| Antrag | Antragsteller*in | Verfahrensvorschlag |
|---|---|---|
| F-01 | Landesvorstand NRW (dort beschlossen am: 25.09.2025) |
Verfahrensvorschlag
Abstimmung: Begrüßung & Formalia
Abstimmung: Wahl des LPR-Präsidiums
Abstimmung: Leitantrag vom Landesvorstand
| Antrag | Antragsteller*in | Verfahrensvorschlag |
|---|---|---|
| L-01 | Landesparteirat (dort beschlossen am: 16.11.2025) |
Abstimmung: Verschiedenes
| Antrag | Antragsteller*in | Verfahrensvorschlag |
|---|---|---|
| V-01 | Landesparteirat (dort beschlossen am: 16.11.2025) | |
| V-02 | Landesparteirat (dort beschlossen am: 16.11.2025) | |
| V-03 | Landesparteirat (dort beschlossen am: 16.11.2025) | |
| V-04 | Landesparteirat (dort beschlossen am: 16.11.2025) | |
| V-05 | Landesparteirat (dort beschlossen am: 16.11.2025) |
Abstimmung: Dringlichkeitsantrag
| Antrag | Antragsteller*in | Verfahrensvorschlag |
|---|---|---|
| D-01 | Landesparteirat (dort beschlossen am: 16.11.2025) |
Abstimmung: L-01: Innovationen made in NRW
| Antrag | Antragsteller*in | Verfahrensvorschlag |
|---|---|---|
| L-01-020 | Gregor Kaiser (KV Olpe) |
Übernahme |
| L-01-044 | Gregor Kaiser (KV Olpe) |
Modifizierte Übernahme AntragstextVon Zeile 45 bis 47:fossilen, linear geprägten Industrie hin zu einer ressourcenschonenden, digitalen und innovativen Von Zeile 49 bis 55:Zukunftsmotor läuft für diesen Anspruch: für Innovation statt Stillstand, für Zusammenarbeit statt Blockade, für Zukunft statt Rückschritt, für Gemeinwohl statt Ausbeutung. Während andere noch über das Ziel streiten, |
| L-01-060 | Gregor Kaiser (KV Olpe) |
Modifizierte Übernahme AntragstextNach Zeile 100 einfügen:Wir sehen, dass Unternehmen mit betrieblicher Mitbestimmung zugleich erfolgreicher und innovativer sind. Wir setzen uns für mehr demokratische Mitbestimmung der Arbeitnehmer*innen in Unternehmen ein - gerade auch in neuen, innovativen und ökologischen Branchen. |
| L-01-061 | Tobias Rödel (KV Hagen) |
Erledigt durch: L-01-060 |
| L-01-067 | Gregor Kaiser (KV Olpe) |
Erledigt durch: L-01-060 |
| L-01-109 | Gregor Kaiser (KV Olpe) |
Modifizierte Übernahme AntragstextVon Zeile 111 bis 113 einfügen:neue, nachhaltige Wertschöpfungsketten entstehen – von der Landwirtschaft über die Chemie bis hin zur Material- und Verfahrenstechnik. In der Landwirtschaft fordern wir, dass Gentechnik in Pflanzen- und Tierzüchtung nur unter hohen Umwelt- und Verbraucherschutzstandards, mit Kennzeichnung und Wahlfreiheit eingesetzt wird – und lehnen eine Deregulierung ab.Biologisch abbaubare Kunststoffe, nachhaltige Baustoffe oder biobasierte medizinische Anwendungen |
| L-01-137 | Antje Grothus (KV Rhein-Erft-Kreis) |
Modifizierte Übernahme AntragstextVon Zeile 137 bis 145:Die Zukunft des Wirtschaftens ist zirkulär. Was heute als Abfall gilt, ist morgen ein Wertstoff |
| L-01-152 | Antje Grothus (KV Rhein-Erft-Kreis) |
Modifizierte Übernahme AntragstextVon Zeile 151 bis 153:Chancen: Unternehmen wie LyondellBasell, Evonik, Carboliq in Remscheid oder matterr Operations in Hürth zeigen, wie Sekundärrohstoffe |
| L-01-155 | Antje Grothus (KV Rhein-Erft-Kreis) |
Modifizierte Übernahme AntragstextVon Zeile 155 bis 157:
|
| L-01-161 | Antje Grothus (KV Rhein-Erft-Kreis) |
Übernahme |
| L-01-227 | Gregor Kaiser (KV Olpe) |
