Veranstaltung: | Landesdelegiertenkonferenz 24./25. Mai 2025 in Köln |
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Tagesordnungspunkt: | 8. Verschiedenes |
Antragsteller*in: | Julia Höller (KV Bonn) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 10.04.2025, 07:54 |
V2: Katastrophenschutz in NRW stärken: Verpflichtende Ausbildung und Übung retten Leben
Antragstext
Die Krisen der vergangenen Jahre haben deutlich gemacht, wie verwundbar wir als
Gesellschaft sind. Ob Klimakrise, Corona-Pandemie, der russische Angriffskrieg
oder hybride Bedrohungen in Form von zunehmenden Cyberangriffen: Wir müssen als
Gesellschaft resilienter werden und uns in NRW noch besser gegenüber Krisen und
Katastrophen aufstellen.
Die Überschwemmungen, Stürme oder Dürren der letzten Jahre machen deutlich: Ein
funktionierender Katastrophenschutz wird vor dem Hintergrund zunehmender
Extremwetterereignisse immer wichtiger. Das Hochwasser an Ahr und Erft im Jahr
2021, bei dem 135 Menschen ihr Leben verloren haben, bleibt uns stets im
Gedächtnis und ist eine Mahnung, dass wir uns schon jetzt besser vorbereiten
müssen.
Der Katastrophenschutz in Deutschland liegt in der Verantwortung der Länder, die
diesen gesetzlich regeln, koordinieren und finanziell unterstützen. Es ist die
Aufgabe des Landes, die richtigen Weichen zu stellen. Klar ist:
Hundertprozentige Sicherheit wird es nicht geben, aber wir können dafür sorgen,
dass wir bestmöglich vorbereitet sind. NRW ist hierbei auf einem sehr guten Weg.
Das Land NRW hat auf der Grundlage der Empfehlungen des nach der
Hochwasserkatastrophe 2021 einberufenen „Kompetenzteam Katastrophenschutz“ schon
einige Maßnahmen auf den Weg gebracht. Mit dem Aufbau der Landesstelle für
Katastrophenschutz wird das Land eine stärkere koordinierende Funktion einnehmen
und rund um die Uhr mögliche Gefahrenlagen analysieren. Mit dem Förderprogramm
für Sirenen investiert das Land in die Warninfrastruktur und mit dem Aufbau
eines landesweiten Katastrophenschutzlagers erhöht das Land die Kapazitäten für
die Bewältigung von Katastrophen. Darüber hinaus wird das Gesetz über den
Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) noch in diesem
Jahr novelliert. Damit besteht die Möglichkeit, viele kleine Stellschrauben so
zu justieren, dass der Katastrophenschutz in seiner Breite gestärkt wird. Nach
den Empfehlungen des Kompetenzteams steht bereits fest, dass mit der Reform des
BHKG die Landeszuständigkeit gestärkt, eine verbindliche
Katastrophenschutzbedarfsplanung und verpflichtende Krisenstäbe im
kreisangehörigen Raum eingeführt und ein Gesamtkonzept Warnung erstellt werden
soll. Das alles sind wichtige Ansätze, die den Katastrophenschutz in NRW
voranbringen werden.
Mit dem 10-Punkte Plan “Sicherheit statt Populismus” fordern Grüne
Innenpolitiker*innen u.a. auch aus NRW heraus, länderübergreifend jährliche
Übungen an einem bundesweiten Bevölkerungsschutztag und eine Stärkung des
Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), um die Ausbildung
und Fortbildung von Helfer*innen zu fördern.
In dieser Reihe steht auch dieser Antrag, der die Themen Ausbildung, Fortbildung
und Übungen und damit die Menschen im Katastrophenschutz in den Vordergrund
stellt. Bei all den Debatten um Finanzierung, Strukturen und Infrastrukturen,
muss der Fokus weiter auf den Menschen im Katastrophenschutz liegen. Sie sind
es, die im Ernstfall den Unterschied machen.
Das Land muss auch hier den Mut haben, Verbindlichkeiten einzuführen und Geld in
die Hand zu nehmen, um die Menschen im Katastrophenschutz bestmöglich auf ihre
Aufgaben vorzubereiten: Ausbildung und Übungen sind dabei ein echter
Gamechanger, sie retten im Ernstfall Leben. Das gilt sowohl für hauptamtliche
Einsatzkräfte bei Feuerwehr und Rettungsdienst als auch für die ehrenamtlichen
Einsatzkräfte und die Entscheidungsträger*innen in Politik und Verwaltung.
