| Veranstaltung: | Landesdelegiertenkonferenz 24./25. Mai 2025 in Köln | 
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 8. Verschiedenes | 
| Status: | Beschluss | 
| Beschluss durch: | Landesdelegiertenkonferenz | 
| Beschlossen am: | 25.05.2025 | 
| Antragshistorie: | Version 2   | 
Katastrophenschutz in NRW stärken: Verpflichtende Ausbildung und Übung für Einsatzkräfte und Entscheidungsträger*innen retten Leben
Beschlusstext
Die Krisen der vergangenen Jahre haben deutlich gemacht, wie verwundbar wir als 
Gesellschaft sind. Ob Klimakrise, Corona-Pandemie, der russische Angriffskrieg 
oder hybride Bedrohungen in Form von zunehmenden Cyberangriffen: Wir müssen als 
Gesellschaft resilienter werden und uns in NRW noch besser gegenüber Krisen und 
Katastrophen aufstellen. 
Die Überschwemmungen, Stürme oder Dürren der letzten Jahre machen deutlich: Ein 
funktionierender Katastrophenschutz wird vor dem Hintergrund zunehmender 
Extremwetterereignisse immer wichtiger. Das Hochwasser an Ahr und Erft im Jahr 
2021, bei dem 135 Menschen ihr Leben verloren haben, bleibt uns stets im 
Gedächtnis und ist eine Mahnung, dass wir uns schon jetzt besser vorbereiten 
müssen.
Wir GRÜNE setzen uns für einen konsequenten Klimaschutz ein. Nicht als 
Selbstzweck, sondern damit die vom Menschen verursachte Klimakrise nicht zur 
Katastrophe für uns alle wird.
Viele Auswirkungen werden sich nicht mehr verhindern lassen, weshalb 
Klimaanpassungsmaßnahmen Hand in Hand mit Klimaschutzmaßnahmen gehen müssen.
Zur Bewältigung dieser Ereignisse – von Hochwasser und Dürre bis hin zu den 
Auswirkungen hybrider Kriegsführung – braucht es einen stark aufgestellten 
Katastrophenschutz.
Der Katastrophenschutz in Deutschland liegt in der Verantwortung der Länder, die 
diesen gesetzlich regeln, koordinieren und finanziell unterstützen. Es ist die 
Aufgabe des Landes, die richtigen Weichen zu stellen. Klar ist: 
Hundertprozentige Sicherheit wird es nicht geben, aber wir können dafür sorgen, 
dass wir bestmöglich vorbereitet sind. NRW ist hierbei auf einem sehr guten Weg.
Das Land NRW hat auf der Grundlage der Empfehlungen des nach der 
Hochwasserkatastrophe 2021 einberufenen „Kompetenzteam Katastrophenschutz“ schon 
einige Maßnahmen auf den Weg gebracht. Mit dem Aufbau der Landesstelle für 
Katastrophenschutz wird das Land eine stärkere koordinierende Funktion einnehmen 
und rund um die Uhr mögliche Gefahrenlagen analysieren. Mit dem Förderprogramm 
für Sirenen investiert das Land in die Warninfrastruktur und mit dem Aufbau 
eines landesweiten Katastrophenschutzlagers erhöht das Land die Kapazitäten für 
die Bewältigung von Katastrophen. Darüber hinaus wird das Gesetz über den 
Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) noch in diesem 
Jahr novelliert. Damit besteht die Möglichkeit, viele kleine Stellschrauben so 
zu justieren, dass der Katastrophenschutz in seiner Breite gestärkt wird. Nach 
den Empfehlungen des Kompetenzteams steht bereits fest, dass mit der Reform des 
BHKG die Landeszuständigkeit gestärkt, eine verbindliche 
Katastrophenschutzbedarfsplanung und verpflichtende Krisenstäbe im 
kreisangehörigen Raum eingeführt und ein Gesamtkonzept Warnung erstellt werden 
soll. Das alles sind wichtige Ansätze, die den Katastrophenschutz in NRW 
voranbringen werden.
Mit dem 10-Punkte-Plan “Sicherheit statt Populismus” fordern Grüne 
Innenpolitiker*innen u.a. auch aus NRW heraus, länderübergreifend jährliche 
Übungen an einem bundesweiten Bevölkerungsschutztag und eine Stärkung des 
Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), um die Ausbildung 
und Fortbildung von Helfer*innen zu fördern.
In dieser Reihe steht auch dieser Antrag, der die Themen Ausbildung, Fortbildung 
und Übungen und damit die Menschen im Katastrophenschutz in den Vordergrund 
stellt. Bei all den Debatten um Finanzierung, Strukturen und Infrastrukturen, 
muss der Fokus weiter auf den Menschen im Katastrophenschutz liegen. Sie sind 
es, die im Ernstfall den Unterschied machen.
Die Vereinten Nationen haben in ihrer Untersuchung im Jahr 2023 zur Umsetzung 
der UN-Behindertenrechtskonvention – insbesondere im Hinblick auf Artikel 11 – 
wiederholt das Fehlen einer übergreifenden, inklusiven und 
menschenrechtsbasierten Strategie für den Umgang mit Gefahrensituationen und 
humanitären Notlagen in Deutschland kritisiert. Diskussionen über inklusives 
Notfall- und Krisenmanagement sollten längst nicht mehr die Frage des „Ob?“, 
sondern die des „Wie?“ stellen.
