Die vorgesehene Untersuchung durch eine nicht benachbarte Kreispolizeibehörde schafft räumliche Distanz, aber noch keine vollständige institutionelle Unabhängigkeit. Bei Todesfällen und lebensgefährlichen Verletzungen ist ein besonders hohes Maß an Vertrauen, Transparenz und Nachvollziehbarkeit erforderlich.
Eine getrennte Ermittlungsstruktur schützt sowohl Betroffene und Angehörige als auch Polizeibeschäftigte vor dem Eindruck gegenseitiger Rücksichtnahme. Sie stärkt eine rechtsstaatliche Fehlerkultur und die Legtimität staatlichen Handelns.