie einem Rechtsanspruch auf menschenwürdiges Wohnen.
Zu einem nötigen Gesamtkonzept gehören auch effektivere Prävention, ein
Sozialrecht, das niemanden aufgrund der Herkunft ausschließt und eine bessere
Versorgung von psychisch und Suchterkrankten. Wir müssen die Kommunen befähigen,
den hierzu notwendigen bezahlbaren Wohnraum bereit zu stellen, Hilfsangebote
auszuweiten und menschenwürdiger zu gestalten. Dazu müssen wir Barrieren und
bürokratische Hürden abbauen, individuelle Bedarfe besser abdecken und
zusätzliche Fachkräfte mobilisieren. Bewährte Konzepte, wie u.a. Housing First,
gilt es flächendeckend in die Praxis umzusetzen. Hierzu wollen wir alle
finanziellen Spielräume im angespannten Landesetat ausnutzen.
Die bisherigen Bemühungen und Instrumente auf Landesebene wollen wir verstetigen
und in einem landesweiten Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit weiterentwickeln:
u.a. die intensive Wohnungsbauförderung, die Landesinitiative “Endlich ein
ZUHAUSE!”, Projekte gegen den Wohnungsverlust, oder die Armutskonferenz.
Laut Integrierter Wohnungsnotfall-Berichterstattung waren 2022 im Land NRW
78.350 Menschen ohne eigene Wohnung, davon leben bis zu 1/3 zeitweise auf der
Straße, gelten also als obdachlos. Tendenz: steigend. Zudem ist von einer
Dunkelziffer auszugehen und manche Gruppen werden gar nicht erfasst.
Obdachlosigkeit ist eine der schwersten und tödlichsten Ausprägungen von Armut
und Wohnungslosigkeit. Das zeigen auch die brutalen Übergriffe in verschiedenen
NRW-Kommunen, die zuletzt zugenommen haben. Gewalt gegen Obdachlose ist
niederträchtig und menschenfeindlich. Das dürfen wir als Gesellschaft nicht
hinnehmen und müssen unserer Schutzverpflichtung nachkommen.
Wohnungs- und Obdachlosigkeit betrifft inzwischen auch viele junge Menschen und
Familien. Sie hat diverse, oft verdeckte Formen, die gerade für Frauen oft mit
gefährlichen Abhängigkeiten einhergehen und sie wird bei Asylbewerber*innen
sogar gesetzlich erzwungen. Deswegen wenden wir uns gegen jede Form von
klischeehafter Darstellung, Stigmatisierung und offener Diskriminierung wie z.B.
durch defensive Architektur oder übermäßig restriktive Stadtordnungen. Eine
Politik, die auf Verdrängung setzt, statt die Ursachen in den Blick zu nehmen
und dort auf Veränderungen zu pochen, ist und bleibt menschenfeindlich.
Dieser Antrag legt den Schwerpunkt auf landesgesetzlich umsetzbare Punkte und
die bessere Unterstützung und Vernetzung der Kommunen.
Strukturelle Fragen
Um Wohnungslosigkeit zu überwinden, brauchen wir ein grundsätzliches Umdenken,
das wohnungslose Menschen nicht als Gefahr für die Gesellschaft, sondern als
Menschen mit gleichen Rechten und gleicher Würde behandelt. Und wir müssen das
rassistische Zwei-Klassen-System von deutschen und nicht-deutschen Wohnungslosen
überwinden, das einer echten Lösung im Wege steht. So wollen wir für flexiblere
Handlungsmöglichkeiten, mehr Rechtssicherheit für Verwaltungsangestellte und
eine menschenwürdige Behandlung aller Betroffenen sorgen. Dazu brauchen wir
deutlich mehr und leichter zugängliche Fördermittel, das dafür nötige - auch
fremdsprachlich geschulte - Fachpersonal sowie eine bessere Vernetzung von
Kommunen, Landschaftsverbänden, Land, Bund und Europäischer Union. Um das zu
erreichen fordern wir:
- ab 2030 einen Rechtsanspruch auf Wohnen
- Aufnahme von Wohnungs- und Obdachlosen als benachteiligte Gruppe im
künftigen Landes-Antidiskriminierungsgesetz
- die konsequente Umsetzung des Wohnraumstärkungsgesetzes und ein neues
Wohnungslosenhilfegesetz in NRW, das landesweite Mindeststandards
definiert
- die Kommunen zu vernetzen und unterstützen mit einer Beratungsstelle im
MAGS zur Beantragung von Fördergeldern sowie einer Online-Plattform mit
Orientierungshilfen anhand von Best Practices-Beispielen
- mehr Integrationsangebote für EU-Bürger*innen und einen alternativen
Finanzierungsweg für Kommunen, die freiwillig dauerhafte Unterbringungen
bieten, in Kooperation von Bund, Land und EU
Prävention
Jede*r neue Wohnungslose ist nicht nur eine persönliche Tragödie, sondern eine
langfristige, kostenintensive Belastung unserer Sozialsysteme. Wer
Wohnungslosigkeit überwinden will, darf deshalb keine neue entstehen lassen, ob
aufgrund von Armut, psychischer Probleme oder fehlender Anschlussunterbringung.