Modifizierte Übernahme AntragstextVon Zeile 227 bis 233 einfügen:zusammenzubringen. Mit Forschung, mit neuen Ideen und mit dem Mut, Verantwortung zu übernehmen. Weil wir in NRW unsere Stärken bündeln, zeigen wir: Klimaschutz, ökologische Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit sind keine Gegensätze, sondern die Grundlage einer modernen Wirtschaft. Der grüne Zukunftsmotor – das sind nicht nur Maschinen und Technologien. Das sind vor allem Menschen, die anpacken, lernen, gestalten. Und für diese Menschen machen wir Politik. Unser Ziel: Dass der Wandel gute Arbeit schafft, Regionen und Gemeinwohl stärkt – und niemanden zurücklässt. |
Abstimmung: V-01: Natur retten – EU-Wiederherstellungsverordnung ambitioniert in NRW umsetzen
| Antrag | Antragsteller*in | Verfahrensvorschlag |
|---|---|---|
| V-01-001 | Landesvorstand NRW (dort beschlossen am: 12.11.2025) |
Modifizierte Übernahme Natur retten – EU-Wiederherstellungsverordnung in NRW ambitioniert umsetzenAntragstextVon Zeile 1 bis 144:
Mit Inkrafttreten der EU-Wiederherstellungsverordnung (WVO, „Nature Restoration Law“) im August 2024 ist ein echter Meilenstein im europäischen Naturschutz erreicht worden. Erstmals ist die Wiederherstellung und Entwicklung widerstandsfähiger Ökosysteme verbindlich als gemeinsames europäisches Ziel festgesetzt worden. Die WVO verpflichtet alle Mitgliedstaaten, bis 2030 auf mindestens 20% der Land- und Meeresflächen mit relevantem Sanierungsbedarf wirksame Wiederherstellungsmaßnahmen umzusetzen. Bis 2050 soll der Zustand aller degradierten Ökosysteme verbessert sein. In Europa befinden sich über 80% der geschützten natürlichen Lebensräume in einem schlechten Zustand und auch in NRW ist der Handlungsbedarf hoch, selbst in Naturschutz- und Natura-2000-Gebieten.
Trotzdem haben relevante Teile der deutschen Politik immer noch nicht akzeptiert, dass sie es bei der WVO nunmehr mit geltendem Gesetz nach demokratischer Willensbildung zu tun haben. Unermüdlich wird an der Umsetzung der WVO gesägt. So unterzeichneten sämtliche CDU-Agrarminister der Länder einen Brief an die EU-Kommission, in dem sie die vollständige Aufhebung der WVO forderten – freilich ohne zu benennen, wie der voranschreitenden Zerstörung unserer Natur auf anderem Wege Einhalt geboten werden soll. Die zuständige Ministerin in Brandenburg (SPD), teilte rundheraus mit, sie werde das Gesetz schlichtweg nicht umsetzen. Zuletzt hat Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) das Durchführungsgesetz zur WVO im Kabinett gestoppt. Abgesehen von dem mehr als befremdlichen Demokratieverständnis, das durch die wiederholten Rufe nach Aufhebung gerade erst beschlossener Gesetze erkennbar wird, wird deutlich, dass die Wiederherstellung unserer Natur nach wie vor auf politische Unterstützung und eine ambitionierte Herangehensweise angewiesen ist.
Im Gegensatz zur Bundesregierung ist sich die Bevölkerung über den Wert einer intakten Natur längst im Klaren: In einer repräsentativen Umfrage im Auftrag des NABU geben fast 85 % der Befragten an, die WVO und ihre Ziele zur Renaturierung positiv zu sehen. Eine breite, parteiübergreifende Mehrheit der Menschen in Deutschland fordert daher eine zügige und wirksame Umsetzung der WVO durch die Politik.[1] Denn den meisten Menschen ist bewusst, wie wertvoll die Natur für saubere Luft und Trinkwasser, Erholung und gute Lebensmittel ist. Nun gilt es, endlich entsprechend zu handeln.
