Eine flächendeckende Einrichtung von Häusern des Jugendrechts ist nicht zielführend und geht mit erheblichen Kosten und einem hohen bürokratischen Aufwand einher. Deshalb sollte die Ausweitung bedarfsgerecht geprüft werden, beispielsweise Anhand von Fallzahlen oder bestehenden Kooperationsstrukturen. Wer an den Entscheidungen über das eigene Leben beteiligt wird, übernimmt eher Verantwortung für ein straffreies Leben. Deshalb ist es erforderlich, die Partizipation der beschuldigten Jugendlichen an den Abläufen innerhalb der Häuser des Jugendrechts zu stärken.
| Kapitel: | Ein Land der Freiheit, Sicherheit und Erneuerung |
|---|---|
| Antragsteller*in: | LAG Demokratie und Recht (dort beschlossen am: 21.10.2026) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | Gestern, 12:44 |