Im Sommer 2021 verstarben bei der Hochwasserkatastrophe im Ahrtal 12 Menschen 
mit Behinderungen in einer Einrichtung der Lebenshilfe, weil sie nicht gerettet 
werden konnten. Der Umgang mit Menschen mit Behinderungen muss verpflichtender 
Bestandteil von Katastrophenschutzübungen, Aus- und Fortbildungen sein, um die 
Handlungssicherheit der Einsatzkräfte zu erhöhen und so dafür zu sorgen, dass 
bei zukünftigen Katastrophen alle Menschen, unabhängig von Behinderungen, 
gerettet werden können.
Das Land muss auch hier den Mut haben, Verbindlichkeiten einzuführen und Geld in 
die Hand zu nehmen, um die Menschen im Katastrophenschutz bestmöglich auf ihre 
Aufgaben vorzubereiten: Ausbildung und Übungen sind dabei ein echter 
Gamechanger, sie retten im Ernstfall Leben. Das gilt sowohl für hauptamtliche 
Einsatzkräfte bei Feuerwehr und Rettungsdienst als auch für die ehrenamtlichen 
Einsatzkräfte und die Entscheidungsträger*innen in Politik und Verwaltung.
Im Katastrophenfall stehen nicht nur die Berufsfeuerwehren und hauptamtlichen 
Rettungsdienste, sondern auch eine erheblich größere Zahl an Ehrenamtlichen 
bereit. In NRW sind das mehr als 100.000 Ehrenamtliche Einsatzkräfte in der 
Freiwilligen Feuerwehr, den anerkannten Hilfsorganisationen oder dem Technischen 
Hilfswerk. Ohne diese ehrenamtlichen Einsatzkräfte wäre unser Katastrophenschutz 
nicht aufrechtzuerhalten. Das Land muss die Rahmenbedingungen schaffen, damit 
diese Menschen ihre Aufgabe bestmöglich erledigen können. Weil im Ernstfall jede 
helfende Hand zählt.
Wir fordern deshalb, diesen Einsatzkräften eine fundierte Ausbildung und die 
bestmögliche Unterstützung zu bieten, damit sie im Krisenfall professionell und 
effizient handeln können. Wenn jede Minute zählt, braucht es eingespielte 
Strukturen, klare Abläufe und vor allem hervorragend ausgebildete Einsatzkräfte.
Für ehrenamtliche Einsatzkräfte des Katastrophenschutzes ist es oft eine große 
Herausforderung, langwierige Aus- und Weiterbildungen mit Beruf, Familie und 
anderen Verpflichtungen zu vereinbaren. Die hohen zeitlichen Anforderungen 
schrecken viele potenzielle Helfer*innen ab. Hier muss das Land für bessere 
Rahmenbedingungen sorgen – etwa durch vereinfachte Freistellungsregelungen und 
Anreize für ehrenamtliches Engagement. Das Land muss regeln, dass ehrenamtliche 
Einsatzkräfte leichter für Einsätze, Ausbildungen und Übungen freigestellt 
werden – ohne Angst vor finanziellen oder beruflichen Nachteilen. Das heißt 
gleichzeitig auch, dass es keinen Unterschied machen darf, wo ich mich 
engagiere. Ob bei der Freiwilligen Feuerwehr oder bei einer Hilfsorganisation: 
Alle Ehrenamtlichen Helfer*innen sollen rechtlich gleichgestellt werden und 
diese Gleichstellung muss auch in der Kommune vor Ort geübt und gelebt werden. 
Fachliche Eignung ist nicht nur für die ehrenamtlichen Einsatzkräfte, sondern 
auch für die Verantwortungsträger*innen in der Verwaltung essenziell, die im 
Krisenfall schnell Entscheidungen treffen müssen. Deshalb müssen Ausbildung und 
Übungen verbindlich festgeschrieben werden. Eine fachlich solide Ausbildung und 
regelmäßige Übungen sind notwendig, damit die Entscheider*innen im 
Katastrophenfall das nötige Wissen und die praktischen Fähigkeiten haben, 
schnell und effektiv auf komplexe Situationen reagieren zu können. Durch 
kontinuierliches Training können sie ihre Entscheidungsfähigkeit, Kommunikation 
und Koordination verbessern, was entscheidend ist, um die Krisenbewältigung 
effizient zu gestalten und die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten. Das 
gilt auch für alle Entscheider*innen, die in der Vergangenheit keine Erfahrungen 
mit dem Thema Krisenmanagement sammeln mussten. Verbindliche Aus- und 
Fortbildungen an der Bundesakademie für Bevölkerungsschutz und Zivile 
Verteidigung (BABZ) oder dem Institut der Feuerwehr (IdF) können sicherstellen, 
dass Entscheidungsträger*innen in der Krise handlungsfähig sind und das überall 
in NRW. 
Egal ob ehrenamtliche Einsatzkräfte, hauptamtliche Einsatzkräfte oder 
Entscheider*innen in Krisenstäben – nur mit guter Ausbildung und regelmäßigen 
Übungen kann im Ernstfall schnell, sicher und koordiniert gehandelt werden, um 
Menschenleben zu retten.