2. Umsetzung und Handlungsfelder
Die WVO ist als sektorenübergreifendes Instrument konzipiert, das nicht allein dem Naturschutz, sondern wesentlichen politischen Zielen wie dem natürlichen Klimaschutz, der Anpassung an den Klimawandel, einem verbesserten Wasserrückhalt und Landschaftswasserhaushalt sowie der Ernährungssicherheit dienen soll. All dies muss in einem nationalen Wiederherstellungsplan Berücksichtigung finden, den die Bundesregierung bis Herbst 2026 bei der EU-Kommission einreichen muss. NRW trägt aufgrund seiner Größe sowie seiner wirtschaftlichen und agrarstrukturellen Bedeutung besondere Verantwortung für die nationale Zielerreichung.
Besonders relevant für NRW:
3. Herausforderungen und zentrale Hürden a) Rechtliche und fachliche Unsicherheiten: Die Definition geeigneter Referenzwerte, die kartografische Erfassung der Zielräume und die Abstimmung mit bestehenden Schutzprogrammen sind bislang unzureichend geklärt. Die Landespolitik muss frühzeitig Sektor- und Ressortschnittstellen klären und Synergien nutzen, etwa zwischen GAP, Natura-2000, Wasserrahmenrichtlinie und Klimaschutzgesetz. b) Finanzierung und Wirtschaftsanreize: Die bislang vorgesehenen Mittel aus bestehenden EU- und Bundesprogrammen (GAP, LIFE, GAK, ANK) decken den erheblichen Mehrbedarf nicht ab, der für eine wirksame Renaturierung notwendig ist. NRW muss sich für einen eigenständigen Wiederherstellungsfonds und Anreize für Landnutzer und Flächenbesitzer einsetzen, um die Akzeptanz und Beteiligung zu fördern. c) Bereitstellung von Flächen: Viele Maßnahmen konzentrieren sich auf die bereits bestehenden Schutzgebiete, insbesondere das Natura-2000-Netz. Darüber hinaus bedarf es einer Auswahl geeigneter Flächen, die gezielt aus der Nutzung genommen werden, und Flächen entlang von Fließgewässern, die eine Renaturierung ermöglichen. d) Partizipation und Öffentlichkeitsbeteiligung: Die Erstellung des nationalen Wiederherstellungsplans verlangt eine frühzeitige, breite und wirksame Einbindung aller relevanten Gruppen, insbesondere aus Land- und Forstwirtschaft, Kommunen, Wasserwirtschaft und Zivilgesellschaft. f) Monitoring und Erfolgskontrolle: Die Indikatoren für Biodiversität, Wasserqualität, Klimaschutzwirkung und Landschaftsqualität müssen weiterentwickelt und konsequent angewendet werden. In NRW fehlen dazu bislang belastbare, landesweit integrierte Systeme. 4. Bisherige Aktivitäten der Landesregierung zur Umsetzung der EU-Wiederherstellungsverordnung Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW (MUNV) hat frühzeitig begonnen, die Anforderungen der EU-Wiederherstellungsverordnung in die Landespolitik zu integrieren. Es wurde eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe eingesetzt, die die Umsetzung der WVO innerhalb der Landesregierung koordiniert. Das MUNV begleitet die Erstellung des nationalen Wiederherstellungsplans aktiv mit, indem es die erforderlichen Daten und Flächenkulissen an die Bundesregierung übermittelt. Gleichzeitig entsteht so bereits ein erster Überblick über die Räume, in denen in NRW Wiederherstellungsmaßnahmen prioritär umgesetzt werden können und müssen. Die technische Koordination übernimmt das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima (LANUK), beispielsweise über die Kartierung von Lebensraumtypen, die Bereitstellung von Monitoringdaten oder die Entwicklung neuer Indikatoren für die Erfolgskontrolle. Unabhängig von der WVO