Im Katastrophenfall stehen nicht nur die Berufsfeuerwehren und hauptamtlichen
Rettungsdienste, sondern auch eine erheblich größere Zahl an Ehrenamtlichen
bereit. In NRW sind das mehr als 100.000 Ehrenamtliche Einsatzkräfte in der
freiwilligen Feuerwehr, den anerkannten Hilfsorganisationen oder dem Technischen
Hilfswerk. Ohne diese ehrenamtlichen Einsatzkräfte wäre unser Katastrophenschutz
nicht aufrechtzuerhalten. Das Land muss die Rahmenbedingungen schaffen, damit
diese Menschen ihre Aufgabe bestmöglich erledigen können. Weil im Ernstfall jede
helfende Hand zählt,
Wir fordern deshalb, diesen Einsatzkräften eine fundierte Ausbildung und die
bestmögliche Unterstützung zu bieten, damit sie im Krisenfall professionell und
effizient handeln können. Wenn jede Minute zählt, braucht es eingespielte
Strukturen, klare Abläufe und vor allem hervorragend ausgebildete Einsatzkräfte.
Für ehrenamtliche Einsatzkräfte des Katastrophenschutzes ist es oft eine große
Herausforderung, langwierige Aus- und Weiterbildungen mit Beruf, Familie und
anderen Verpflichtungen zu vereinbaren. Die hohen zeitlichen Anforderungen
schrecken viele potenzielle Helfer*innen ab. Hier muss das Land für bessere
Rahmenbedingungen sorgen – etwa durch vereinfachte Freistellungsregelungen und
Anreize für ehrenamtliches Engagement. Das Land muss regeln, dass ehrenamtliche
Einsatzkräfte leichter für Einsätze, Ausbildungen und Übungen freigestellt
werden – ohne Angst vor finanziellen oder beruflichen Nachteilen. Das heißt
gleichzeitig auch, dass es keinen Unterschied machen darf, wo ich mich
engagiere. Ob bei der Freiwilligen Feuerwehr oder bei einer Hilfsorganisation:
Alle Ehrenamtlichen Helfer*innen sollen rechtlich gleichgestellt werden und
diese Gleichstellung muss auch in der Kommune vor Ort geübt und gelebt werden.
Fachliche Eignung ist nicht nur für die ehrenamtlichen Einsatzkräfte, sondern
auch für die Verantwortungsträger*innen in der Verwaltung essenziell, die im
Krisenfall schnell Entscheidungen treffen müssen. Deshalb müssen Ausbildung und
Übungen verbindlich festgeschrieben werden. Eine fachlich solide Ausbildung und
regelmäßige Übungen sind notwendig, damit die Entscheider*innen im
Katastrophenfall das nötige Wissen und die praktischen Fähigkeiten haben,
schnell und effektiv auf komplexe Situationen reagieren zu können. Durch
kontinuierliches Training können sie ihre Entscheidungsfähigkeit, Kommunikation
und Koordination verbessern, was entscheidend ist, um die Krisenbewältigung
effizient zu gestalten und die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten. Das
gilt auch für alle Entscheider*innen, die in der Vergangenheit keine Erfahrungen
mit dem Thema Krisenmanagement sammeln mussten. Verbindliche Aus- und
Fortbildungen, an der Bundesakademie für Bevölkerungsschutz und Zivile
Verteidigung (BABZ) oder dem Institut der Feuerwehr (IdF) können sicherstellen,
dass Entscheidungsträger*innen in der Krise handlungsfähig sind und das überall
in NRW.
Begründung
Siehe Antrag
Unterstützer*innen
- Eileen Woestmann (KV Köln)
- Dorothea Deppermann (KV Münster)
- Arne Claßen (KV Bonn)
- Lisa Schultze (KV Dortmund)
- Oliver Smith (KV Soest)
- Jule Wenzel (KV Duisburg)
- Jutta Maybaum (KV Soest)
- Astrid Vogelheim (KV Aachen)
- Ute Hennig (KV Bonn)
- Anneliese Niehoff (KV Bonn)
- Friederike Schleinitz (KV Bonn)
- Malte Lömpcke (KV Bonn)
- Ursula Bach (KV Bonn)
- Daniel Jost (KV Bonn)
- Christina Osei (KV Bielefeld)
- Janosch Dahmen (KV Ennepe-Ruhr)
- Vincent Glasow (KV Bonn)
- Fee Quast (KV Bonn)
- Ursula Stark Urrestarazu (KV Bonn)
- Dominik Schneider (KV Köln)
- Torben Keiser (KV Bonn)
- Meral Thoms (KV Viersen)
- Anja Lamodke (KV Bonn)
- Ilona Schäfer (KV Wuppertal)
- Irene Mihalic (KV Gelsenkirchen)
- Nicole Unterseh (KV Bonn)
- Marc Kersten (KV Köln)
- Yvonne Frey (KV Bonn)
- Susanne Meyer-Teschendorf (KV Bonn)
- Julia Eisentraut (KV Lippe)
- Mimont Bousroufi (KV Bonn)
- Tobias Philipsen (KV Bonn)
Änderungsanträge
- 88515 (Dennis Sonne (KV Coesfeld), Eingereicht)