Viele Fälle von Wohnungslosigkeit ließen sich vermeiden, wenn es eine
frühzeitigere Information der in einigen NRW-Kommunen bereits existierenden
Wohnungsfachstellen gäbe. Und wir wissen: Mit niedrigschwelligen Hilfsangeboten
und einer persönlichen Ansprache lässt sich mehr erreichen als mit mehrseitigen
Anschreiben und Antragsformularen in unverständlichem Behördendeutsch. Denn die
erreichen Betroffene oft gar nicht, weil diese aus Angst ihren Briefkasten nicht
leeren. Deshalb fordern wir:
- eine landesweite 24-Stunden-Notfallnummer bei drohendem Wohnraumverlust
und eine automatische Information der Kommune bei Räumungsklagen
- die konsequente Umsetzung des standardisierten Entlassmanagements aus
Strafvollzug, Psychiatrie und Krankenhäusern in NRW, das niemanden auf die
Straße setzt, wo notwendig auch durch gesetzliche Verschärfungen
- die Übernahme von Mietschulden auf Darlehensbasis mit Unterstützung
finanzschwacher Kommunen und stärkere Nutzung der (freiwilligen)
Beschlagnahme mit Wiedereinweisung in die Wohnung
Wohnraum
Wohnungslosigkeit lässt sich nur beenden, indem wir den Betroffenen Wohnraum
bieten, ohne dabei unnötige Hürden aufzubauen. Zum Beispiel mit dem bewährten
Housing First-Konzept statt bürokratischer Wohnbefähigungsprüfungen, die
Betroffene unter Generalverdacht stellen. Vorhandene, zum Wohnen geeignete
Räume, gilt es effektiver zu nutzen und für Wohnungslose verfügbar zu machen,
die aufgrund ihres Status, negativer Schufaeinträge und nicht-vorhandener
Einkünfte keine realistische Chance auf dem regulären Wohnungsmarkt haben. Dazu
brauchen wir auch Mittler zwischen privaten Vermieter*innen und
Hilfsbedürftigen, die helfen, Berührungsängste abzubauen und eine zusätzliche
Ebene der Absicherung schaffen. Die Armutskonkurrenz um bezahlbaren Wohnraum
wollen wir trotz aktuell ungünstiger Rahmenbedingungen mit einer gezielten
Wohnungsbau- und Sanierungsoffensive für NRW reduzieren. Nicht zuletzt ist die
konsequente Nutzung aller rechtlichen Spielräume zu Gunsten wohnungsloser
Menschen erforderlich. Deshalb fordern wir:
- digitalisierte und beschleunigte Bauverfahren, serielles Bauen und einen
Fokus auf Micro-Apartments
- die verbindliche Verankerung von „Wohnraum für Wohnungslose“ in der
Stadtplanung, stärkere Bekämpfung von Zweckentfremdung, einfachere
Zwischennutzung von Leerständen sowie erleichterte Umwandlung von
Büroflächen
- die Förderung Sozialer Wohnraumagenturen, den flächendeckenden und vom
Land, LVR und LWL bezuschussten Ausbau von Housing First-Projekten sowie
Clusterwohnungen für pflegebedürftige Wohnungslose
- attraktivere Landeszuschüsse für den Aufkauf von Belegungsrechten und
konsequente Nutzung von Besetzung-/Benennungsrechten, jeweils mit einer
Mindestquote für obdachlose Menschen
Hilfesystem
Dass Tausende versteckt und menschenunwürdig unter Brückenpfeilern leben, in
Zelten und anderen Behelfsbehausungen, oder in Hauseingängen, anstatt bestehende
Notschlafstellen zu nutzen, muss uns als Gesellschaft ein Warnsignal sein. Uns
spornt es an zu einem modernen Hilfesystem, das bei Betroffenen auf Akzeptanz
stößt und diesen auf Augenhöhe begegnet. Hierzu bedarf es mehr aufsuchende
