Veranstaltung: | Zeit für Deine Ideen - Projekte zum Landtagswahlprogramm 2022-2027 |
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Tagesordnungspunkt: | NRW mitbestimmen – mit diesen Projekten stärken wir das Fundament unserer offenen Demokratie (Demokratie, Innen und Recht, Datenschutz und bürgernahe Verwaltung, Medien und Kultur, …) |
Antragsteller*in: | LAG Säkulare Grüne (dort beschlossen am: 30.05.2021) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 31.05.2021, 18:38 |
D-40: Offenbarungszwangverbot ernst nehmen: Justiz und Staat brauchen keine religiösen Beteuerungsformeln
Kurzbeschreibung des Projekts, inklusive Beschreibung des Alltagsbezugs/-nutzen für die Wähler*innen
NRW kennt alseines der letzten Bundesländer die religiöse Beteuerungsformel als Standard. Die öffentliche Bekundung eines religiösen Bekenntnisses an dieser Stelle entbehrt jeder Begründung und segregiert diejenigen, die sich hieran nicht beteiligen wollen. Andere Bundesländer zeigen, dass die Standardformulierung die Beteuerungsform nicht beinhalten muss. Die Schweiz kenntreligiöse Beteuerungfomen weder bei der Vereidigung von BeamtInnen, ParlamentarierInnen noch vor Gericht.
Welches übergeordnete Ziel setzt das Projekt um (z.B. Verkehrswende)?
Modernisierung des Staates und der Justiz, One Law for All, Religionsfreiheit
Chancen UND Schwachstellen/Angriffspunkte mit Blick auf Wähler*innen und Bündnispartner*innen
Das Projekt kann einerseits teilweise nur durch eine Verfassungsänderung angegangen werden. Andererseits ist es glücklicherweise über Parteigrenzen hinweg unstrittig, da heutige JuristInnen in der Realität nicht auf einen religiösen Wahrheitsanspruch rekurrieren.
Worin besteht der Beitrag zur Schärfung des grünen Profils, worin die Möglichkeit der kommunikativen
Wir sind eine moderne Partei, die sich an Verwaltungreformen herantraut und der Religionsfreiheit institutionell Rechnung trägt. Öffentliche Akte sollten keine irrationalen Elemente beinhalten bzw. diese eindeutig den Individuen zuordnen. Die Eidesformel sollte als Teil einer sachlichen Verständnisses der Verwaltungskultur und die Unparteilichkeit der Verwaltung öffentlich darstellen.
Wie wird das Projekt konkret umgesetzt (verwaltungstechnisch, rechtlich, finanziell, zeitlich?
Gesetzesänderungsverfahren durch den Landtag NRW, Umsetzung in der Landesverfassung, sowie nachrangigeren Gesetzen wie dem VerfGHG NRW, SchAG NRW, im LRIStaG und in der DVOzÖbVIG , bei denen die Formulierung aber schlicht angepasst würde.