hat das MUNV seit Beginn der schwarz-grünen Koalition in 2022 eine Reihe von praktischen Verbesserungen im Naturschutz in NRW angestoßen. So hat das LANUK eine Potenzialstudie zur Moor-Renaturierung in NRW vorgelegt, auf dessen Grundlage eine Absichtserklärung mit Landnutzungsverbänden unterzeichnet wurde. Der Naturschutzetat konnte trotz der äußerst angespannten Haushaltslage stetig erhöht werden; besonders hervorzuheben ist dabei die finanzielle Absicherung der Biologischen Stationen als zentrale Naturschutzakteure in NRW. Der Vertragsnaturschutz erfreut sich großer Beliebtheit bei den Landnutzern und die so bewirtschafteten Flächen können perspektivisch auf 48.000 Hektar erweitert werden. Auch die Wildnisentwicklungsgebiete in NRW werden erweitert: Die Wildnis in NRW soll um rund 5.000 Hektar ungestörte Natur anwachsen, u.a. auch über eine Erweiterung des Nationalpark Eifel, der sich als absolute Erfolgsgeschichte erwiesen hat. Nicht zuletzt sorgen die sogenannten Umweltschecks auch im kleineren Maßstab für ganz praktische Naturschutzarbeit vor Ort und fördern Projekte mit 2.000 Euro vom Land. Diese und viele weitere Aktivitäten zeigen: NRW hat nicht nur das buchstäblich natürliche Potenzial für echte Erfolge bei der Renaturierung, sondern auch den politischen Willen und engagierte Interessenträger. 5. Empfehlungen und Forderungen an die Landespolitik NRW Der Landesparteirat möge beschließen:
Es müssen dringend Sektorkopplungen und dadurch mögliche Synergien zu anderen Vorhaben erfolgen. Dazu gehören unter anderem das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz, die Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt 2030, die nationale Wasserstrategie und die Waldstrategie 2050. |
Abstimmung: V-03: Zukunftsfähiger Hochschulstandort NRW
| Antrag | Antragsteller*in | Verfahrensvorschlag |
|---|---|---|
| V-03-001 | Julia Eisentraut |
Modifizierte Übernahme Für eine starke, gerechte und zukunftsfähige Hochschullandschaft in NRWAntragstextVon Zeile 1 bis 101:Der Start in ein wissenschaftliches Studium ist für jede*n Studierende*n eine besondere Lebensphase. Der Wahl der richtigen Hochschule kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Wir wissen das in NRW, denn das Land hat sich den Strukturwandel von der „Industriegesellschaft“ zur „Informationsgesellschaft“ bereits vor langer Zeit auf die Agenda geschrieben. Nordrhein-Westfalen steht vor einer hochschulpolitischen Richtungsentscheidung. Das zeigen auch die Proteste von Studierenden und Beschäftigten in den vergangenen Wochen. Während gesellschaftliche Herausforderungen wie Klimakrise und Fachkräftemangel zunehmen und sich die Gesellschaft wandelt, etwa durch Digitalisierung, braucht es eine Wissenschaftspolitik, die Hochschulen als Orte gesellschaftlicher Innovation bestmöglich unterstützt. Außerdem dürfen sich Hochschulen nicht darauf beschränken den Wandel in der Gesellschaft anzustoßen und zu begleiten, sie müssen sich auch selbst weiterentwickeln, um innovativ zu bleiben. Eine exzellente, innovative und wettbewerbsfähige Hochschulbildung ist zur Erfüllung dieser Aufgabe unerlässlich. Unsere Hochschulen dabei zu unterstützen, muss dabei unser klares Ziel sein, besonders in der aktuellen politischen Lage. Eine starke und gerechte Hochschullandschaft ist die Grundlage für eine zukunftsfähige, demokratische und nachhaltige Gesellschaft. Nordrhein-Westfalen ist das bevölkerungsreichste