Veranstaltung: | Zeit für Deine Ideen - Projekte zum Landtagswahlprogramm 2022-2027 |
---|---|
Tagesordnungspunkt: | NRW ökologisch bewahren – mit diesen Projekten sichern wir unsere natürlichen Lebensgrundlagen (Klimaschutz und Energie, Ökologie, Wald, Landwirtschaft, Tierschutz, …) |
Antragsteller*in: | LAG Ökologie (dort beschlossen am: 15.05.2021) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 22.05.2021, 14:03 |
Ö-6: Gründung einer „Stiftung für das Naturerbe NRW“
Kurzbeschreibung des Projekts, inklusive Beschreibung des Alltagsbezugs/-nutzen für die Wähler*innen
Naturschutzgebiete, die Lebensraum bedrohter Tier- und Pflanzenarten sind, müssen dauerhaft geschützt werden. Das Land NRW überträgt dazu sein Grundeigentum innerhalb von Schutzgebieten in eine rechtlich selbstständige „Stiftung für das Naturerbe in NRW“ und schützt sie damit dauerhaft vor Privatisierung. Gemeinsam mit Ausgleichsflächen und Zustiftungen entsteht unser gemeinsames Naturerbe, von dem jedeR BürgerIn vor Ort einen Teil erleben kann, da es in allen Landesteilen präsent ist.
Welches übergeordnete Ziel setzt das Projekt um (z.B. Verkehrswende)?
Umsetzung der NRW-Biodiversitätsstrategie und Schaffung eines Biotopverbundes
Chancen UND Schwachstellen/Angriffspunkte mit Blick auf Wähler*innen und Bündnispartner*innen
+ Biodiversitätsschutz praktisch und für jedeN erlebbar umsetzen
+ Langfristigkeit und Ewigkeitsgedanken umsetzen
- Wiederstand aus den Ministerien und nachgeordneten Stellen, da Einflussverlust befürchtet wird
- das Land NRW entreichert sich zugunsten einer Stiftung
Worin besteht der Beitrag zur Schärfung des grünen Profils, worin die Möglichkeit der kommunikativen
Mit der populären Stiftungsidee greifen wir den Wunsch nach langfristiger Verlässlichkeit im Natur- und Umweltschutz auf und machen wertkonservativen BürgerInnen sowie Naturschützern ein wichtiges programmatisches Angebot.
Wie wird das Projekt konkret umgesetzt (verwaltungstechnisch, rechtlich, finanziell, zeitlich?
Das Projekt kann durch einen einfachen Parlamentsbeschluss zur Gründung der Stiftung umgesetzt werden. Die Übertragung der Grundstücke folgt dann im Rahmen des Landeshaushaltsgesetzes.
Die Ausarbeitung einer Stiftungssatzung, die auch die Einbindung der Zivilgesellschaft beinhaltet, kann vom zuständigen Umweltministerium veranlasst werden.
Schon im letzten rot-grünen Koalitionsvertrag für NRW war das Projekt vorgesehen, wurde dann aber leider nicht umgesetzt. Der Bund hat es mit seinem nationalen Naturerbe vorgemacht und – vor allem aus dem DDR-Vermögen sowie ehemals militärischen Liegenschaften (Truppenübungsplätzen) – das Nationale Naturerbe geschaffen (https://www.dbu.de/naturerbe/). NRW könnte mittelfristig unter Einbeziehung seiner Wald- und Offenlandflächen rund 160.000 ha in eine Stiftung „Naturerbe NRW“ einbringen und damit dauerhaft vor Privatisierung schützen und einen wesentlichen Beitrag für einen landesweiten Biotopverbund leisten.
Unterstützer*innen
- Karen Schomberg (KV Rhein-Kreis-Neuss)
- Achim Kruse (KV Gütersloh)
- Rolf Beu (KV Bonn)
- Sabine Wendt (KV Gütersloh)
- Christine Dembinsky (KV Soest)
- Manuela Köninger (KV Siegen-Wittgenstein)
- Johannes Tobias Habermann (KV Dortmund)
- Stephanie Schmidt (KV Unna)
- Jörg Thiele (KV Krefeld)