Jede*r Jurastudierende hat Erfahrungen, ob selbst oder durch andere, mit dem hohen psychischen Druck gemacht, der mit dem Staatsexamen einhergeht. Wirtschaftlicher Druck, die hohe Bedeutung der einzelnen Prüfungsleistungen und unklare Bewertungsmaßstäbe im Studium sind nicht ausreichend gelöst. Durch mehr Möglichkeiten der Wiederholung und Verbesserung können wir den Druck ein Stück weit reduzieren, ohne die Standards zu senken.
Die Praktische Studienzeit muss momentan innerhalb der vorlesungsfreien Zeit abgeleistet werden. Sie darf dabei höchstens in drei Teile aufgeteilt werden. Die Praktika finden zumeist ohne oder sehr geringer Entlohnung statt. Für Menschen, die während des Studiums arbeiten oder etwa Care Arbeit übernehmen müssen ist das oft ein Problem. Mit einer Veränderung hin, etwa zur Anrechnung von beruflicher Erfahrung – vor oder während- des Jurastudiums im juristischen Bereich kann diese Problem verringern. Eine Anerkennung etwa von Arbeit in einer Law Clinic fördert Engagement. Die Möglichkeit, Praktika nicht in Vollzeit bzw. am Stück absolvieren zu können, kann die Situation für Menschen mit Careverantwortung reduzieren. Gleichzeitig führt dies nicht zu einer Absenkung des Ausbildungsstandards.
Die Wartezeiten für den Beginn des Referendariats liegen derzeit zum Teil über einem Jahr. Dies zwingt Betroffene dazu übergangsweise Erwerbstätigkeiten aufzunehmen, auch wenn sie ihre Ausbildung möglichst schnell abschließen möchten. Die Wartezeit führt außerdem dazu, dass weniger Absolvent*innen als möglich das zweite Staatsexamen ablegen und entsprechend auch später der Justiz zur Verfügung stehen.
Der Lernmonat ermöglicht allen die notwendige Vorbereitung auf das zweite Examen, unabhängig davon, in welcher Station sie eingestellt sind und zu welchen Bedingungen sie arbeiten. Viele (Groß)kanzleien bieten ihren Referendar*innen die Möglichkeit zum gut bezahlten „Tauchen“, also der Vorbereitung während der eigentlichen Ausbildungszeit, während Referendar*innen in kleineren Kanzleien und anderen Stationen ungleich weniger Lernzeit haben. Diese ungleichen Voraussetzungen für das zweite Examen möchten wir abschwächen.