Bundesland und beherbergt ein vielfältiges Wissenschaftssystem, auf das wir stolz sein können. Gleichzeitig stehen die Hochschulen in NRW vor einer tiefen Krise: während die bestehenden Finanzierungsstrukturen schon jetzt nicht ausreichen um Lehre, Forschung und Studium auf einem qualitativ hochwertigen Niveau zu sichern, drohen zusätzliche erhebliche Kürzungen im Hochschulhaushalt. Darüber hinaus sind die Rahmenbedingungen für private, staatlich anerkannte Hochschulen in Nordrhein-Westfalen unzureichend: Diese Hochschulen leisten wertvolle Beiträge zur Diversität der Bildungslandschaft, müssen aber mit ungleichen Wettbewerbsbedingungen im Verhältnis zu anderen Bundesländern arbeiten. Damit wird eine zukunftsorientierte Hochschulpolitik verhindert, die Chancengerechtigkeit, Qualität und Innovation für alle verbindet. Staatliche wie private (staatlich anerkannte) Hochschulen in NRW in der Krise Die staatlichen Hochschulen in NRW stehen vor einer spürbaren Unterfinanzierung: Ab dem Haushaltsjahr 2026 sind Kürzungen der Grundfinanzierung in einer Größenordnung von jährlich rund 150 Mio. Euro in Aussicht. Zehn NRW-Universitäten haben bereits in einem gemeinsamen Senatsbeschluss deutlich gemacht, dass solche Einschnitte die Leistungsfähigkeit in Lehre, Forschung und Transfer nachhaltig gefährden würden. Zugleich bleiben Fixkosten – für Gebäude, Energie, Mieten und Infrastruktur – hoch und kaum beeinflussbar. Der Handlungsspielraum schrumpft damit faktisch auf Personal- und Angebotskürzungen zusammen. Schon heute zählt NRW im Bundesvergleich zu den Ländern mit ungünstigen Betreuungsrelationen; weitere Einschnitte würden diese Lage verschärfen und unmittelbare Folgen für Studienqualität, Studienerfolg und die Attraktivität des Standorts nach sich ziehen. Die privaten, staatlich anerkannten Hochschulen geraten ebenso unter Druck. Sie tragen mit zusätzlichen, häufig praxisnahen, dualen oder berufsbegleitenden Studienangeboten maßgeblich zur Vielfalt des Systems bei, operieren in NRW jedoch unter Rahmenbedingungen, die im Ländervergleich weniger attraktiv und flexibel sind. Die Folge ist, dass Neugründungen privater Hochschulen gegenwärtig ausschließlich in anderen Bundesländern stattfinden und bestehende Einrichtungen aus NRW abwandern – ein schleichender Substanzverlust, der Vielfalt, Profilbildung und Wettbewerbsfähigkeit mindert. Aus dieser doppelten Krise – der finanziellen Enge bei staatlichen Hochschulen und den strukturellen Hemmnissen für private, staatlich anerkannte Hochschulen – erwächst die Notwendigkeit eines hochschulpolitischen Aufbruchs. Es braucht jetzt den Wechsel von Kürzungslogiken und veralteten Vorgaben hin zu verlässlichen, wettbewerbsfähigen und zukunftsorientierten Rahmenbedingungen, damit Qualität, Chancengerechtigkeit und Innovation in NRW nicht weiter erodieren, sondern wieder sichtbar wachsen können. Innovative Hochschulbildung ist ein Wirtschaftsfaktor Hochschulen prägen nicht nur die wissenschaftliche Entwicklung, sondern sind auch als Wirtschaftsfaktor von erheblicher Bedeutung für den Standort NRW. Sie sichern qualifizierte Beschäftigung, generieren regionale Wertschöpfung durch Beschaffung, Bau- und Sanierungsprojekte sowie Dienstleistungen und schaffen ein attraktives Umfeld für Fachkräfte. Gerade im Zusammenwirken von Hochschulen und Wirtschaft entsteht ein starker Motor für Innovation und Wissenstransfer: Forschungsergebnisse