Sozialarbeit und höhere Standards bei Sicherheit, Privatsphäre und Wohnfläche,
Vorsprechzeiten und Tagesaufenthalten. Individuelle Lebenslagen gilt es stärker
zu berücksichtigen und Ausgrenzungen zu vermeiden. Zudem dürfen Notschlafstellen
und Mehrbettzimmer in Beherbergungsbetrieben keine Dauerlösung sein. Deshalb
fordern wir:
- eine schrittweise Sanierung von Notschlafstellen und Umwidmung in
permanente Unterbringungen, mit Unterstützung finanzschwacher Kommunen
durch Land & Landschaftsverbände
- dass jedem Hilfebedürftigen nach spätestens drei Monaten eine
menschenwürdige Unterbringung, auf Wunsch zumindest in einem
abschließbaren Einzelzimmer, angeboten wird
- dezentralere, (sprach)barrierefreie, zielgruppengerechte Angebote, ob von
Frauen, Familien, Jugendlichen, LGBTQ, Menschen mit Behinderung oder
Haustieren, ohne zu restriktive Hausordnungen
Gesundheit
Obdachlosigkeit ist vor allem auch eine tiefe Wunde in unserem
Gesundheitssystem, das Betroffene durch rechtliche, psycho-soziale und
organisatorische Barrieren ausgrenzt und diskriminiert sowie keine nachhaltige
Behandlung zulässt. Ihre Lebenserwartung liegt aufgrund der vielfältigen
Gefahren des Lebens auf der Straße bei nur 50 Jahren. Wer nicht schon genau
deswegen seine Wohnung verliert, hat in der Folge oft mit psychischen und
Suchtproblemen zu kämpfen. Die aktuellen Angebote reichen hierfür vorne und
hinten nicht aus und sorgen für einen Drehtür-Effekt. Nur eine Abkehr von
repressiver Drogenpolitik sowie garantierte Anschluss-Therapien und -
unterbringungen können das Problem nachhaltig lösen. Deshalb fordern wir u.a.:
- den Zugang aller Betroffenen zur medizinischen Regelversorgung und
weiteren Leistungen der Sozialgesetzbücher und die Einführung eines
anonymen Krankenscheines
- eine angemessene Co-Finanzierung von spezialisierten, niedrigschwelligen
Behandlungsangeboten für Wohnungslose durch das Land und die
Kassenärztlichen Vereinigungen, inkl. aufsuchender Angebote
- einen bedarfsgerechten Ausbau psychiatrischer Einrichtungen und
ausreichend niedrigschwellige, ergebnisoffene und auf Dauer angelegte
Angebote für suchtkranke Obdachlose, wie z.B. Wohngruppen
Fazit
Wir GRÜNE in NRW klagen nicht über Obdachlose, sondern tun etwas konstruktiv
gegen Wohnungslosigkeit. Wir reden nicht nur über Obdachlose, wir reden mit
ihnen! Ebenso wie mit den hunderten engagierten Mitarbeiter*innen der
Wohnungslosenhilfe in NRW, die jeden Tag ihr Bestes geben. Für das Problem und
die Arbeit daran braucht es Transparenz und Sichtbarkeit. Wir setzen uns dafür
ein, dass es auf Landesebene ein Monitoring durch einen jährlichen Bericht gibt.
In diesem Kontext wollen wir den Kommunen ohne adäquate Refinanzierung keine
zusätzlichen Pflichtaufgaben übertragen.
Nur wenn alle politischen Ebenen, inklusive der Landschaftsverbände, eng
zusammenarbeiten, der Bundesgesetzgeber die nötige Flexibilisierung des
Sozialrechts vornimmt und die EU als Initiator der Zielvorgabe 2030 stärker in
die Verantwortung tritt, ist ein Erfolg realistisch. Wir in NRW leisten dazu,
was wir leisten können. Denn wir wollen Wohnungs- und Obdachlosigkeit wirklich
überwinden!