Veranstaltung: | Zeit für Deine Ideen - Projekte zum Landtagswahlprogramm 2022-2027 |
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Tagesordnungspunkt: | NRW mitbestimmen – mit diesen Projekten stärken wir das Fundament unserer offenen Demokratie (Demokratie, Innen und Recht, Datenschutz und bürgernahe Verwaltung, Medien und Kultur, …) |
Antragsteller*in: | LAG Demokratie und Recht (dort beschlossen am: 08.05.2021) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 29.05.2021, 19:24 |
D-14: Bei Wahlen keine Stimmen wegwerfen durch 5 %-Klausel
Kurzbeschreibung des Projekts, inklusive Beschreibung des Alltagsbezugs/-nutzen für die Wähler*innen
Wir Grüne in NRW wollen, dass die Stimmen aller Wähler*innen gleich viel Wert sind, ohne auf den stabilisierenden Effekt der 5 %-Hürde zu verzichten. Das schaffen wir mit einer “Alternativstimme”, bei der man statt eines Kreuzes die Parteien/Kandidat*innen in der Reihenfolge ihrer Präferenz auswählen können. So verfallen die Stimmen der Anhänger*innen von Kleinstparteien nicht, wenn Sie eine Zweitpräferenz für eine größere Partei abgeben. Auf diese Weise lassen sich auch Stichwahlen vermeiden.
Welches übergeordnete Ziel setzt das Projekt um (z.B. Verkehrswende)?
Mehr Chancengleichheit bei politischer Beteiligung
Chancen UND Schwachstellen/Angriffspunkte mit Blick auf Wähler*innen und Bündnispartner*innen
+ die Wähler*innen von Kleinstparteien sehen uns als Alliierten (wie im EP)
+ Entschärfung des Konflikts z.B. mit Klimaliste
+ Wahlsystem entwickelt sich organisch weiter, Wahlzettel sehen aus wie bisher
+ Alternativstimme ist optional, ein einzelnes Kreuz zu setzen weiter möglichen
+ überfordert die Wähler nicht mit meterlangen Stimmzetteln
+ verhindert unquotierte Fraktionen wie es bei Kumulieren & Panaschieren möglich ist
Worin besteht der Beitrag zur Schärfung des grünen Profils, worin die Möglichkeit der kommunikativen
Grüne zeigen ein Gefühl für Fairness
Appell an Gerechtigkeitsgefühl: “Auch Deine Stimme muss zählen”
Wie wird das Projekt konkret umgesetzt (verwaltungstechnisch, rechtlich, finanziell, zeitlich?
Durch eine Änderung des Landeswahlgesetzes. Zusätzliche Kosten dürften sehr begrenzt sein. Im Zweifelsfall verlängern sich dadurch die Auszählungszeiten durch ehrenamtliche Wahlhelfer*innen.