fließen in Produkte, Dienstleistungen und Prozesse ein; Start-ups und Ausgründungen gehen aus Laboren und Projekten hervor; Kooperationen mit dem Mittelstand beschleunigen die Anwendung neuer Technologien in der Breite. Duales und weiterbildendes Studium, gemeinsame Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, Transferstellen und Reallabore verbinden akademische Exzellenz mit unternehmerischer Praxis. So stärkt die Zusammenarbeit die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, eröffnet neue Beschäftigungsperspektiven für Absolvent*innen und verankert Innovationsdynamik dauerhaft in den Regionen. Private staatlich anerkannte Hochschulen sind zudem selbst Bildungsunternehmen, die erhebliche Investitionen durch Kapitalgeber ins Land bringen oder halten. Vor diesem Hintergrund wären Kürzungen, Abwanderungen von Hochschulen in andere Bundesländer und jede Einschränkung der Wettbewerbsfähigkeit ein direkter Schaden für NRW: Sie gefährden die Ausbildung des akademischen Nachwuchses, Investitionen, gute Arbeit und die Innovationsfähigkeit des Landes. Solche Entwicklungen sind konsequent zu verhindern. Stattdessen ist die Hochschullandschaft gezielt zu stärken – durch eine verbesserte Hochschulpolitik, die Verlässlichkeit herstellt, Kooperationen mit der Wirtschaft ausbaut und die Rahmenbedingungen so gestaltet, dass Talente, Investitionen, Forschung und Transfer in Nordrhein-Westfalen bleiben und wachsen. Für eine zukunftsfähige Hochschulbildung in NRW BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN NRW stehen für einen entschiedenen hochschulpolitischen Aufbruch, der Klarheit in Ziel und Weg verbindet. Wir treten daher ein für eine planbare, mehrjährige Investitionsstrategie, die Qualität in Studium und Lehre absichert, Forschung stärkt und die notwendige Infrastruktur für alle Hochschulen in NRW modernisiert. Finanzielle Verlässlichkeit ist die Voraussetzung dafür, Betreuungsrelationen spürbar zu verbessern, Studienerfolg zu erhöhen und Profilbildung zu ermöglichen – nicht als Ausnahme, sondern als Regelfall an allen Hochschulstandorten. Ein weiterer Pfeiler ist die Stärkung der privaten, staatlich anerkannten Hochschulen. Rechtssichere und wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen – ohne überzogene Auflagen – ermöglichen, dass ihre besonderen Stärken in Angebotsvielfalt, Praxisnähe und Weiterbildung vollständig wirksam werden. So ergänzen sie die staatliche Hochschullandschaft, binden Talente an NRW und tragen dazu bei, dass neue Studienangebote, Forschungsvorhaben und Gründungen im Land entstehen und Investitionen im Land bleiben. Dieser politische Aufbruch setzt auf Wirkung vor Ort: Forschungsergebnisse gelangen schneller vom Campus in Betriebe und Verwaltungen, regionale Innovationsökosysteme werden robuster, die Zusammenarbeit mit Mittelstand und Start-ups gewinnt an Breite. Talente entscheiden sich für NRW, neue Unternehmen entstehen, qualifizierte Beschäftigung wächst. So entwickelt sich der Hochschulstandort Nordrhein-Westfalen dauerhaft leistungsfähig, gerecht und nachhaltig – in staatlicher Trägerschaft ebenso wie an staatlich anerkannten privaten Hochschulen. |
| V-03-035 | Mika Tiemeier (KV Bielefeld) |
Erledigt durch: V-03-001 |
Abstimmung: V-04: Engagierte Bürger*innen stärken und unterstützen: Schutz der Zivilgesellschaft und der NGOs in Nordrhein-Westfalen sichern
Abstimmung: V-05: Klimakurs statt Klimakrise
