Veranstaltung: | Zeit für Deine Ideen - Projekte zum Landtagswahlprogramm 2022-2027 |
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Tagesordnungspunkt: | NRW mitbestimmen – mit diesen Projekten stärken wir das Fundament unserer offenen Demokratie (Demokratie, Innen und Recht, Datenschutz und bürgernahe Verwaltung, Medien und Kultur, …) |
Antragsteller*in: | Stefan Engstfeld (MdL) & Marc Kersten (KV Köln) (dort beschlossen am: 28.05.2021) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 29.05.2021, 17:16 |
D-10: Entlastung der Justiz und Justizvollzugsanstalten
Kurzbeschreibung des Projekts, inklusive Beschreibung des Alltagsbezugs/-nutzen für die Wähler*innen
Wir wollen, dass in NRW niemand wegen Bagatelldelikten zu einer Haftstrafe verurteilt wird. Hierzu werden wir Rahmenvereinbarungen mit den Verkehrsverbünden abschließen, um ticketloses Fahren als nicht anzuzeigenden Vertragskonflikt einzustufen, wie andere Schuldverhältnisse mit anschließendem Inkassoverfahren. Zudem wollen wir die NRW-Richtlinien zur Anwendung des § 31a Absatz 1 des BtMG liberalisieren, angelehnt an die Bestimmungen in Bremen und Berlin, mit einem Cannabis-Grenzwert von 15g.
Welches übergeordnete Ziel setzt das Projekt um (z.B. Verkehrswende)?
Entlastung der Justiz
Chancen UND Schwachstellen/Angriffspunkte mit Blick auf Wähler*innen und Bündnispartner*innen
mehr Selbstbestimmung für Konsument:innen
Entlastung der Staatsanwaltschaften und Gerichte
Entlastung der JVAen
Weniger “Drogenkarrieren” im Knast
Maßnahme, die vor allem ökonomisch benachteiligten Gruppen und Abhängigen hilft
die Verkehrsverbünde werden einen finanziellen Ausgleich fordern
Worin besteht der Beitrag zur Schärfung des grünen Profils, worin die Möglichkeit der kommunikativen
Sicherheitsbehörden können sich auf wirklich wichtige Verbrechen/Gefahren konzentrieren
Recht auf Rausch für erwachsene Konsument:innen
Wie wird das Projekt konkret umgesetzt (verwaltungstechnisch, rechtlich, finanziell, zeitlich?
Neue Rahmenvereinbarungen mit Verkehrsverbünden wie VRR und VRS, ggf. mit Ausgleichszahlungen für entgangene Entgelte
Subventionshöhen für Verkehrsverbünde werden von Complicance abhängig gemacht
Änderung des Gemeinsamen Runderlasses des NRW-Justizministeriums (4630 - III. 7 "IMA") und des Ministeriums für Inneres und Kommunales (42 – 62.15.01) vom 19. Mai 2011