| Antrag | Antragsteller*in | Verfahrensvorschlag |
|---|---|---|
| V-05-002 | Michael Röls - Leitmann (KV Dortmund) |
Modifizierte Übernahme AntragstextVon Zeile 2 bis 5:Wir als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN NRW bekennen uns dazu, den Weg zur Klimaneutralität in Nordrhein-Westfalen deutlich zu beschleunigen. Unser Bundesland soll ein Vorreiter für sozial gerechten und ökologischen Klimaschutz werden. Unser Land ist mit dem Kohleausstieg 2030, dem massiven Ausbau der Windenergie und unserem Kurs der klimaneutralen Transformation Vorreiter in Sachen Klimaschutz. Diese Dynamik wollen wir ausbauen. |
| V-05-006 | Michael Röls - Leitmann (KV Dortmund) |
Übernahme |
| V-05-010 | Michael Röls - Leitmann (KV Dortmund) |
Modifizierte Übernahme AntragstextVon Zeile 10 bis 12:Deshalb erwarten wir, dass die Landesregierung sich auf allen politischen Ebenen dafür einsetzt, dass der Gasausstieg aktiv vorangetrieben wird und keine neuen fossilen Projekte genehmigt oder unterstützt werden. Deshalb unterstützen wir, dass die Landesregierung sich auf allen politischen Ebenen gegen Projekte des fossilen Rollbacks einsetzt - im Bundesrat, in der Energieministerkonferenz und in Richtung EU. |
| V-05-014 | Katrin Uhlig (KV Bonn) |
Übernahme |
| V-05-019 | Landesvorstand NRW (dort beschlossen am: 11.11.2025) |
Modifizierte Übernahme AntragstextVon Zeile 19 bis 22:Klimaschutz ist kein Randthema. Gerade wenn Lobbyisten und Springer-Presse versuchen, unsere Gesellschaft zu spalten, ist er eine Frage von Gerechtigkeit und Verantwortung. Nordrhein-Westfalen kann zeigen, dass Klimaschutz auch unter den Ländern bundesweit gedacht wird. Klimaschutz ist kein Randthema. Es ist eine Frage von sozialer und globaler Gerechtigkeit, Verantwortung und wirtschaftlicher Stärke und damit Standortfaktor. |
| V-05-027 | Landesvorstand NRW (dort beschlossen am: 11.11.2025) |
Modifizierte Übernahme AntragstextVon Zeile 27 bis 31:Der Erfolg des Zukunftentscheids in Hamburg zeigt, wohin die gesellschaftliche Stimmung geht: Immer mehr Menschen wollen konsequenten und ernsthaften Klimaschutz. Hamburg zeigt uns, dass Klimaschutz längst mehrheitsfähig ist. Wir müssen als Partei auf diese Realität reagieren, sie ernst nehmen und politisch umsetzen. Wir begrüßen es, dass sich Menschen auf den Weg machen, Klimaschutz einzufordern, wie es zum Beispiel in Hamburg zu sehen ist. Wir sind in Regierungsverantwortung auch immer Adressat dieser Klimabewegung, gleichzeitig Teil von ihr und treiben Klimaschutz auf allen Ebenen und Gremium in Zielen und Taten voran. |
| V-05-032 | Landesvorstand NRW (dort beschlossen am: 11.11.2025) |
Modifizierte Übernahme AntragstextVon Zeile 32 bis 36:
|
Abstimmung: D-01: Stoppt die Angriffe auf den Europäischen Green Deal!
| Antrag | Antragsteller*in | Verfahrensvorschlag |
|---|---|---|
| D-01-001 | Daniel Freund (KV Aachen) |
Erledigt durch: D-01-001-2 |
| D-01-001-2 | Landesvorstand NRW (dort beschlossen am: 16.11.2025) |
Übernahme |
| D-01-014 | Daniel Freund (KV Aachen) |
Erledigt durch: D-01-001-2 |
| D-01-025 | Daniel Freund (KV Aachen) |
Erledigt durch: D-01-001-2 |
| D-01-035 | Daniel Freund (KV Aachen) |
Erledigt durch: D-01-001-2 |
| D-01-045 | Michael Röls - Leitmann (KV Dortmund) |
Erledigt durch: D-01-001-2 |
| D-01-078 | Diana Hein (KV Düsseldorf) |
Erledigt durch: D-01-001-2 |
| D-01-078-2 | Daniel Freund (KV Aachen) |
Erledigt durch: D-01-001-2 |